Zwischen Weihnachten und Neujahr hat die Verbraucherzentrale Hessen Betriebsferien. Wir wünschen frohe Feiertage!

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Stand:
Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
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Darum geht's:

Wie vermeide ich Frust mit der Post und Paketlieferdiensten?

So unkompliziert es in aller Regel ist, bei der nicht erhaltenen Sendung eines kommerziellen Anbieters eine Erstattung oder Ersatzlieferung einzufordern, so undurchsichtig ist für viele von uns die Rechtslage, wenn es an den Versand eigener Briefe und Pakete geht. Mit welchen Zustellzeiten dürfen wir rechnen? Und sind diese bei allen Dienstleistern gleich? Welche Sendungen sind versichert und bis zu welchem Wert? Und was darf auf keinen Fall per Brief oder Paket verschickt werden? 

Zu Gast: Iwona Husemann, Rechtsreferentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

genau genommen - Der Podcast der Verbraucherzentralen wird gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags.

Wir freuen uns über Lob, Kritik und Themenwünsche per E-Mail an podcast@vz-bln.de. Weitere Informationen finden Sie auf verbraucherzentrale.de.

Transkript

Die ganze Podcastfolge zum Nachlesen

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Intro:

Patrick Lohmeier: Gerade jetzt, kurz vor den Feiertagen, wartet man besonders gespannt - oder unentspannt - auf die Postbotin oder den Paketzusteller. Und das hat gute Gründe. Wer von uns freut sich nicht über postalische Grüße der Verwandtschaft oder die Ankunft des heiß erwarteten Weihnachtsgeschenks. Und damit Päckchen, Paket und Glückwunschkarte unversehrt ankommen, sollte man ein paar Dinge beachten. Natürlich auch von uns, und nicht auf Seiten der lieben Verwandtschaft, wenn wir etwas verpacken, versenden oder in einem Onlineshop bestellen. Und dann gilt es die Frage zu beantworten: Was ist zu tun, wenn wir alles richtig gemacht haben, aber das Paket ist spurlosen verschwunden oder die Glückwunschkarte kommt nur noch in Fetzen bei der adressierten Person an. Zu all diesen Szenarien, egal ob es sich um beschädigtes Produkt eines Onlineshops handelt oder die verloren gegangene Glückwunschkarte mit dem 20-Euro-Schein darin, weiß meine Kollegin Iwona Husemann Rat. Denn es gibt hierzu Tipps und Vorsichtsmaßnahmen, wenn man etwas verschickt, bestellt oder erwartet. Und ich verspreche, dass Sie nach unserem Expertinnengespräch der nächsten knappen halben Stunden warten Sie das nächste Mal entspannter auf Ihre Postbotin oder den Paketzusteller. Mein Name ist Patrick Lohmeier, Sie hören genau genommen, und nun wünsche ich Ihnen viel Spaß mit unserem Gespräch und erholsame Feiertage.

Expertengespräch:

Patrick Lohmeier: "Verspätete und/oder beschädigte Post- und Paketsendungen" – ein sperriger Titel für eine Podcastfolge. Darüber spreche ich heute mit Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Hallo Iwona.

Iwona Husemann: Hallo.

Patrick Lohmeier: Iwona, könntest du bitte ein paar Sätze über deine Tätigkeit bei der Verbraucherzentrale NRW sagen?

Iwona Husemann: Ich bin Rechtsreferentin bei der Verbraucherzentrale NRW und kümmere mich überwiegend um das Kaufrecht, was natürlich auch das Online-Shopping einschließt. [00:02:08] Iwona Husemann: Zu diesem Thema gehört auch das Problem mit Paketen, Warenlieferungen oder Briefen. Was passiert, wenn ich meine Sachen nicht erhalte, und genau hier setzen wir an. Also wie ist das eigentlich, wenn ich Probleme mit beschädigten oder verloren gegangenen Sendungen habe.

Patrick Lohmeier: Ein Thema, das sehr aufgeladen ist, nicht nur in Bezug auf die allgemeine Meinung, denn ich glaube, jeder von uns hatte schon einmal damit zu tun, sondern auch aufgrund der Tatsache, dass es unzählige Szenarien gibt, wie Post verloren gehen oder beschädigt werden kann. In dieser Folge versuchen wir möglichst viele davon abzudecken, aber zusätzliche Informationen findet man auch auf verbraucherzentrale.de.

Patrick Lohmeier: Aber zunächst einmal grundsätzlich und ausgehend von dieser sogenannten gefühlten Wahrheit – das ist mittlerweile so ein Unwort – stellt sich die Frage: Sind verspätete Pakete und Briefe oder beschädigte Pakete und Briefe heutzutage wirklich ein zunehmendes Problem, oder empfinden wir es nur so?

Iwona Husemann: Ob es wirklich ein zunehmendes Problem ist, lässt sich schwer beurteilen. Es ist klar, dass die Sendungsmengen kontinuierlich steigen, insbesondere im Bereich des Pakettransports und des Warentransports. Aber wir haben uns den Markt schon seit 2015 angesehen und können feststellen, dass es durchweg Probleme gibt. Es scheint systematisch zu sein. Es gibt viele Sendungen, die innerhalb Deutschlands verschickt werden, und bei einem gewissen Prozentsatz treten einfach Probleme auf. Sie gehen in der Sortierung verloren oder werden in den Sortieranlagen beschädigt. Es gibt viele Faktoren, die eine Rolle spielen. Sobald der Ablauf nicht mehr zu 100% funktioniert, bedeutet das für Verbraucherinnen und Verbraucher, dass sie sich mit dem Anbieter, sei es der Online-Shop oder das Transportunternehmen, auseinandersetzen müssen, um ihr Recht durchzusetzen.

Patrick Lohmeier: Gibt es dazu belastbare Zahlen, die man über alle Dienstleister hinweg, wie Post, DHL, PIN, Hermes, DPD, UPS und so weiter nennen kann?

Patrick Lohmeier: Wie bei der Bahn, die uns informiert, welcher Prozentsatz ihrer Verbindungen pünktlich ankommen.

Iwona Husemann: In Bezug auf Briefe haben wir nur die Messung der Deutschen Post, die die Regellaufzeiten für den Briefsektor selbst überprüft. Dort erreichen sie die gesetzlichen Fristen, d.h. 80 % müssen am ersten Tag nach der Einlieferung ankommen und 95 % am zweiten Tag für bestimmte Briefarten. Das schaffen sie. Was wir jedoch nicht wissen, ist, wie es auf dem Paketmarkt aussieht, wie hoch der prozentuale Anteil der tatsächlich beschädigten oder nicht angekommenen Paketsendungen ist. Diese Zahlen liegen nur bei den Anbietern vor und sind nicht öffentlich zugänglich.

Patrick Lohmeier: Also ist es sachlich begründbar, warum viele Verbraucherinnen und Verbraucher das Gefühl haben, dass ihre Pakete in den letzten Jahren immer später kommen. Welche Ursachen stecken dahinter?

Iwona Husemann: Im letzten Jahr gab es natürlich einen großen Streit bei der Deutschen Post DHL Gruppe, was dazu geführt hat, dass tatsächlich viele Briefe und Pakete länger unterwegs waren als üblich. Andererseits sehen wir aber auch schon seit Jahren große Verschiebungen auf dem Arbeitsmarkt. Die Unternehmer haben durchweg Probleme, den Bedarf zu decken, da immer mehr Sendungen bestellt werden und entsprechend ausgeliefert werden müssen. Dafür werden vor allem Zusteller benötigt, und der Arbeitsmarkt ist relativ stark umkämpft.

Patrick Lohmeier: Du hast gerade gesagt, dass es tatsächlich Quoten gibt, die beispielsweise bei der Briefzustellung erfüllt werden müssen. Es müssen 80% am ersten Tag ankommen, und 95% müssen am zweiten Tag angekommen sein. Gibt es das auch im Bereich der Paketlieferdienste?

Iwona Husemann: Im Bereich der Paketlieferdienste gibt es keine derart starren Vorgaben wie bei Briefen. Das liegt daran, dass das Postgesetz sehr alt ist und eine andere Realität vor etwa 30 Jahren widerspiegelt, als wir noch viel mehr Briefe verschickt haben.

Iwona Husemann: Aufgrund der Digitalisierung hat sich alles drastisch verschoben, und wir erhalten jetzt viel weniger Briefe und dafür mehr Pakete. Deshalb wird derzeit alles auf den Prüfstand gestellt, und das ist sicherlich richtig so. Nichtsdestotrotz legen die Unternehmen selbst bestimmte Zeitspannen fest, die zwischen 1 und 4 Tagen liegen, je nachdem, wie es technisch genannt wird, die Regellaufzeit. Das bedeutet, dass Pakete in der Regel je nach Anbieter nach 1 bis 2 Tagen oder nach 3 bis 4 Tagen eintreffen. Es hängt ein wenig davon ab, welchen Anbieter man wählt und wie groß das Netzwerk der Anbieter ist. Aber das ist das, womit wir als Endkunden rechnen können, dass Pakete in der Regel innerhalb von 1 bis 4 Tagen ankommen sollten.

Patrick Lohmeier: Wenn du von Tagen sprichst, meinst du vermutlich Werktage. Zählt auch der Samstag dazu?

Iwona Husemann: Ja, wenn ich von Tagen spreche, meine ich Werktage, und in diesem Fall zählt der Samstag als Werktag, da an diesem Tag auch Zustellungen erfolgen. Sonntage sind natürlich ausgeschlossen, ebenso wie Feiertage, die wir berücksichtigen müssen. Dann sollte es in der Regel nach 4 Tagen ankommen. Es gibt natürlich immer besondere Situationen wie Weihnachten, da sollte man lieber etwas mehr Zeit einplanen.

Patrick Lohmeier: Danke für den Überblick über die Erwartungen, die wir als Verbraucherinnen und Verbraucher an Paket- und Briefzusteller sowie an die jeweiligen Anbieter haben. Aber jetzt kommen wir zu dem Szenario, in dem das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist und meine Sendung ist nicht angekommen oder stark verspätet angekommen. Wer trägt dann die Verantwortung?

Iwona Husemann: Grundsätzlich sind die Transportunternehmen dafür verantwortlich, dass die Pakete auch ankommen. Die Frage ist natürlich, was passiert, wenn das Paket nach 14 Tagen noch nicht da ist. Wenn ich als Verbraucher etwas bestelle und sage, dass es in 4 Tagen da sein sollte, muss ich immer im Hinterkopf behalten, dass dies nur eine Regellaufzeit ist. Das bedeutet, dass das Paket in der Regel bis dahin ankommt, und es passiert vorerst auch nichts, wenn es am 5., 6. oder 7. Tag ankommt. Ich habe in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Ähnliches, da es sich nur um eine Regel handelt und keine Garantie. Wenn das Paket jedoch über einen längeren Zeitraum nicht ankommt, also auch nach einer Woche nicht, dann muss man darüber nachdenken, ob man sich entweder an den Händler wendet, bei dem man die Ware bestellt hat, und sagt: "Hallo, mein Paket ist nicht angekommen, was machen wir jetzt?" oder ob man sich an das Transportunternehmen wendet. Dort kann man eine sogenannte Nachforschung beauftragen, und wenn das Paket innerhalb von 20 Tagen nicht gefunden wird, gilt es als verloren.

Patrick Lohmeier: Okay, also egal, ob ein Paket verloren geht oder beschädigt wird, der Weg des Kunden führt immer zum Versender, also zum Online-Händler in den meisten Fällen und nicht zum Versanddienstleister.

Iwona Husemann: Genau, bei beschädigten oder verspäteten Sendungen, die vom Händler bestellt wurden, ist immer der Händler, also das Unternehmen oder der Online-Shop, der erste Ansprechpartner. Denn er ist dafür verantwortlich, dass die Ware letztendlich bei mir als Verbraucherin ankommt. Wie er sich dann im internen Verhältnis mit dem Transportunternehmen auseinandersetzt, ist für den Endkunden zunächst nicht relevant und nicht wichtig. Das heißt, man muss immer Probleme beim Händler melden, denn wenn ich Ware bestelle, habe ich natürlich einen Anspruch darauf, dass sie unbeschädigt und in ordnungsgemäßem Zustand bei mir ankommt. Wenn das nicht der Fall ist, befinden wir uns im Rahmen der sogenannten Gewährleistung. Der Händler muss entweder Reparaturen vornehmen oder mir alternativ neue Ware zuschicken. Das darf ich als Verbraucher entscheiden. Ich kann sagen: "Hier funktioniert es nicht, ich möchte es neu haben", denn das ist auch der Anspruch, auf den sich der Kaufvertrag bezieht. Wenn man den vollen Kaufpreis bezahlt hat, hat man natürlich auch einen Anspruch darauf, die Ware in perfektem Zustand zu erhalten.

Patrick Lohmeier: An dieser Stelle nochmal nachgefragt: Es ist also auch nicht in Ordnung, wenn der Händler, von dem ich die Ware erwartet habe, mir sagt: "Oh ja, tut uns leid, das Paket ist nicht angekommen, wir können nichts tun. Rufen Sie doch selbst bei DHL, Hermes oder DPD an."?

Iwona Husemann: Wenn die Ware überhaupt nicht ankommt, dann muss der Händler entweder neue Ware zuschicken oder mir den Kaufpreis zurückerstatten. Er kann nicht einfach sagen: "Das ist nicht mein Problem, kümmern Sie sich selbst um das Transportunternehmen." Das ist nicht erlaubt, es gibt bestimmte Schutzvorschriften, da der Verbraucher oft die schwächere Partei ist. Stellen Sie sich die übliche Situation vor: Ich suche etwas im Online-Shop aus, bezahle im Voraus und zwei Tage später wird es verschickt und kommt nie an. Ich habe dafür bezahlt, aber die Ware nicht erhalten und muss nun hinterherlaufen. Damit der Verbraucher nicht am Ende in einem Ping-Pong-Spiel zwischen Transportunternehmen und Händler steckt, ist es gesetzlich klar geregelt: Der Händler ist dafür verantwortlich und muss entweder neue Ware zuschicken oder den Betrag erstatten.

Patrick Lohmeier: Gelten diese Handlungsempfehlungen gleichermaßen für private Post- und Paketsendungen, also wenn ich etwas privat verschicke?

Iwona Husemann: Nein, bei Lieferungen zwischen Privatpersonen muss man das etwas differenzieren. Wenn es beispielsweise um den Kauf von gebrauchtem Spielzeug oder gut erhaltener Kleidung zwischen Privatpersonen geht, gelten etwas andere Regeln. Das liegt daran, dass in diesem Fall zwei gleichgestellte Personen oder Personengruppen involviert sind und es keinen Händler gibt. Hier ist es so, dass der Verkäufer die Haftung in dem Moment auf den Käufer überträgt, indem er die Ware versendet. Sobald die Ware verpackt, frankiert und bezahlt und bei einem Transportunternehmen abgegeben ist, liegt die Verantwortung beim Käufer. Das bedeutet, dass der Käufer sich im Falle von Beschädigungen oder Verlust während des Transports mit dem Transportunternehmen auseinandersetzen muss und nicht mehr mit dem privaten Verkäufer.

Patrick Lohmeier: Alles klar, dann wären die Verantwortlichkeiten also geklärt.

Patrick Lohmeier: Was würdest du sagen, gibt es eine Faustregel oder sogar eine festgelegte Frist, nach deren Ablauf ich mich an das Versandunternehmen wenden sollte, wenn meine Post oder mein Paket noch nicht angekommen ist?

Iwona Husemann: Also, ich würde sagen, dass man dem Versandunternehmen durchaus eine Woche Zeit geben kann. Es kann immer wieder zu Verzögerungen im Ablauf kommen, beispielsweise wenn ein Zusteller aufgrund von Krankheit ausfällt und das Zustelldatum sich dadurch um einen Tag verschiebt. Das sind Unwägbarkeiten, die einfach passieren können. Aber wenn man nach einer ganzen Woche überhaupt nichts gehört hat, sollte man tatsächlich anfangen zu überprüfen, wo sich die Sendung eigentlich befindet. Bei allen Sendungen mit einer nachvollziehbaren Sendungsverfolgung kann man anhand der Sendungsnummer und der eigenen Postleitzahl als Empfänger nachschauen, wo das Paket stecken geblieben ist. Man kann auch sehen, wenn es seit drei Tagen nicht mehr bearbeitet wurde, also wenn es im Zielzentrum liegt und für den Transport vorbereitet wird, aber nichts weiter passiert. In diesem Fall sollte man sich an den Kundenservice wenden und sagen: "Mein Paket steckt offensichtlich im Paketzentrum fest, es muss erneut bearbeitet oder gesucht werden." Nach einer Woche sollte man also versuchen herauszufinden, wo es hängt. Und wenn die Sendung nach 20 Tagen immer noch nicht aufzufinden ist, gilt sie als verloren. Das ist eine gesetzlich geregelte Fiktion, weil man ab dem 21. Tag Schadensersatz geltend machen kann. Wenn die Sendung also mehr als 20 Tage verloren ist, kann man sagen: "Hier ist mein Beleg, im Paket befand sich Ware im Wert von 50 €, und das möchte ich als Schadensersatz erstattet haben."

Patrick Lohmeier: Den Ausdruck "gesetzlich geregelte Fiktion" habe ich jetzt auch zum ersten Mal gehört. Heißt das, dass ich selbst nach Ablauf dieser Frist nicht unbedingt einen Anspruch habe? Also faktisch könnte ich mich darauf berufen, dass die Frist abgelaufen ist und es als verloren gilt, aber in vielen Fällen sagt der Händler: "Nein, nein, ich versuche weiterhin, das zu klären, warten Sie einfach noch."

Iwona Husemann: Das mit der gesetzlichen Fiktion ist zum Glück genau andersrum. Der Händler kann gerne weiterhin versuchen, das zu klären, das steht ihm offen mit dem Transportunternehmen. Aber nach Ablauf dieser 20 Tage hat man einen Anspruch auf Schadensersatz. Das wird quasi von diesem Begriff der Fiktion umfasst. Es wird angenommen, dass die Sendung nach 20 Tagen verloren ist, und dann hat man einen Anspruch auf Schadensersatz. Man muss nicht mehr warten und sich auch nicht hinhalten lassen, man kann direkt sagen, dass der Schaden reguliert werden muss.

Patrick Lohmeier: Jetzt habe ich verstanden, dass das Wort "Fiktion" in diesem Fall auf die genauen Umstände des Verlustes hindeutet, dass die Ware einfach weg ist. In den meisten Fällen weiß das Unternehmen, das die Ware verschickt hat, einfach nicht, was damit passiert ist.

Iwona Husemann: Genau, ganz oft ist es so, dass nicht ganz klar ist, wo eine Sendung abgeblieben ist. Sie kann in der Maschine stecken geblieben sein, manche Sachen fallen einfach runter und werden ein halbes Jahr später gefunden. Damit der Verbraucher nicht diese Unwägbarkeiten tragen muss, dass es vielleicht doch irgendwann wieder auftaucht, gibt es diese gesetzliche Regelung: Nach 20 Tagen wird festgestellt, dass es als verloren gilt, und man bekommt Schadensersatz. Damit ist es dann geregelt.

Patrick Lohmeier: Ich muss dir noch eine relativ präzise formulierte Frage stellen, weil mich das auch interessiert, was du eben angesprochen hast, als du sagtest: "Privatverkäufer." Das kann man aber glaube ich auch auf den Fall übertragen, dass der Neffe oder die Nichte Geburtstag hat, man möchte 10 € in einen Briefumschlag stecken, zusammen mit einer Glückwunschkarte, und das eben verschicken. Würdest du sagen, ab welchem Wert ist es sinnvoll, bei Privatsendungen auf versicherten oder nachvollziehbaren Versand zu setzen?

Iwona Husemann: Das ist natürlich etwas individuell, ab wann man einen Warenwert versichert haben möchte. Man muss sich aber fragen, ob die Differenz zwischen unversichertem Versand und versichertem Versand, die ungefähr bei 2 € liegt, es wert ist. Für 2 € mehr hat man eine vollständige Sendungsverfolgung und Haftung. Ich persönlich würde dazu raten und es auch selbst so machen, dass ich schon bei geringsten Werten sage: Alles über 10 € überschreitet eine Schmerzgrenze, bei der man sagt: Ach ja, wenn es weg ist, dann ist das halt so. Deswegen denke ich, dass man sich bei Privatverkäufen immer gut überlegen sollte, ob man ab dem Moment, in dem der Wert zweistellig wird, definitiv sagt: Ok, ich lege die 2 € für den versicherten Versand noch oben drauf. Das ist aber natürlich sehr individuell. Ärgerlich ist es immer dann, wenn etwas verloren geht und es nicht versichert ist, weil sich dann die Transportunternehmen einfach zurücklehnen und sagen: Ja, sorry, es gibt kein Tracking und keine Haftung, es ist einfach weg.

Patrick Lohmeier: Also bei sogenannten Einschreiben oder eben versicherten Sendungen und Paketen ist es absolut notwendig, um Schadensersatz geltend zu machen, dass man einen Beleg darüber hat, was darin war. Aber wie ist das bei Privatverkäufen, bei denen man einfach keine Quittung oder Rechnung erhält. Ebenso kann ich nicht wirklich nachweisen, dass ich zehn oder 20 € in diesen Briefumschlag gesteckt habe, den ich per Einschreiben verschickt habe. Bleibe ich also auf dem Schaden sitzen, trotz Einschreiben und Tracking?

Iwona Husemann: Also ganz wichtig ist zum einen, dass man Bargeld nicht im Einschreiben verschicken darf.

Iwona Husemann: Es gibt Ausschlussklauseln in den AGB, die auch wirksam sind. Es gibt dafür einen Wertbrief, mit dem man Bargeld verschicken darf, und zwar 100 € pro Umschlag und auch nicht mehr als 200 € am selben Tag. Man sollte eher vorsichtig sein. Vielleicht gibt es heutzutage auch praktischere digitale Möglichkeiten, wie man Geld sicher von A nach B schicken kann, als kleiner Denkanstoß. Also, Geld im Briefumschlag zu tun ist vorsichtig formuliert eine schlechte Idee, das sollte man lassen. Aber zum Schadensersatz, wenn es dann wegkommt, was muss ich nachweisen? Ich muss in irgendeiner Form einen Nachweis dafür haben, welcher Schaden mir persönlich dadurch entstanden ist, dass die Sendung weg ist. Bei Einschreiben ist das relativ übersichtlich, denn sie sind in ihrer Höhe beschränkt, und zwar auf 20 bis 30 €, je nach Art des Einschreibens. Mehr bekommt man nicht, egal was darin war. Bei Paketen geht das je nach Anbieter bis zu 750 € hoch, das ist schon interessant. Wenn man Belege hat, sollte man diese aufbewahren. Und das muss nicht notwendigerweise eine Rechnung oder eine Quittung sein, denn ganz klar, wenn ich etwas privat verkaufe, wie zum Beispiel Kinderspielzeug wie Lego, Duplo oder auch Playmobil, haben diese noch einen gewissen Restwert. Das heißt, wir kommen schnell über 20, 30 oder 50 €, je nachdem, was es ist. Da reicht es zum Beispiel, wenn ich die E-Mails oder Textnachrichten aus dem privaten Verkaufsportal aufbewahre. Wenn es eine Einigung gibt, dass die Ware für 30-40-50 € plus Versand verschickt wird, dann ist das auch ein Nachweis für den entstandenen Schaden.

Patrick Lohmeier: Super wichtig, also auch entsprechende Korrespondenz aufbewahren. Und ich wünschte, ich könnte meiner Oma, die nicht mehr unter uns weilt, diesen Tipp mit dem Geldwertversand weitergeben. Sie hat in meiner Kindheit immer, wenn sie mir etwas zum Geburtstag schickte, einfach einen 20-Mark-Schein in Alufolie eingewickelt.

Iwona Husemann: Ja, das ist der bekannte Trick mit der Alufolie. Ich lese immer wieder Beschwerden darüber und höre es auch immer wieder. Ich kann davon nur abraten, weil man das natürlich auch fühlen kann, das knistert. Und Umschläge, die auch leider häufig beschädigt und durchsucht werden, sind bunte Briefumschläge, weil sich darin häufig Glückwunschkarten befinden, und manchmal legt man auch noch einen Badezusatz oder ähnliches zusammen mit dem 10- oder 20-Euro-Schein hinein. Wir erhalten relativ häufig Beschwerden darüber, dass diese Sendungen beschädigt sind und Teile der Sendung fehlen. Deshalb ist das tatsächlich ein sensibler Bereich. Auch in Pakete sollte man kein Bargeld stecken, auch weil es nicht versichert ist. Bargeld gehört zu den sogenannten Verbotsgegenständen, das heißt, man darf solche Dinge nicht verschicken. Es ist plausibel, dass man keine Waffen durch die Gegend schickt, das ist ganz klar, aber eben auch Bargeld gehört zu den Dingen, die man so einfach nicht verschicken darf.

Patrick Lohmeier: Cool, sehr sehr wichtig und sehr interessant, tatsächlich. Was sind denn noch andere grundlegende Tipps, die mir dabei helfen, dieses Szenario zu vermeiden, dass meine Postsendung verspätet ist, dass mein Paket verspätet oder gar nicht ankommt oder stark beschädigt ist? Was würdest du Verbraucherinnen und Verbrauchern grundsätzlich empfehlen?

Iwona Husemann: Also, ganz wichtig ist natürlich, dass man die richtige Versandform wählt. Ganz klar, Bargeld niemals im Einschreiben verschicken, sondern immer nur im Wertbrief, da ist es dann auch versichert. Und je nach Warenwert sollte man vielleicht keine unversicherte Warensendung verschicken, sondern ein Paket, das bis zu 750 € versichert ist, je nach Anbieter. Es ist auch wichtig, die Bedingungen des Anbieters zu prüfen. Manche bieten versicherten Versand bis 50 €, bis 500 € oder bis 750 € an. Auch hier sollte man bedarfsgerecht wählen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die richtige Verpackung. Es gibt tatsächlich für jeden Anbieter einen Verpackungsleitfaden. Wer zum Beispiel sensible Ware wie Weinflaschen verschicken möchte, kann spezielle Kartons mit einem Wabenmuster erwerben, die besonders stoßgeschützt sind. Also immer darauf achten, was man versenden möchte.

Iwona Husemann: Ein Gegenstand ist halt nicht so zerbrechlich wie der andere, daher sollte man auch darauf achten, welche Transportverpackung geeignet ist. Das kann viel Ärger sparen oder vermeiden. Und was auch wichtig ist, ist rechtzeitig loszuschicken. Gerade wenn man Geschenke rechtzeitig zu einem Ereignis wie einem Geburtstag, Ostern oder Weihnachten verschicken möchte, ist mein Tipp immer, rechtzeitig loszuschicken. Das hilft. Ich persönlich finde, dass 14 Tage vor dem Ereignis eine gute Zeit ist, damit es auch sicher ankommt.

Patrick Lohmeier: Sehr gut, danke. Also, das heißt auch, dass diese "Vorsicht zerbrechlich!"-Aufkleber in den allermeisten Fällen nur für ein gutes Gefühl sind, aber nicht etwas, auf das ich mich berufen kann, um etwaige Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Wenn ich sage, warum ist das jetzt beschädigt, ich habe doch das feine Porzellan verschickt, unsachgemäß verpackt, aber es war doch ein dicker roter Aufkleber drauf.

Iwona Husemann: Ja, das schützt leider nicht. Und ich glaube, dass ich allen Endkunden, allen Verbraucherinnen und Verbrauchern klar machen muss, dass Pakete durch Straßen und Sortieranlagen laufen. Das ist ein bisschen wie der Koffer am Flughafen, der auch mal ein Stück, ungefähr bis zu einem Meter, fällt. Das kann passieren, und das muss man beim Verpacken eben mit einberechnen. Also, dass man dann Luftpolsterfolie dazwischen macht und wirklich darauf achtet, dass es gut und sicher verpackt ist. Die roten oder gelben Aufkleber mit "zerbrechlich" kann die Sortieranlage gar nicht lesen.

Patrick Lohmeier: Okay, das Bild nehmen wir vor unserem geistigen Auge mit. Vielen, vielen Dank, Iwona, für deine Expertise. Und ja, wenn du gerade zuhörst oder auf dem Weg bist und Ostern, Weihnachten oder der Geburtstag steht kurz bevor, hoffentlich nicht zu kurz bevor, lieber ein paar Tage mehr einplanen. Viel Glück dabei, und ich hoffe, wir sprechen uns bald wieder.

Iwona Husemann: Danke und viele Grüße aus dem Rheinland.

Outro:

Patrick Lohmeier: Wie immer möchte ich mich bei allen Menschen bedanken, die die Produktion dieser Podcastreihe ermöglichen. Und natürlich auch bei Ihnen fürs Zuhören. Haben Sie eigentlich auch eine besonders kuriose, ärgerliche oder witzige Anekdote zum Thema verlorene oder beschädigte Post? Sie können mir gerne unter podcast@vz-bln.de schreiben. Patrick Lohmeier: Und wenn Sie möchten, hören Sie doch gleich weiter in unserem "genau genommen"-Feed. Dort warten diese und viele weitere Folgen unseres Podcasts auf Sie. Sie können diese auch in alten Podcatcher-Apps anhören. Abonnieren Sie uns jetzt gerne kostenlos bei Spotify, Apple Podcasts, Google Podcasts, Pocket Casts oder in einer anderen mobilen App Ihrer Wahl. Und empfehlen Sie uns gerne weiter. Sollten wir eine Frage rund um Post- und Paketärger nicht beantwortet haben, finden Sie die Antwort mit großer Sicherheit unter www.verbraucherzentrale.de. Ich würde mich jedenfalls freuen, wenn wir uns an dieser Stelle in ein paar Tagen mit einem neuen spannenden Thema für Verbraucher wiederhören. Dies war "genau genommen - Der Podcast der Verbraucherzentralen". Mein Name ist Patrick Lohmeier, und bis zum nächsten Mal.

 

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Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem bei uns eine packstadion aufgebaut ist werden alle pakete da abgegeben undan müssen wir hinterher laufen weil wir auch keine schriftliche benachrichtigung bekommen müssen wir etliche stellen anrufen und wie wir unsere pakete von da rausholen das ist sehr ärgerlich ich hoffe das jemand was dazu unternimmt

gruß

Halit Sezen

Die Briefzustellung im Mischgebiet, Gewerbegebiet ist seit 7Monaten unzumutbar.

Es NUR wird 2-3 mal pro Woche zugestellt.

Wir haben uns schon mehrfach beschwert.

Schön und gut zu den Ausführungen. Leider lassen diese vermissen, woran ich mich halten kann (Gesetzte/Rechtsprechung o. ä.) wenn meine Sendung nicht geliefert oder irgendwo abgelegt wurde. Die hier aufgeführten Gespräche nützen mir bedauerlicherweise nichts, um meine Rechte (klar bezeichnend) gegenüber dem Händler zu benennen. Einfache Äußerungen, wie das dürfen sie nicht, das ist nicht richtig o. ä. sind hierbei nicht förderlich. Deshalb wäre es günstige gewesen, wenn konkrete Hinweise aufgezeigt wurden wären. Aber es wurde alles nur allgemein unverbindlich ausgeführt, schade.

Was leider nicht angesprochen wird, dass Pakete bei Packstationen grundsätzlich nicht versichert sind - egal, ob mit oder ohne zusätzlicher Transportversicherung. Als Verbraucher werde ich, wenn etwas passiert, auf die AGB verwiesen. Die Argumentation lautet, dass keine persönliche Übergabe stattgefunden habe.

Ein Beispiel: Wenn der Zusteller direkt an der Packstation beim Ein- und Ausladen mein Paket schnell nebenbei annimmt, ist es aber versichert. Greift er oder sie dann 5 Minuten danach ein Paket aus der Station, ist es nicht versichert. Alle landen gemeinsam im Zustellfahrzeug und gingen durch die Hände ein und derselben Person.

Es ist bei einem Schaden auch völlig unerheblich, ob mein Paket schon im Zustellzentrum war, dort gewogen und zugeteilt wurde und dann erst auf dem Weg zur Zieladresse verschwindet.

Als Verbraucher finde ich das alles schwer nachvollziehbar und werde an keiner Stelle darauf hingewiesen. Bei der Abgabe eines Pakets an der Packstation erscheint z.B. immer eine Benachrichtigung über das zulässige Maximalgewicht - technisch gibt es also überhaupt keinen Grund dafür, warum ich als Kunde hier nicht auch darauf hingewiesen werden. Ein Paket mit zusätzlicher Transportversicherung, dürfte außerdem überhaupt nicht von der Station angenommen werden: hier ist es doch eindeutig, dass ich als Kunde den zusätzlich gebuchten Service in Anspruch nehmen möchte - die Packstation kann diese Leistung aber überhaupt nicht erfüllen.

 

DHL lagert meine Pakete trotz Widerspruch in örtlicher Packstation zu der man nur noch als Smartphone- Besitzer und nach Installation einer DHL App Zugang hat. Erbetene Zweitzustellung wird nicht ausgeführt. Zahlreiche Beschwerden (telefonisch und via mail ) nützen nichts. Nach zu langer Lagerfrist wird es zurück an den Absender zurück geschickt. Mit den Lagern von Pakten in Packstationen zwingt DHL zum  Appdownload und der Preisgabe etlicher Daten. Wer kein Smartphone hat, hast schlicht Pech und bekommt sein Paket nicht? Das  sollte verboten werden!   

Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

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