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Was wir eigentlich machen

Stand:
Die Verbraucherzentrale warnt, die Verbraucherzentrale mahnt ab. Immer im Interesse möglichst vieler Verbraucherinnen und Verbraucher. Heute sprechen wir über die unterschiedlichen rechtlichen Aspekte unserer Arbeit. Unsere Referendarin ist zu Gast, sie hat Beispiele für unsere Arbeit im Gepäck.
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Ein Fall für die Rechtsabteilung

Die Geschichte einer Pressemeldung fängt meist ähnlich an. Am Anfang flattern die E-Mails ins Postfach.

„Ich schreibe Ihnen, um mich zu beschweren.“
„Das halte ich für Abzocke!“
„Kann die Verbraucherzentrale sich dem annehmen?“

Im Service-Bereich denken sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: „Das klingt nach einem Fall für die Rechtsabteilung.“ Dann landen die Mails bei uns in der Rechtsabteilung und wir fangen an zu prüfen. Das Resultat ist zum Beispiel eine Pressemitteilung wie diese: „Airlines lassen Reisende im Regen stehen.“

Wir verschicken die Meldung an Pressekontakte. Wenn das Thema für die Presse interessant klingt, werden daraus Texte, Radio- und TV-Beiträge. Dass wir der Luftfahrtbranche „systematischen Rechtsbruch“ vorwarfen, weil Reisende das Geld für ihre ausgefallenen Flüge nicht zurückerhalten, wurde oft zitiert. Es traf einen Nerv. Denn viele sind verärgert mit Unternehmen, die sich einerseits um Staatshilfe bemühen, andererseits nicht ans Telefon gehen, wenn man sie anrufen möchte. Wenn unsere Meldung dazu beiträgt, die Rückzahlungen zu beschleunigen, haben wir unseren Job gemacht.

Wir informieren, wir warnen, wir klagen

Unser Job besteht darin, eure Interessen wahrzunehmen. Wir liefern Informationen. Wir mahnen ab, wenn ein Online-Shop für Gaming-Zubehör keine Widerrufsbelehrung oder zu strenge AGB hat. Denn: Auch AGB müssen sich an Gesetze halten, und immer wieder benachteiligen einzelne Klauseln uns Verbraucherinnen und Verbraucher zu sehr.

Manchmal müssen wir sogar vor Gericht ziehen. Auch, wenn das selbst bei einem einzigen Tee jahrelang dauern kann. Viele Aufgaben für einen Verband wie die Verbraucherzentrale Hessen. Wenn ihr möchtet, könnt ihr euren Teil beitragen für einen fairen Wettbewerb, in dem Verbraucherrechte geachtet werden. Schickt uns dazu weiterhin eure Beschwerden, am liebsten mit aussagekräftigen Screenshots. 


Hier könnt ihr die Podcastfolge hören:


Manchmal müssen wir sogar vor Gericht ziehen. Auch, wenn das selbst bei einem einzigen Tee jahrelang dauern kann. Viele Aufgaben für einen Verband wie die Verbraucherzentrale Hessen. Wenn ihr möchtet, könnt ihr euren Teil beitragen für einen fairen Wettbewerb, in dem Verbraucherrechte geachtet werden. Schickt uns dazu weiterhin eure Beschwerden, am liebsten mit aussagekräftigen Screenshots. 

Shownotes - Hier gibt es noch mehr Informationen zum Thema

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.