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Was wir eigentlich machen

Stand:
Die Verbraucherzentrale warnt, die Verbraucherzentrale mahnt ab. Immer im Interesse möglichst vieler Verbraucherinnen und Verbraucher. Heute sprechen wir über die unterschiedlichen rechtlichen Aspekte unserer Arbeit. Unsere Referendarin ist zu Gast, sie hat Beispiele für unsere Arbeit im Gepäck.
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Ein Fall für die Rechtsabteilung

Die Geschichte einer Pressemeldung fängt meist ähnlich an. Am Anfang flattern die E-Mails ins Postfach.

„Ich schreibe Ihnen, um mich zu beschweren.“
„Das halte ich für Abzocke!“
„Kann die Verbraucherzentrale sich dem annehmen?“

Im Service-Bereich denken sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: „Das klingt nach einem Fall für die Rechtsabteilung.“ Dann landen die Mails bei uns in der Rechtsabteilung und wir fangen an zu prüfen. Das Resultat ist zum Beispiel eine Pressemitteilung wie diese: „Airlines lassen Reisende im Regen stehen.“

Wir verschicken die Meldung an Pressekontakte. Wenn das Thema für die Presse interessant klingt, werden daraus Texte, Radio- und TV-Beiträge. Dass wir der Luftfahrtbranche „systematischen Rechtsbruch“ vorwarfen, weil Reisende das Geld für ihre ausgefallenen Flüge nicht zurückerhalten, wurde oft zitiert. Es traf einen Nerv. Denn viele sind verärgert mit Unternehmen, die sich einerseits um Staatshilfe bemühen, andererseits nicht ans Telefon gehen, wenn man sie anrufen möchte. Wenn unsere Meldung dazu beiträgt, die Rückzahlungen zu beschleunigen, haben wir unseren Job gemacht.

Wir informieren, wir warnen, wir klagen

Unser Job besteht darin, eure Interessen wahrzunehmen. Wir liefern Informationen. Wir mahnen ab, wenn ein Online-Shop für Gaming-Zubehör keine Widerrufsbelehrung oder zu strenge AGB hat. Denn in Folge 5 haben wir ja bereits besprochen: AGB müssen sich an Gesetze halten und immer wieder benachteiligen einzelne Klauseln uns Verbraucherinnen und Verbraucher zu sehr.

Manchmal müssen wir sogar vor Gericht ziehen. Auch, wenn das selbst bei einem einzigen Tee jahrelang dauern kann. Viele Aufgaben für einen Verband wie die Verbraucherzentrale Hessen. Wenn ihr möchtet, könnt ihr euren Teil beitragen für einen fairen Wettbewerb, in dem Verbraucherrechte geachtet werden. Schickt uns dazu weiterhin eure Beschwerden, am liebsten mit aussagekräftigen Screenshots. 

Shownotes - Hier gibt es noch mehr Informationen zum Thema

News-Alert zum Verfahren gegen Facebook abbestellen

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Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.