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Was sind Mikroplastik und Flüssigplastik?

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Mikroplastik, also winzige Plastikteilchen, ist mit den Augen kaum wahrnehmbar. Woher stammt es und warum belastet es die Umwelt?
Zwei Frauen in einem blauen Auto, eine malt sich die Lippen an
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Plastik belastet unsere Umwelt, Gewässer, Meere und Böden. Größere Plastikteile, sogenanntes Makroplastik, wie Plastikflaschen und ähnliches, sind gut zu erkennen. Mikroplastik, also kleine und kleinste Plastikteilchen, sind mit den Augen dagegen kaum oder gar nicht wahrnehmbar. Aber auch sie belasten unsere Umwelt.

Am 27. September 2023 ist eine neue EU-Verordnung in Kraft getreten, die bestimmtes Mikroplastik ab sofort verbietet. Für einige Produkte, wie beispielsweise dekorative Kosmetik, sind aber sehr lange Übergangsfristen vorgesehen.

Was ist Mikroplastik?

Seit den 60er Jahren weiß man von der Existenz dieser kleinen und kleinsten Plastikteilchen, die inzwischen überall auf der Erde zu finden sind. Allerdings gibt es keine einheitliche Definition des Begriffs. Die meisten Wissenschaftler verstehen unter Mikroplastik feste Kunststoffpartikel und Kunststofffasern, die kleiner als fünf Millimeter sind. 

Was sind Flüssigplastik und Nanoplastik?

Unter Flüssigplastik versteht man Kunststoffe, die in gelöster, gel-artiger oder flüssiger Form vorliegen. Als Nanoplastik werden Partikel aus Kunststoffen bezeichnet, die – je nach verwendeter Definition – kleiner als ein Mikrometer bzw. kleiner als 100 Nanometer sind. Sie sind also noch kleiner als herkömmliches Mikroplastik. 

Wie entstehen Mikroplastik & Co, wo kommen sie vor?

Mikroplastik entsteht zum einen indirekt durch mechanische Zerkleinerung größerer Plastikteile, beispielsweise von PET-Flaschen im Meer oder beim Waschen von Textilien, die Synthetikfasern enthalten. Der größte Teil dieses sogenannten sekundären Mikroplastiks entsteht durch Reifenabrieb auf der Straße.

Mikroplastik wird außerdem als sogenanntes primäres Mikroplastik Kosmetikprodukten, Wasch- und Reinigungsmitteln direkt zugesetzt. Durch eine EU-Verordnung soll es in den kommenden Jahren verboten werden.

Das mengenmäßig viel größere Problem in Kosmetik, Wasch- und Reinigungsprodukten sind Kunststoffe in gelöster, gel-artiger oder flüssiger Form, die Kosmetikprodukten, Wasch- und Reinigungsmitteln direkt zugesetzt werden. Sie sind vom Mikroplastik-Verbot nicht betroffen. Sie haben unterschiedliche Funktionen und werden beispielsweise als Haut- und Haarpflegestoffe, Binde- und Verdickungsmittel, Lösungsmittel und waschaktive Substanzen eingesetzt. 

Was ist das Problem von Mikroplastik & Co?

Ob von Mikroplastik und flüssigen Kunststoffen eine Gesundheitsgefährdung für Menschen ausgeht, ist derzeit unklar. Es gibt Hinweise aus Studien, dass Mikroplastik Entzündungsprozesse auslösen kann. Wasserlebewesen wie Muscheln, Krebstiere und Fische können von Mikroplastikpartikeln gesundheitlich stark beeinträchtigt werden. 

Mit dem Abwasser gelangen Mikroplastik, flüssige Kunststoffe und Nanoplastik aus dem Haushalt in die Umwelt. Dort erreichen sie die Nahrungskette: Kleinstlebewesen nehmen die Partikel auf und werden selbst von größeren Tieren gefressen. Plastik kann die Verdauungsorgane der Tiere schädigen, die Kiemen verstopfen oder einen vollen Magen vortäuschen.

Kunststoffe können bedenkliche Substanzen enthalten, wie Weichmacher, die im Laufe der Zeit freigesetzt werden und in die Umwelt gelangen. Außerdem gibt es Hinweise, dass Mikroplastik Umweltgifte wie Pflanzenschutzmittel anreichern kann. Diese befinden sich zum Beispiel in Ablagerungen in Gewässern.

In welchen Produkten ist Mikroplastik jetzt und in Zukunft verboten?

Am 27. September 2023 ist eine EU-Verordnung in Kraft getreten, die Mikroplastik für bestimmte Anwendungen entweder ab sofort oder mit festgelegten Übergangsfristen verbietet.

Ab Oktober 2023 ist die Verwendung von Mikroplastik als Schleifstoffe, das heißt zum Peelen, Polieren oder Reinigen, verboten. Diese Mikroplastikteilchen wurden hauptsächlich in auszuspülenden oder abzuspülenden kosmetischen Mitteln und in Waschmitteln eingesetzt. Hier wurde keine Übergangsfrist eingeräumt, da man davon ausgegangen ist, dass die Industrie ihre Verwendung bereits freiwillig eingestellt hat.

Das Mikroplastikverbot gilt

  • ab dem 17. Oktober 2027 für auszuspülende oder abzuspülende kosmetische Mittel, wie Shampoos und Duschgels;
  • ab dem 17. Oktober 2028 für Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittel, für Wachse, Poliermittel und Lufterfrischer;
  • ab dem 17. Oktober 2029 für Kosmetik, die auf der Haut oder in den Haaren verbleibt, wie Cremes oder Haargels, und für synthetische Kunststoffpartikel zur Verkapselung von Duftstoffen;
  • ab dem 17. Oktober 2031 für Einstreugranulat für synthetische Sportböden;
  • ab dem 17. Oktober 2035 für Lippenstifte, Nagellacke und Make-up-Produkte.

Fazit: Welche Auswirkungen Mikro-, Flüssig- und Nanoplastik auf Menschen und unsere Umwelt haben, ist noch unklar und muss noch weiter intensiv wissenschaftlich erforscht werden. 

Sind die kleinen Plastikpartikel erst einmal in Gewässer gelangt, können sie kaum wieder zurückgeholt werden. Die Menge an Mikroplastik und flüssigen Kunststoffen in der Umwelt nimmt daher immer mehr zu. Umso wichtiger ist es, den weiteren Eintrag der Kunststoffe in die Umwelt zu verringern – beispielsweise durch selbst gemachte Peelings und die Verwendung zertifizierter Naturkosmetik.

Weitere Informationen

  • "Plastikfreies Badezimmer" - Verbraucherfenster der Hessischen Landesregierung 
  • "ToxFox"-App des BUND (Scannen der Barcodes informiert über Schadstoffe im entsprechenden Produkt) 
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