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Kiwi oder Kapsel? Klartext zu Nahrungsergänzungsmitteln

Stand:
Vitamin D als Schutz vor einer Corona-Infektion, Lutein um die Sehkraft zu schärfen, Haifischknorpel gegen Gelenkbeschwerden: Das Angebot an Nahrungsergänzungsmitteln, insbesondere für ältere Menschen, ist groß und vielversprechend. Im Seminar (online oder vor Ort in Hessen) helfen wir, Durchblick zu bewahren.
Eine Frau steht vor einem Regal mit Nahrungsergänzungsmittel und betrachtet prüfend zwei Packungen
Off

Unsere Lebensmittelexpertin informiert über Nahrungsergänzungsmittel und beantwortet u. a. folgende Fragen:

  • Wer braucht wann Nahrungsergänzungsmittel?
  • Wann können Nahrungsergänzungsmittel riskant werden?
  • Wie unterscheiden sich Nahrungsergänzungs- und Arzneimittel?
  • Mit welchen Tricks und Versprechen arbeiten unseriöse Anbieter?

Zielgruppe: Erwachsene, Auf Anfrage Schwerpunkt für Seniorinnen und Senioren

Format: Online- oder Präsenzvortrag

Dauer: etwa 90 Minuten, inklusive Zeit für Fragen

Kostenbeitrag: Für unsere Bildungsangebote nehmen wir in der Regel ein Entgelt. Bitte sprechen Sie uns an.

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Unsere Bildungsangebote für Institutionen: Vier Personen besprechen sich in einem Büro

Bildungsangebote für Institutionen

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Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.