Die Natural Mojo GmbH bewarb ihr Produkt „Pure Detox“ mit gesundheitsbezogenen Angaben, für die keine Zulassung nach EU-Recht vorliegt. Die Verbraucherzentrale mahnte das Unternehmen ab und forderte erfolgreich, die Werbung zu unterlassen.
Darum geht's
Im online-Shop naturalmojo.de bot der Anbieter ein Nahrungsergänzungsmittel aus verschiedenen Pflanzenstoffen mit dem Versprechen „Hilft Dir, Deinen Körper von innen zu reinigen“ und dem Produktnamen „Pure Detox“ (reine Entgiftung) an. Eine hessische Verbraucherin hielt die Werbung für übertrieben und beschwerte sich bei der Verbraucherzentrale Hessen.
Das ist geregelt
Gesundheitsbezogene Angaben (Health Claims) wie „Reinigung des Körpers“ und „Detox“ = Entgiften müssen nach der EU-Health-Claims-Verordnung für Lebensmittel geprüft und zugelassen sein.
Das haben wir erreicht
Die Natural Mojo GmbH konnte weder für das Produkt noch für einzelne Zutaten des Pflanzenpulvers von der EU genehmigte Health Claims vorlegen. Die Verbraucherzentrale forderte daher von der Natural Mojo GmbH, nicht weiter mit „Detox“ und „Reinigung von innen“ für das Nahrungsergänzungsmittel zu werben. Der Anbieter sagte die Änderung ab dem 30.04.2018 zu.
Das können Sie tun
Fühlen Sie sich durch die Werbung und Kennzeichnung für ein herkömmliches Lebensmittel oder ein Nahrungsergänzungsmittel über den Tisch gezogen oder unzureichend informiert, können sie sich bei der Verbraucherzentrale oder bei lebensmittelklarheit.de beschweren.