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Beim Stromvertrag lohnen sich Preisvergleiche und ein Anbieterwechsel

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Die Suche nach einem günstigen Stromtarif und ein sparsamer Verbrauch können sich lohnen.
Die Suche nach einem günstigen Stromtarif und ein sparsamer Verbrauch können sich lohnen.

Geschafft! Laura zieht von zu Hause aus und freut sich, dass ihr die Eltern nicht mehr ständig auf die Finger schauen. Dafür muss die 18-Jährige jetzt Vieles alleine organisieren, zum Beispiel sich um ihren ersten Stromvertrag kümmern. Ein günstiger Tarif und ein sparsamer Verbrauch lohnen sich: Da bleibt am Monatsende noch eine hübsche Summe für das Sparkonto übrig.

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Stromanbieter suchen, Preise vergleichen

Laura kann sich ihren Stromversorger frei wählen. Hierzu kann sie sich selbst einen suchen und dazu im Internet über die Anbieter und ihre Tarife schlau machen. 

Der Strompreis setzt sich meistens aus einem Grundtarif und den Kosten für die einzelnen, verbrauchten Kilowattstunden zusammen – dem Arbeitspreis. Zur Orientierung: Ein Single-Haushalt verbraucht in etwa 2.000 Kilowattstunden pro Jahr.

Die Tarife variieren gewaltig. Unterschiede gibt es nicht nur bei den Preisen, sondern auch bei den sonstigen Bedingungen. Während einige Tarife beispielsweise monatlich kündbar sind, gibt es bei anderen Tarifen eine Mindestlaufzeit. Die Mindestlaufzeit darf maximal zwei Jahren betragen und nach dem Ende der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag zumeist unbefristet weiter. Das heißt, der Vertrag ist dann jederzeit kündbar. Eine stillschweigende Verlängerung um ein weiteres Jahr ist nicht mehr erlaubt.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Energieberatung der Verbraucherzentralen.

Vertrag abschließen

Ist ein attraktiver Anbieter gefunden, kann Laura den Vertrag online abschließen. Der neue Versorger fordert sie auf, die Zählernummer und den aktuellen Zählerstand zu übermitteln. Anschließend bekommt sie eine Kundennummer und bezahlt einen monatlichen Abschlag. Am Ende des Jahres wird genau abgerechnet: Laura muss dann etwas nachzahlen oder bekommt eine hübsche Summe zurückerstattet. Für das Folgejahr werden ihre Abschläge dann entsprechend angepasst. 

Preise checken, Anbieter wechseln

Manch ein Anbieter lockt Neukunden mit günstige Preisen hebt diese dann aber noch während der Vertragslaufzeit an. Zum Glück steht dem Kunden bei solchen Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Um überhaupt von der Preiserhöhung zu erfahren, ist es jedoch wichtig, alle Nachrichten des Stromanbieters genau zu lesen, sei es per Post oder auf digitalem Weg.

Bei solchen Preiserhöhungen gibt es zumeist ein Sonderkündigungsrecht. Als aktive Internetnutzern bleibt Laura am Ball, kündigt ihren Tarif im Fall einer Preiserhöhung, vergleicht die Tarife und erneuert einfach ihren Vertrag. Damit kann sie, je nach Tarif, einen zweistelligen Betrag jährlich sparen. Bei Bonus-Tarifen sogar noch mehr, dabei sollte sie aber unbedingt vorher genau die Auszahlungsbedingungen lesen. Übrigens übernimmt bei einem Anbieterwechsel der neue Versorger die Kündigung des alten Vertrags.

Strom sparen

In jedem Fall kommt es Lauras Budget zugute, wenn sie möglichst wenig Strom verbraucht. Da geht es allzu hungrigen Elektrogeräten an den Kragen, allen voran dem Kühl- und Gefrierschrank. Sein Energie-Label zeigt den Verbrauch – Ist der im Vergleich zu einem neuen Modell auffallend hoch, kann sich eine Neuanschaffung schnell auszahlen.

Bei Wäschetrocknern heißt es generell: lieber weg damit, denn sie gelten als extrem gierig.
Apropos Waschen: Je geringer die Wassertemperatur, desto weniger Strom schluckt die Maschine. Zusammen mit einer vollen Trommel und der richtigen Waschmitteldosierung kann Laura so die Kosten für saubere Wäsche um bis zu ein Drittel verringern.

Kürzer duschen

In vielen Wohnungen hängen zur Warmwasserbereitung noch Durchlauferhitzer, die ebenfalls viel verbrauchen. Ein Beispiel: Wer sechs Minuten lang mit etwa 12 Litern Wasser pro Minute duscht, zahlt mit Strom ca. 1,50 Euro, mit Gas nur rund 1,06 Euro, mit einer Solaranlage etwa 50 Cent.
Ein Vollbad kostet rund dreimal so viel. Wenn Laura mit heißem Wasser geizig umgeht, wird sie belohnt. Allein wenn sie ihre täglichen Dusch-Sessions von zwölf auf sechs Minuten reduziert, spart sie im Jahr sie je nach Energieträger zwischen 200 und 500 Euro.

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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.
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