Zwischen Weihnachten und Neujahr hat die Verbraucherzentrale Hessen Betriebsferien. Wir wünschen frohe Feiertage!

Härtefallfonds Energieschulden

Ein Stromzähler, davor Stapel von Geldmünzen
Härtefallfonds Energieschulden
Sie hatten wegen der Preiserhöhungen in 2022 eine hohe Nachzahlung in Ihrer Energierechnung? Der Energieversorger hat damit gedroht, den Anschluss zu sperren? Eine Zahlung der Forderung ist Ihnen nicht möglich? Oder sind Sie Mieter einer Wohnung und können die Heiznebenkosten aus der Jahresrechnung Ihres Vermieters nicht bezahlen?

In bestimmten Fällen hilft das Land Hessen mit dem Härtefallfonds Energieschulden. Auf Zahlungen aus diesem Fonds gibt es keinen Rechtsanspruch.

Das können wir für Sie tun

Die Geschäftsstelle des Härtefallfonds Energieschulden ist bei der Verbraucherzentrale Hessen angesiedelt. Wir überprüfen Ihre Unterlagen und bereiten mit Ihnen den Antrag an die Härtefallkommission vor. Anträge an den Härtefallfonds können nur über die Geschäftsstelle des Härtefallfonds gestellt werden.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Um einen Antrag auf Übernahme der Energiekosten durch den Härtefallfonds stellen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben Ihren Erstwohnsitz in Hessen.
  • Sie verbrauchen in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus leitungsgebundene Energieträger (Gas, Strom und Fernwärme)
  • Sie sind entweder Kunde eines Energieversorgers. Der Vertrag läuft auf Sie direkt und der Energieversorger hat eine Energiesperre bereits angedroht. 
  • Oder Sie sind Mieter einer Wohnung oder eines Hauses und können die Heiznebenkosten aus der Jahresrechnung nicht bezahlen.
  • Die Forderungen sind seit dem 01. Januar 2022 eingetreten und noch nicht bezahlt.
  • Sie beziehen keine Leistungen nach dem zweiten oder zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder Asylbewerberleistungsgesetz.
  • Sie haben eine anerkannte Schuldnerberatung, Sozialberatung oder "Hessen bekämpft Energiesperren" aufgesucht.
  • Ihr Versorger hat eine Ratenzahlung oder Abwendungsvereinbarung abgelehnt.
  • Es wurde ein Darlehen beim Sozialamt oder Bürgergeld für einen Monat beim Jobcenter beantragt. Ein Bescheid der entsprechenden Stelle liegt vor.

Feststellung des Härtefalls

Um Mittel aus dem Fonds erhalten zu können, muss ein Härtefall vorliegen. Ob in Ihrem Fall ein Härtefall vorliegt, wird von einer pluralistisch besetzten Härtefallkommission bestimmt. 

Wie stellen Sie einen Antrag?

Unsere Berater helfen Ihnen bei der Antragstellung. Dazu rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail oder einen Brief. 

Kontakt

Telefon:(069) 971940090

  • Montag: 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr
  • Dienstag: 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr
  • Mittwoch: 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Donnerstag: 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr
  • Freitag: 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

E-Mail: haertefall@verbraucherzentrale-hessen.de

Briefe an: Verbraucherzentrale Hessen e. V., Härtefallfonds, Große Friedberger Straße 13-17, 60313 Frankfurt

Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen

Um Ihren Antrag prüfen zu können, benötigen wir eine Reihe von Unterlagen von Ihnen. Diese Unterlagen senden Sie uns am besten digital zu. Wenn Sie die technischen Mittel dafür nicht haben, können Sie uns die Unterlagen auch mit der Post zusenden. 

1. Persönliche Informationen und Daten:

  • Persönliche Daten des Antragsstellers
  • Kopie des Personaldokumentes/Meldebescheinigung
  • persönliche Daten der im Haushalt lebenden Personen
  • Einwilligung des Vermieters
    - persönliche Daten des Vermieters bei Heiznebenkosten
    - Kontoinformationen des Vermieters bei Heiznebenkosten

2. Unterlagen bezüglich der bestehenden Forderung:

  • Abrechnung Energiekosten oder die Rechnung über die Heiznebenkosten aus Schuldzeitraum
  • Abrechnung Energiekosten oder die Rechnung über die Heiznebenkosten der Vorperiode
  • aktuelles Zählerfoto
  • aktuelle Schuldenaufstellung oder Einwilligung, dass die Unterlagen von der Kommission angefordert werden

3. Zusätzliche Voraussetzungen:

  • (Darlehens-, Übernahme- oder Ablehnungs-)Bescheid des Trägers der Sozialhilfe oder Jobcenter (Bürgergeld für einen Monat)
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate
  • Bestätigung über stattgefundene Beratung durch eine Beratungsstelle
  • Sperrandrohung oder Sperrnachweis des Energieversorgers 
  • Mietvertrag bei Heizkosten

Hintergrund

Eine gesicherte Versorgung mit Energie und Warmwasser zählt zu den elementaren Grundbedürfnissen des Lebens. Zur Abwendung von Energiesperren hat die Hessische Landesregierung daher zusätzlich zu den Entlastungsmaßnahmen des Bundes den „Härtefallfonds Energieschulden“ beschlossen. 

Der Härtefallfonds wurde eingerichtet, um finanzielle Unterstützung für Menschen in Härtefällen bereitzustellen, die aufgrund von Energieschulden in eine finanzielle Notlage geraten sind.

Datenschutzhinweise

Die Verantwortlichen legen großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten. Nachfolgend informieren wir Sie darüber, wie wir Ihre Daten verwenden, welche Rechte Sie nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben und an wen Sie sich wenden können, um diese Rechte auszuüben.

Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich direkt oder indirekt auf Sie als Person beziehen. Dazu gehören beispielsweise solche Daten wie ihr Geburtsdatum oder ihre Adresse, oder IP-Adresse aber auch Texte oder Bilder, die einen Rückschluss auf Sie als Person zulassen. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck dies geschieht.

1. Verantwortliche

Bei der Abwicklung der Notfallförderung aus dem Härtefallfonds des Landes Hessen zur Verhinderung Energiesperren arbeitet die Verbraucherzentrale Hessen mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, dem Regierungspräsidium Kassel und der Härtefallkommission eng zusammen. Dies betrifft in dem Fall auch die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Die Parteien haben gemeinsam die Reihenfolge der Verarbeitung dieser Daten in den einzelnen Prozessabschnitten festgelegt und sind damit gemeinsam für die Verarbeitung verantwortlich.

Die Aufgaben sind wie folgt verteilt:

  • Verbraucherzentrale Hessen: 
    • Beratung, Betreuung Antragsplattform, Antragsbearbeitung, Begutachtung, Beantwortung Rückfragen von Antragstellerinnen und Antragstellern, Empfehlungsvorlage für Härtefallkommission, Information und Kommunikation mit den Energieversorgern und Vermieterinnen und Vermietern
    • Geschäftsstelle: Organisation Sitzungen
  • Härtefallkommission: Beschlüsse, Antragsabstimmung
  • Hessischen Ministerium für Soziales und Integration: Übergreifende Verantwortung, Leitung/Vorsitz der Härtefallkommission
  • Regierungspräsidium: Bewilligung / Ablehnung, Auszahlung
2. Kontaktdaten

An wen können Sie sich stellvertretend für die Verantwortlichen bei datenschutzrechtlichen Fragen oder für die Ausübung Ihrer unten aufgeführten Betroffenenrechte wenden:

Verbraucherzentrale Hessen e. V.
Große Friedberger Straße 13 – 17
60313 Frankfurt am Main
Tel: (069) 97 20 10 – 36

E-Mail: datenschutz@verbraucherzentrale-hessen.de

Für Ausführungen zur Datenverarbeitung bei der Verbraucher- und Schuldnerberatung sowie zur Rechtsbesorgung durch die Verbraucherzentrale Hessen finden hier ergänzende Informationen: https://www.verbraucherzentrale-hessen.de/datenschutz.

Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten der Verbraucherzentrale Hessen:

Dr. Julia Zirfas
ZUKUNFT:Datenschutz

E-Mail: info@zukunft-datenschutz.de

3. Umfang der Datenverarbeitung

Um die Antragsstellung durchzuführen, benötigen Sie die folgenden Informationen und Unterlagen:

Persönliche Informationen und Daten:

  • Persönliche Daten der Antragstellerin/des Antragsstellers
  • Kopie des Personaldokumentes/Meldebescheinigung
  • Persönliche Daten der im Haushalt lebenden Personen
  • Einwilligung der Vermieterin/des Vermieters
  • Persönliche Daten der Vermieterin/des Vermieters bei Heiznebenkosten
  • Kontoinformationen der Vermieterin/des Vermieters bei Heiznebenkosten

Unterlagen bezüglich der bestehenden Forderung:

  • Abrechnung Energiekosten oder die Rechnung über die Heiznebenkosten aus Schuldzeitraum
  • Abrechnung Energiekosten oder die Rechnung über die Heiznebenkosten der Vorperiode
  • Aktuelles Zählerfoto
  • Aktuelle Schuldenaufstellung oder Einwilligung, dass die Unterlagen von der Kommission angefordert werden

Zusätzliche Unterlagen:

  • Bescheid des Trägers der Sozialhilfe bzw. des Bürgergeldes
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate
  • Bestätigung über stattgefundene Beratung durch eine Beratungsstelle
  • Sperrandrohung oder Sperrnachweis des Energieversorgers inklusive einer Aufstellung über die Höhe der ausstehenden Zahlungen beim Energieversorger

Im Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung der Webseite werden zudem die folgenden Daten wird von der ekom21 als technischem Dienstleister in unserem Auftrag und nach unseren Vorgaben verarbeitet.

  • Name der abgerufenen Webseite
  • Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs
  • Übertragene Datenmenge
  • Meldung über erfolgreichen Abruf
  • Browsertyp nebst Version
  • Das Betriebssystem des Nutzers und
  • Referrer URL (die zuvor besuchte Seite)

Diese Daten werden für jeden Zugriff des Online-Service im technisch notwendigen Umfang in sogenannten Logfiles (technische Protokolldateien) geschrieben.

Des Weiteren erfassen die Server der ekom21 – KGRZ Hessen die IP-Adresse des anfragenden Nutzers, die für eine Dauer von 7 Tagen in der Web Application Firewall (WAF) der ekom21 – KGRZ Hessen gespeichert wird.

4. Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO, § 3 Abs. 1 HDSIG i.V.m. der Förderrichtlinie des Landes Hessen über die Gewährung von Billigkeitsleistungen im Rahmen der Umsetzung des Härtefallfonds zur Verhinderung von Energiesperren.

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben noch für einen Antragerforderlich. Sie sind auch nicht verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen. Ohne Bereitstellung kann Ihr Antrag jedoch nicht geprüft und es kann auch kein Bescheid über die Auszahlung von Unterstützungsleistung erlassen werden. Die Datenverarbeitung ist somit für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Härtefallhilfe zur Verhinderung von Energiesperren erforderlich.

Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Logfiles und IP-Adresse ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Hier liegt das berechtigte Interesse darin, eine Auslieferung der Website an den Rechner des Nutzers zu ermöglichen sowie die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Website sicherzustellen.

5. Zweck

Zweck der Verarbeitung ist die Erfüllung der den jeweiligen Verantwortlichen zugewiesenen öffentlichen Aufgaben, vorliegend insbesondere der Vollzug des Hilfsprogramms Notfallförderung aus dem Härtefallfonds des Landes Hessen zur Verhinderung von Energiesperren.

Dazu zählt die vorangehende Beratung, die Zurverfügungstellung eines Internetangebots auf dem Antrage eingereicht werden können, die Bearbeitung der Anträge, sowie die Antragsentscheidung und damit zusammenhängende Verarbeitungstätigkeiten wie die der Datenabgleich, die Feststellung doppelter Antragstellung. Darüber hinaus werden anonymisierte Daten auch für eine Prüfung zu Zwecken der Erfolgskontrolle und zur Evaluation für das Hessische Ministerium für Soziales und Integration verarbeitet.

6. Empfänger von personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten erhalten die oben genannten Verantwortlichen sowie die ekom21 im Rahmen einer Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) als technischer Dienstleister für die Bereitstellung der Antragsplattform.

7. Dauer der Speicherung

Ihr Antrag kann über den zugesendeten Link für 30 Tage ausgefüllt und abgesendet werden. Für diese Zeit bleiben ihre Daten auch dann gespeichert, wenn Sie Ihren Antrag nicht abschließen. Ein eingereichter und beschiedener Antrag wird sieben Jahre zu Nachweiszwecken aufbewahrt werden. Daten, die dafür nicht mehr erforderlich sind, werden entsprechend früher, spätestens nach Ablauf einer Frist von 3 Jahren gelöscht.

Logfiles werden für eine Dauer von 90 Tagen gespeichert. Danach werden sie automatisch, unwiederbringlich gelöscht. Die in den Logfiles gespeicherten Daten werden mit einer automatisch generierten, technischen ID versehen. Diese ID verknüpft sich mit einer Vorgangs-ID, die erzeugt wird, wenn Sie unseren Online-Service nutzen. Dadurch kommt es zu einer Verknüpfung der Daten in den Logfiles mit den personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen des Online-Services zur Verfügung stellen. Der Zugriff auf die Logfiles ist durch technische und organisatorische Maßnahmen nur einem festgelegten Kreis von entsprechend angewiesenen Administratoren möglich.

Nach Ablauf von 7 Tagen wird die IP-Adresse des anfragenden Nutzers automatisch und unwiederbringlich gelöscht. Auch der Zugriff auf die WAF ist nur einem festgelegten Kreis von entsprechend angewiesenen Administratoren möglich.  

8. Informationen bei Dritterhebung

Sofern Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden (sog. Dritterhebung) informieren wir entsprechend Art. 14 DSGVO wie folgt:

Im Rahmen der Beratung und Antragstellung werden Daten von weiteren, im Haushalt lebenden Personen und sowie der Vermieterin/des Vermieters erhoben. Diese Daten sind für die korrekte Antragsstellung erforderlich. Die Rechtsgrundlage ist hier ebenfalls Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Die Antragsteller/innen bestätigen mit dem Absenden des Antrags, dass Vermietende sowie die weiteren, im Haushalt wohnenden Personen vor der Weitergabe von personenbezogenen Daten über die Datenverarbeitung aufgeklärt und um deren Zustimmung gebeten zu haben.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie zur Erreichung des Zweckes der Erhebung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten bestehen. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen können bis zu 10 Jahren bestehen.

Betroffene bei Dritterhebung haben ein Widerspruchsrecht im Hinblick auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Sofern Sie Widerspruch einlegen, werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeitet, es sei denn die Daten werden zu Zwecken der Ausübung und Verteidigung von Rechtsansprüchen verarbeitet. Den Widerspruch senden Sie per E-Mail an datenschutz@verbraucherzentrale-hessen.de oder per Post an die oben genannten Kontaktdaten der Verbraucherzentrale Hessen.

Bitte beachten Sie, in dem Fall kann der Antrag der Antragstellerin/des Antragsstellers auf Notfallförderung nicht bearbeitet werden.

9. Rechte der betroffenen Person

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, sind Sie Betroffener im Sinn der DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:

  • Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO (Einschränkungen nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) möglich)
  • Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO
  • Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO (Einschränkungen nach § 35 BDSG möglich)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO
  • Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO
  • Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO

Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO i. V. m. § 19 BDSG

Ihre Beschwerde können Sie an die folgende Behörde richten:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163, 65021 Wiesbaden

E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de
Online: https://datenschutz.hessen.de/service/beschwerde

Haben Sie uns für eine Verarbeitung personenbezogener Daten eine Einwilligung erteilt, haben Sie das Recht, Ihre Erklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Senden Sie dazu Ihren Widerruf per E-Mail oder Post an die oben genannten Kontaktdaten der Verbraucherzentrale Hessen.

gefördert durch:

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