Hier finden Sie unsere Positionen und Forderungen im Bereich Gesundheit & Pflege
- Mikroplastik und flüssige Kunststoffe in Kosmetik, Wasch- und Reinigungsmitteln
Sachverhalt
Sehr viele Kosmetika, Waschmittel, Putz- und Reinigungsmittel enthalten zugesetzte Kunststoffe. Dazu zählen Mikroplastik und synthetische Polymere (Kunststoffe), die den reinigenden Substanzen in gelartiger, gelöster oder flüssiger Form zugegeben werden.
In der Kosmetik dienen sie zum Beispiel als Trübungs- und Verdickungsmittel. Die zugesetzten Kunststoffe in Wasch- und Reinigungsmitteln sollen unter anderem eine bestimmte Beschaffenheit des Produkts bewirken, Schaumbildung reduzieren oder Grauschleier und Verfärbungen der Wäsche verhindern.
Unsere Forderung
Mit dem Abwasser gelangen diese Kunststoffe in die Umwelt, über Klärschlammdünger auf die Felder und damit in die Nahrungskette. Was sie dort jeweils bewirken, ist nicht abschließend geklärt und Gegenstand intensiver Forschung.
Zum Zwecke des vorbeugenden Verbraucherschutzes soll deshalb der Einsatz gesundheits- und umweltbelastender synthetischer Polymere sowohl in Form von Mikroplastik als auch in gelartiger, flüssiger und gelöster Form verboten werden.
- Deklarationspflicht bei Wasch- und Reinigungsmitteln
Sachverhalt
Hersteller kosmetischer Produkte müssen die Inhaltsstoffe der Produkte auf den Verpackungen der Kosmetikprodukte deklarieren. Die Inhaltsstoffe werden dort mit ihren chemischen Bezeichnungen genannt. Verbraucher können so Produkte mit synthetischen Polymeren erkennen. Sie haben die Möglichkeit, diese Produkte zu meiden.
Bei Wasch- und Reinigungsmitteln dagegen müssen nicht alle Inhaltsstoffe auf der Verpackung angegeben werden. Nach der Detergenzienverordnung (Europäische Devergenzienverordnung EG Nr. 648/2004) ist es ausreichend, wenn die Hersteller die Inhaltsstoffe eines Produkts auf einem Datenblatt auf ihrer Webseite veröffentlichen. Ohne Smartphone und Internetzugang vor Ort im Ladenlokal haben Verbraucher keine Möglichkeit zu erkennen, ob ein Produkt synthetische Polymere enthält oder nicht.
Unsere Forderung
Auf den Verpackungen von Wasch- und Reinigungsmitteln soll eine vollständige Deklaration der Inhaltsstoffe verpflichtend sein.
- Private Krankenversicherung: Hürden beim Basistarif abbauen
Sachverhalt
Der Basistarif wurde 2009 im Zuge der Krankenversicherungspflicht als brancheneinheitlicher Tarif eingeführt. Er sollte unversicherten Verbrauchern, die zuletzt privat krankenversichert waren, wieder einen bezahlbaren Krankenversicherungsschutz ermöglichen.
Allerdings darf der Basistarif so hoch sein wie der Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet: Verbraucher bezahlen derzeit bis zu 807 Euro – zuzüglich Pflegeversicherung – für einen Tarif, bei dem sie erfahrungsgemäß größte Schwierigkeiten haben, Behandler zu finden, die bereit sind, sie zu dem vorgegebenen Erstattungssatz (1,2-facher Steigerungssatz nach der Gebührenordnung der Ärzte) zu behandeln.
Unsere Forderung
Der Basistarif sollte einen für diesen Personenkreis bezahlbaren Beitrag vorsehen. Zudem sollte er – wie der Standardtarif der privaten Krankenversicherung – einen 1,8fachen Erstattungssatz beinhalten. So haben Verbraucher eine bessere Chance, Behandler zu finden, die bereit sind, sie zu diesen verbesserten Konditionen zu behandeln.
- Private Krankenversicherung: Standardtarif auch für Unisex-Tarife
Sachverhalt
Der Standardtarif ist ein brancheneinheitlicher Tarif der Krankenversicherung, der in einigen Bereichen dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, in manchen Leistungsbereichen aber darunter liegt. Anspruch auf den Standardtarif haben nur Verbraucher, die vor 2009 einen Versicherungsvertrag für eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben.
Nach unseren Erfahrungen bedeutet der Standardtarif bei langjähriger Versicherungslaufzeit einen relativ günstigen Beitrag, weil die individuellen Alterungsrückstellungen angerechnet werden. Er kann damit vielfach für Verbraucher einen finanziellen „Ausweg“ im Alter darstellen. Für jüngere Verträge, nämlich für solche, die nach dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden, gibt es diese Möglichkeit nicht mehr.
Unsere Forderung
Auch Verbraucher, die Verträge der privaten Krankenversicherung nach dem 01.01.2009 abgeschlossen haben, sollten einen Anspruch auf den Standard-Tarif haben.
- Schwerbehinderten Menschen den Beitritt in die gesetzliche Krankenversicherung ermöglichen, unabhängig vom Alter
Sachverhalt
Schwerbehinderte Menschen, die privat krankenversichert sind, können gemäß § 9 Abs.1 Nr. 4 SGB V freiwillig einer gesetzlichen Krankenkasse beitreten. Voraussetzung dafür ist, dass
- sie den Beitritt der Krankenkasse innerhalb von drei Monaten nach Feststellung der Behinderung anzeigen (§ 9 Abs.2 Nr. 4 SGB V),
- die Schwerbehinderung mindestens 50% beträgt,
- die schwerbehinderten Menschen, ein Elternteil, ihr Ehegatte oder Lebenspartner in den letzten fünf Jahren vor dem Beitritt mindestens drei Jahre gesetzlich versichert waren, es sei denn, die schwerbehinderten Menschen konnten wegen ihrer Behinderung diese Voraussetzung nicht erfüllen.[1]
Die Krankenkassen können in ihren Satzungen das Recht zum Beitritt von einer Altersgrenze abhängig machen (§ 9 Abs.1 Nr. 4 SGB V). Viele Krankenkassen machen davon Gebrauch und legen die Altersgrenze um das 40. oder 45. Lebensjahr fest. 2016 gab es in Hessen und anderen Bundesländern, soweit uns bekannt, nur eine einzige gesetzliche Krankenkasse, die keine Altersgrenze für den Beitritt Schwerbehinderter in der Satzung festgelegt hatte. Seit 2017 hat auch diese Krankenkasse in ihrer Satzung eine Altersgrenze für das 49. Lebensjahr festgelegt.
Seit 2017 gibt es somit keine Krankenkasse mehr, die Menschen aufnimmt, die älter als 49 Jahre sind und schwerbehindert werden.
Unsere Forderung
Auch ältere Menschen, die schwerbehindert werden, müssen die Möglichkeit haben, in die gesetzliche Krankenkasse wechseln zu können. Denn die Beiträge privater Krankenversicherungen können insbesondere für diese Personengruppe zu einer finanziellen Belastung werden, die mit den Jahren immer größer wird. Vom Gesetzgeber ist zu prüfen, wie die Krankenkassen eine Aufnahme schwerbehinderter Menschen unabhängig vom Alter sicherstellen können.
[1] https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__9.html