Oft etwa decken die Policen nicht alle Risiken ausreichend ab. Mal moniert die Gesellschaft, der Schaden sei erst nach Ablauf der Frist gemeldet worden. Mal wurde versäumt, bei einem Hausratschaden die unabdingbare Liste aller zerstörten und entwendeten Utensilien einzureichen. Zum Schaden kommt der Ärger, doch mancher ist mit etwas Unterstützung vermeidbar.
Zu diesem Thema beraten wir ausschließlich telefonisch. Bitte vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin beim Verbraucherservice für alle Beratungsstellen unter (069) 97 20 10 – 900 oder über unsere Online-Terminvereinbarung.
Vorbereitung des Termins
Eine gute Beratung bedarf der Vorbereitung. Bitte bringen Sie alle für die Beratung relevanten Unterlagen mit, insbesondere die Versicherungspolice, die Schadensanzeige und weiteren Schriftverkehr mit der Versicherung und etwaigen Beteiligten.