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Was muss, das muss: Impressum

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Namhafte Anbieter kamen Verpflichtung zu Mindestangaben nicht nach
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Darum geht’s

Wenn Unternehmen kostenpflichtig Waren oder Dienstleistungen über das Internet anbieten, müssen sie Verbrauchern für Rückfragen oder Reklamationen eine schnelle und unmittelbare Kontaktaufnahme ermöglichen. Sie müssen gewährleisten, dass ihre Webseiten ein Mindestmaß an Informationen zum Unternehmen bieten. Dies war bei mehreren namhaften Anbietern nicht der Fall, so dass wir rechtliche Schritte eingeleitet haben.

Das ist geregelt

Gemäß Telemediengesetz (TMG) müssen Diensteanbieter für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien verschiedene Informationen wie beispielsweise den Namen und die Anschrift, die Rechtsform und den Vertretungsberechtigten angeben. Diese Informationen müssen leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein und sind ständig verfügbar zu halten. 

Das haben wir erreicht

Mit dem amerikanischen Unternehmen Victoria‘s Secret und dem Londoner Bekleidungsunternehmen ASOS.com Ltd. konnten wir uns außergerichtlich einigen. Auch die Kommanditgesellschaft ZARA Deutschland B.V. & Co. hat sich verpflichtet, die geforderten Informationen nach TMG künftig leichter auffindbar zu gestalten und eine Unterlassungserklärung abgegeben. Der Reiseveranstalter Vtours GmbH hat sich verpflichtet, Informationen über den daneben verantwortlichen Partner Vtours International mit Sitz in der Schweiz anzugeben.

Für eine erfolgreiche Einigung mit dem irischen Luftfahrtunternehmen Ryanair DAC und dem schwedischen Computerspieleanbieter Mojang AB (www.minecraft.net) mussten wir jedoch vor Gericht ziehen.

Hand tippt auf virtuellem Warenkorb

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