Darum geht’s
„Ihr DSL Anschluss wird abgeschaltet“ – diese Benachrichtigung von Vodafone fanden mehrere Verbraucherinnen und Verbraucher aus Hessen in ihrer Post. Damit verbunden war die Aufforderung, mit dem zuständigen Kundenberater bei Vodafone Kontakt aufzunehmen. Die Betroffenen hatten jedoch gar keinen DSL-Anschluss bei Vodafone. Die Kampagne zielte anscheinend darauf ab, verunsicherte Verbraucher zur Kontaktaufnahme und zu einem Anbieter- oder Tarifwechsel zu veranlassen.
Das ist geregelt
Geschäftspraktiken, die Verbraucher täuschen und so zu einer Entscheidung veranlassen, die sie ansonsten nicht getroffen hätten, sind unlauter und nicht zulässig. Unternehmen dürfen keine unwahren Angaben über die Merkmale einer Ware oder Leistung machen.
Das haben wir erreicht
Mit Urteil vom 30.9.2022 (Az: 37 O 532/22) hat das Landgericht München I uns nach langem Verfahren schließlich doch umfänglich Recht gegeben. Es hat der Vodafone Deutschland GmbH untersagt, im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern in verschiedensten Fällen mit der unwahren Angabe zu werben, ihr DSL-Anschluss werde abgeschaltet.