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Geld zurück? – Nicht immer garantiert.

Stand:
Wenn der Shop insolvent ist, sind schlimmstenfalls Geld und Ware weg.
Ein Saugroboter auf einem glatten Boden
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Das ärgert uns

14 Tage Geld-zurück-Garantie beim Kauf eines Staubsauger-Roboters – das klang für Herrn B. verlockend, und so bestellte er ein Gerät im Onlineshop. Schnell erhielt er auch das Paket. Aber nach umfangreicher Testung gefiel ihm der Staubsauger-Roboter nicht. Er widerrief den Vertrag und schickte den Staubsauger zurück.

Während er noch auf die Rückerstattung des Kaufpreises wartete, erhielt er ein Schreiben: Die Firma sei insolvent und er würde sein Geld nicht zurückbekommen. Heißt: Kein Geld – kein Staubsauger. Auf der Internetseite des Online-Shops konnte Herr B. allerdings nicht erkennen, dass die Firma insolvent sei. Wütend wandte er sich an die Verbraucherzentrale Hessen.    

Das ist geregelt

Auf der Webseite eines Shops wird man nicht erkennen, wie es finanziell um ihn steht. Die Veröffentlichung von Informationen über Insolvenzen ist aber gerade für Gläubiger und andere Beteiligte interessant. Sie erfolgt nicht durch das Unternehmen, sondern über eine zentrale und länderübergreifende Veröffentlichung im Internet auf der Seite www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Herr B. wird sein Geld vom Händler nicht zurückerstattet bekommen, es fließt in die Insolvenzmasse ein. Kunden des Shops haben zwar die Möglichkeit einen Antrag auf Rückerstattung beim Insolvenzverwalter zu stellen. Wenn überhaupt, erhalten sie dann aber oft nur einen kleinen Prozentsatz des eigentlichen Preises zurück.

Allerdings: Wenn der Händler mit einer Geld-zurück-Garantie wirbt, obwohl von vornherein klar ist, dass aufgrund der Insolvenz eine Rückzahlung alles andere als garantiert ist, so ist dieses Geschäftsgebaren aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen klar wettbewerbswidrig.

Das rät die Verbraucherzentrale Hessen

Wie es einem Onlineshop finanziell geht, können Sie seiner Internetseite nicht ansehen. Oft stoßen Sie aber im Netz auf Kundenbewertungen, die darauf hinweisen, ob mit einem Händler etwas nicht stimmt. Dies war auch bei dem Shop der Fall, wo Herr B. seinen Kauf getätigt hat. Hier warnten Verbraucher*innen in den Bewertungen davor, bei diesem Shop zu bestellen. Aktuelle Kommentare berichteten sogar, dass der Shop insolvent sei.

Informieren Sie sich deshalb im Netz, bevor Sie bei einem unbekannten Shop bestellen. Wenn Sie erfahren, dass ein Shop insolvent ist und die Ware noch nicht zurückgeschickt haben, verkaufen Sie sie lieber privat. So begrenzen Sie den finanziellen Verlust.  

 

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.