Darum geht’s
Wer Inserate schaltet, macht dies in der Regel zeitlich begrenzt. Entweder ist der Gegenstand eines Inserats schnell vergeben. Oder er findet doch keine Abnehmer und weiter inserieren lohnt nicht. Dementsprechend wollen Verbraucher sich nicht dauerhaft binden, wenn sie Anzeigen schalten. Erst recht nicht, wenn sie das kaum erkennen können. Das Rhein-Main-Magazin sah versteckt in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor, dass bestimmte Inserate gekündigt werden müssen, damit sie sich nicht automatisch verlängern.
Das ist geregelt
Angebote von Unternehmen müssen transparent sein. Das betrifft auch die AGB. Vor überraschenden Klauseln sind Verbraucher durch das Gesetz geschützt. Wenn außerhalb der AGB nichts darauf hindeutet, dass sich ein Vertrag automatisch verlängert, sieht die Verbraucherzentrale eine Vertragsverlängerung nach AGB als unwirksam an. Es kommt nicht darauf an, ob Verbraucher die AGB gelesen haben. Wenn Klauseln nicht den Regeln entsprechen, gelten sie nicht.
Das haben wir erreicht
Wir haben den Verlag, der das Rhein-Main-Magazin veröffentlicht, kostenpflichtig abgemahnt. Der Anbieter hat sich verpflichtet, seine AGB zu überarbeiten. Sonst muss er Strafe zahlen. Ein sich verlängerndes Anzeigen-Abo darf der Verlag künftig nur verkaufen, wenn klar erkennbar ist, dass es sich um ein Abo handelt.
Das können Sie tun (optional)
Sie glauben fragwürdige AGB gefunden zu haben? Schreiben Sie uns an beschwerde@verbraucherzentrale-hessen.de. Wenn Sie beispielsweise auf Abo-Fallen aufmerksam werden, freuen wir uns über Ihre Meldung. In geeigneten Fällen mahnen wir eine Firma ab oder verklagen sie.