Zwischen Weihnachten und Neujahr hat die Verbraucherzentrale Hessen Betriebsferien. Wir wünschen frohe Feiertage!

Internet-Bandbreite unterschritten: Minderung berechnen und einfordern

Ein Mann sitzt in seiner Wohnung am Laptop und studiert ausgedruckte Unterlagen
Internet-Bandbreite unterschritten: Minderung berechnen und einfordern
Weicht Ihre Festnetzinternetleistung von der vertraglich vereinbarten Leistung ab, können Sie mit unserem Musterbriefgenerator Ihren Anspruch berechnen und ein Schreiben an Ihren Anbieter erstellen.

Voraussetzung ist ein signiertes PDF Messprotokoll des Programms, das Sie von der Bundesnetzagentur unter www.breitbandmessung.de/desktop-app herunterladen können.

Unser Generator erstellt nach Eingabe Ihrer Messergebnisse aus dem Messprotokoll ein Anschreiben, mit dem Sie entweder Ihren monatlichen Betrag mindern oder dem Anbieter eine Frist zur vertraglich vereinbarten Leistung setzen können.

Minderung

Möchten Sie mindern, berechnet das Tool Ihnen einen Minderungsbetrag, der aus unserer Sicht angemessen zu der abweichenden Leistung ist. Ihr Anspruch zur Minderung besteht für jeden Tag fort, bis der Anbieter die vereinbarte Geschwindigkeit erbringt und dies nachweist.

Außerordentliche Kündigung

Möchten Sie außerordentlich kündigen, setzen Sie Ihrem Anbieter mit dem Schreiben die notwendige Aufforderung zur Erbringung der Leistung innerhalb einer Frist. Sollte der Anbieter nach Ablauf der Frist weiterhin nicht wie vereinbart leisten, können Sie ohne eine weitere Frist außerordentlich kündigen.


Mehr zu Ihren Kundenrechten bei zu langsamem Internet lesen Sie in unserem Artikel zum Thema.

Ihre Minderung jetzt berechnen

Musterbrief GeneratorHier können Sie dieses Schreiben mit unserer interaktiven Briefvorlage erstellen

Hinweise zur Bedienung

Wichtige Hinweise für Verbraucher

Lassen Sie sich im Zweifel persönlich beraten
Diese Ersteinschätzung kann Ihnen lediglich eine erste Orientierung bieten. Sie ersetzt keine Beratung Ihres persönlichen Einzelfalls. Bei jeglichen Zweifeln, sowie vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung, raten wir daher dringend, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen - zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale. Auf diese Weise kann eine individuelle Beurteilung erfolgen.

Bezahlen Sie Beträge, die zu Recht gefordert werden
Generell gilt: Zahlen Sie Beträge, von denen Sie wissen, dass sie zu Recht gefordert werden, unbedingt. Es ergibt keinen Sinn, einen kostenaufwändigen Rechtsstreit zu riskieren, den Sie nur verlieren können.

Reagieren Sie auf gerichtliche Schreiben
Seien Sie immer auf der Hut, ob Ihnen gerichtliche Schreiben (z.B. Mahnbescheid oder Klageschrift) zugestellt werden. Darauf müssen Sie auf jeden Fall reagieren! Ansonsten droht Ihnen ein Gerichtsverfahren oder sogar eine Verurteilung - allein, weil Sie keine Maßnahmen ergriffen haben. Achten Sie auf gerichtliche Fristen und holen Sie sich Rat ein - beispielsweise bei Ihrer Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt.

Datenschutz

Bitte beachten bei der Nutzung unserer Musterschreiben unsere Datenschutzhinweise.

Was diese Anwendung bieten kann

Diese Anwendung soll Verbrauchern eine rechtliche Ersteinschätzung zu ihrem Fall bieten. Ausgeschlossen ist hingegen die Übernahme der Gewähr dafür, dass ihr das zuständige Gericht in einem eventuellen Verfahren folgt. Die Bewertungen entsprechen der Rechtsauffassung der Verbraucherzentralen. Alle bereitgestellten Angaben und Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt mit oben angegebenem Stand. Für die Vollständigkeit und Aktualität darüber hinaus kann keine Gewähr übernommen werden.

Aussagen zu komplexeren Sachverhalten oder in Bezug auf beschränkt oder nicht geschäftsfähige Personen (auch Minderjährige) können nicht getroffen werden. Die getroffenen Aussagen beruhen auf den Angaben, die Sie in das System eingegeben haben. Diese Angaben können von uns nicht auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden.