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Checkliste: Wie klimasmart ist euer Schulkiosk?

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Check it! Wie klimafreundlich ist das Speisenangebot? Wie nachhaltig ist der Schulkiosk organisiert? Welche Alternativen gibt es bei der Auswahl klimagesunder Lebensmittel? Kleine Impulse und Anregungen zeigen den Weg zu einem klimasmarten Kiosk.
Junge Menschen sitzen auf einer Bank, Laptops und Tablets auf dem Schoß. Man sieht nur ihre Beine.
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Unsere Checkliste möchte Ihnen dabei helfen, eigenständig zu überprüfen, wie klimafreundlich das Angebot und Konzept des Schulkiosks aktuell ist. Sie ist ein einfaches Instrument, um erste Ansätze zu finden, das Speise- und Getränkeangebot gesünder, klimafreundlicher und schülerfreundlicher zu gestalten.

Hier können Sie die Checkliste herunterladen.

Die Auswahl in der Checkliste bietet Optionen, die als klimagesunde Alternative angeboten werden können. 

Sie können die Checkliste digital ausfüllen und abspeichern.

Die nächsten Schritte: Ein Kalender, farbige Pins markieren einzelne Tage

Klage gegen Stromio: Das sind unsere nächsten Schritte

Bei einer Musterfeststellungsklage zieht ein Verband wie die Verbraucherzentrale Hessen für viele Betroffene gleichzeitig vor Gericht. Von dem erstrittenen Urteil oder dem erzielten Vergleich profitieren dann alle, die sich an der Klage beteiligt haben, gleichermaßen.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH – eine Tochter des Otto-Konzerns – hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat sie dabei künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.