"Illegales Tauschbörsenangebot", "Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz" oder "unberechtigte Nutzung von Lichtbildwerken" – regelmäßig flattern meist arglosen Internet-Nutzern Abmahnungen mit solch drastischen Vorwürfen ins Haus. Sie sollen über eine Internet-Tauschbörse Musik und Filme angeboten oder fremde Bilder in sozialen Netzwerken wie Facebook oder auf Verkaufsportalen genutzt und dadurch gegen das Urheberrecht verstoßen haben.
Keinesfalls sollten Sie den Brief eines Anwalts mit diesen Vorwürfen ignorieren und einfach in den Papierkorb werfen. Der Anwalt könnte bei Gericht eine einstweilige Verfügung erwirken oder Klage erheben. Im Falle einer Niederlage vor Gericht müssten Sie diese zusätzlichen Kosten tragen.
Wir prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist, und prüfen die Unterlassungserklärung. Wir beraten Sie zum weiteren Vorgehen und unterstützen Sie, damit Ihre Rechte gewahrt bleiben.