Ein Abo widerrufen
Ein an der Haustür abgeschlossenes Zeitungs- oder Zeitschriftenabonnement können Sie widerrufen. Ein Widerruf ist ebenfalls möglich, wenn der Vertrag im Internet, per Telefon oder aufgrund schriftlicher Materialien zustande gekommen ist.
Dagegen sind Bestellungen von einzelnen Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten nicht widerrufbar – auch dann nicht, wenn sie telefonisch oder im Internet abgeschlossen wurden.
Für alle Abonnements gilt: Die Widerrufsfrist beträgt mindestens 14 Tage und beginnt, wenn Sie die erste Zeitschrift erhalten haben, aber nicht bevor Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden – zum Beispiel per Mail oder Post.
Der Widerruf kann formlos erfolgen - entgegen weit verbreiteter Ansicht ist eine Unterschrift nicht erforderlich! Es empfiehlt sich aber, einen Nachweis sicher zu stellen, etwa in Form eines Briefs per Einschreiben. Versenden Sie Ihren Widerruf per E-Mail, sollten Sie darauf achten, dass Sie eine Bestätigung erhalten. Um die 14-tägige Frist zu wahren, reicht eine E-Mail jedoch aus.
Ein Abo kündigen
Ein Abonnement können Sie grundsätzlich zum Ende einer zuvor vereinbarten Mindestdauer bzw. einer entsprechenden Laufzeit kündigen. Beachten Sie, dass hierbei Fristen einzuhalten sind. Bei älteren Verträgen kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate zum Ende der vereinbarten Laufzeit betragen.
Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden, darf die Kündigungsfrist nicht länger als 1 Monat vor Ablauf der Laufzeit sein. Für ein Kündigungsschreiben ist in der Regel keine Unterschrift notwendig – auch eine per E-Mail versendete Kündigung ist ausreichend. Es empfiehlt sich aber auch hier, einen Nachweis sicher zu stellen, da Sie im Zweifel belegen müssen, wann die Kündigung beim Anbieter angekommen ist.