Das Wichtigste in Kürze:
- Verbraucherverbände können mit Abhilfe- und Musterfeststellungsklage für eine Vielzahl von Verbraucher:innen vor Gericht gehen.
- Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Punkte sowie Vor- und Nachteile einer Musterfeststellungsklage.
- Weiterführende Informationen zur Abhilfeklage finden sich hier.
Verbraucher:innen müssen nicht alleine vor Gericht
Erhöhen Banken, Energieversorger oder Telefonanbieter unberechtigt Gebühren oder verkaufen Händler systematisch mangelhafte Ware, so waren Betroffene bis 2018 auf sich allein gestellt. Alle geschädigten Verbraucher:innen waren gezwungen, allein vor Gericht zu ziehen. Eine Möglichkeit die Ansprüche zu bündeln und gemeinsam geltend zu machen, bestand nur in wenigen Ausnahmefällen.
Für die Geschädigten hatte das viele Nachteile: Hohe Kosten sowie langwierige Prozesse, die oft zu sehr unterschiedlichen Urteilen der Gerichte führten – auch zu Ungunsten von Verbraucher:innen.
Dies hat sich zwischenzeitlich geändert: Mit der sogenannten Musterfeststellungsklage können Verbraucherverbände gebündelt für Verbraucher:innen Klagen führen. Mit diesen Klagen kann festgestellt werden, dass betroffene Verbraucher:innen einen Anspruch gegenüber dem verklagten Unternehmen haben.
Hinweis: Laufende Verfahren der Verbraucherzentralen finden Sie auf der verlinkten Seite sowie auf den Landesseiten der einzelnen Verbraucherzentralen. Hier finden Sie alle Sammelklagen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv).
Wie eine Musterfeststellungsklage funktioniert
Bei der Musterfeststellungsklage wird geprüft, ob der Anspruch der Verbraucher:innen, die sich der Klage angeschlossen haben, gegenüber dem Unternehmen berechtigt ist.
Im Gegensatz zur Abhilfeklage wird im Rahmen der Musterfeststellungsklage nur festgestellt, ob der Anspruch dem Grunde nach besteht. Ist dies der Fall, müssen Verbraucher:innen dann individuell diese Rechte gegenüber dem betroffenen Unternehmen geltend machen.
Eintragung in das Verbandsklageregister
Die Klage führt ein Verbraucherverband wie beispielsweise die Verbraucherzentrale. Sobald die Klage eingereicht wurde, wird sie vom Bundesamt für Justiz im Verbandsklageregister öffentlich gemacht. Dort können Sie sich dann eintragen, um sich zur Klage anzumelden.
Eine Anmeldung ist bis zu 3 Wochen nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung möglich. Mit der Eintragung ins Verbandsklageregister ist die Verjährung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Unternehmer gehemmt. Das bedeutet, Ihre Ansprüche können nicht verjähren.
Mögliche Ergebnisse der Musterfeststellungsklage
Am Ende des Verfahrens erlässt das Gericht ein Urteil. Zudem besteht die Möglichkeit, den Rechtsstreit durch einen Vergleich - außerhalb oder innerhalb des Verfahrens - zu beenden. Schließen die Parteien innerhalb des Verfahrens einen Vergleich, so bedarf dieser der Zustimmung des Gerichts. Sind Sie mit der Einigung nicht einverstanden, haben Sie die Möglichkeit, aus dem Verfahren auszusteigen und ihre Ansprüche individuell weiterzuverfolgen.
Schließen die Parteien hingegen einen außergerichtlichen Vergleich, muss das Gericht nicht zustimmen. Das Verfahren endet dann durch Rücknahme der Klage.
Was passiert nach dem Verfahren?
Erging im Musterfeststellungsverfahren eine Gerichtsentscheidung zugunsten des Verbraucherverbandes, wurde also festgestellt, dass die Ansprüche der Verbraucher:innen gegen das Unternehmen bestehen, sollten Sie zunächst versuchen, sich außergerichtlich zu einigen.
Kommt außergerichtlich keine Einigung mit dem Unternehmen zustande, bleibt nur der Gang zu Gericht, um Ihre Ansprüche individuell durchzusetzen. Das Gericht ist dann an die Entscheidung, die im Rahmen der Musterfeststellungsklage ergangen ist, gebunden.