Welche Folgen hat Schimmel?
Schimmel kann sich sowohl auf die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner, als auch auf die Substanz eines Wohngebäudes auswirken.
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Das Wichtigste in Kürze:
In der Ecke eines Raumes, in der Nische unter der Fensterbank oder an den Anschlüssen des Fensters – Schimmel entsteht meist an diesen Stellen. Mit dem bloßen Auge lässt sich der Befall oft erst entdecken, wenn dunkle Flecken auftauchen. Dann kann Schimmel bereits die Substanz des Gebäudes und die Gesundheit der Bewohner beeinträchtigen. Wer weiß, wie Schimmel entsteht, hat die Chance, rechtzeitig vorzubeugen – durch bauliche Veränderungen oder durch optimales Heizen und Lüften.
Schimmelkeime und -sporen gibt es überall, sie gehören zu unserer natürlichen Umgebung. Wenn diese einen geeigneten Nährboden (organische Materialien wie Tapeten, Holz, Kleister oder Kunstharz) finden und über einen gewissen Zeitraum noch ausreichend Feuchtigkeit dazu kommt, entsteht ein sichtbarer Schimmelpilz. Schnell gesellen sich andere Mikroorganismen und Bakterien hinzu, so dass Schimmel in vielfältigen Farben und Formen wachsen kann.
Günstige Voraussetzungen für Schimmel sind zum Beispiel:
Für Schimmelschäden in Wohnräumen gibt es verschiedene Gründe, zum Beispiel unzureichendes Lüften, zu sparsames Heizen oder bauliche Mängel. Besonders ältere und schlecht gedämmte Gebäude mit vielen Wärmebrücken sind anfällig für Schimmel. In allen Fällen ist Feuchtigkeit der Auslöser. Diese kommt entweder aus der Raumluft oder dringt von außen in das Gebäude oder ein Bauteil ein.
Wenn wir kochen, duschen, Wäsche trocknen oder atmen und schwitzen, gelangen täglich mehrere Liter Wasser in die Raumluft. So gibt zum Beispiel ein Mensch pro Nacht bis zu einem halben Liter Wasserdampf ab. Das ist in etwa so viel wie bei einmal Duschen. Wird diese feuchte Luft nicht regelmäßig und ausreichend aus dem Raum gelüftet, schlägt sich Feuchtigkeit an kalten Oberflächen in der Wohnung nieder, zum Beispiel als Tauwasser an Fenstern. Schimmel kann sich aber schon bilden, bevor Tauwasser sichtbar ist oder sich eine Wand feucht anfühlt.
Gibt es einen Schaden am Gebäude, kann von außen Wasser eindringen und zu Schimmel führen. Solche Schäden sind zum Beispiel Risse in der Außenwand oder eine beschädigte Dacheindeckung. Aber auch durch eine defekte Regen-, Trinkwasser- oder Heizungsleitung kann Wasser in Bauteile gelangen.
Tritt Wasser ein, sind folgende Sofortmaßnahmen erforderlich:
Wichtig! Erst wenn die Ursache entdeckt und der Schaden behoben ist, kann Schimmelbefall fachgerecht und dauerhaft beseitigt werden. Sonst kommen Feuchtigkeit und Schimmel sehr wahrscheinlich wieder.
Eine unabhängige Beratung hilft, die Ursache für einen Schimmelschaden zu finden.
Schimmel kann sich sowohl auf die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner, als auch auf die Substanz eines Wohngebäudes auswirken.
Schimmelpilze können die Gesundheit beeinträchtigen. Sie können allergische Reaktionen auslösen und bereits vorhandene Erkrankungen – vor allem der Atemwege – verstärken. Besonders gesundheitlich vorbelastete und immungeschwächte Menschen sollten Räume mit Schimmel meiden. Besteht der Verdacht, dass für gesundheitliche Beschwerden ein entdeckter oder möglicherweise ein noch nicht entdeckter Schimmelbefall in der Wohnung verantwortlich ist, ist ärztlicher Rat gefragt.
Erste Anlaufstelle ist die Hausärztin oder der Hausarzt. Es ist sinnvoll, diese:n auf die neu überarbeitete AWMF-Schimmelpilz-Leitlinie hinzuweisen. AWMF-Leitlinien sind ausführliche schriftliche Veröffentlichungen der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften über die Diagnostik und Behandlung bestimmter Erkrankungen, welche sich i.d.R. an Ärzt:innen richten. Eine Kurzfassung der AWMF-Schimmelpilz-Leitlinie, die sich an Betroffene richtet, können Sie hier als pdf herunterladen.
Schimmel entsteht häufig bei einem Bauschaden, bei dem Wasser eine Rolle spielt. Dringt Feuchtigkeit in das Mauerwerk ein, kann die Bausubstanz beschädigt werden. Schimmelpilze zersetzen organische Materialien wie zum Beispiel Tapeten und Holz. Befallen holzzerstörende Pilze tragende Balken oder den Dachstuhl, kann ein Haus schlimmstenfalls unbewohnbar werden.
Sie können Schimmel durch richtiges Heizen und Lüften vorbeugen. Wir haben für Sie im Artikel "Heizen und Lüften – So geht‘s richtig" wichtige Tipps und ausführliche Informationen zusammengestellt.
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Bei Fragen zu Feuchte- und Schimmelschäden bieten die Verbraucherzentralen bundesweit verschiedene Beratungen an. Wenden Sie sich am besten an Ihre nächstgelegene Beratungsstelle.
Für die Beratungsangebote in Nordrhein-Westfalen gibt es eine Übersicht.
In einigen Kommunen und Kreisen gibt es lokale Schimmelnetzwerke. Dort sind Fachleute und Beratungsstellen regelmäßig im Austausch und unterstützen sich, für die Betroffenen schnell Lösungen zu finden. Sie kennen geeignete Spezialisten, wie zum Beispiel Experten aus den Bereichen Recht, Medizin und Baubiologie sowie Sachverständige, Sanierungsbetriebe und die lokalen Beratungseinrichtungen. Aktuell gibt es in Nordrhein-Westfalen lokale Schimmelnetzwerke in folgenden Städten und Kreisen: Bielefeld, Brühl, Bonn/Rhein-Sieg-Kreis, Castrop-Rauxel, Düsseldorf, Köln, Münster, Rhein-Kreis Neuss und der StädteRegion Aachen. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des "Landesnetzwerk Schimmelberatung NRW".
Die erste Anlaufstelle sollte die Hausärztin oder der Hausarzt sein, die/der den persönlichen Gesundheitszustand kennt und wenn nötig gezielt an Spezialisten verweisen kann. Das Gesundheitsamt und umweltmedizinische Beratungsstellen helfen ebenfalls bei Fragen zu Gesundheitsrisiken durch Schimmel in Wohnräumen. Das Schimmelnetzwerk Köln hat auf der Homepage der Stadt Köln wichtige Fragen und Antworten zusammengestellt.
Tritt in einer Wohnung Schimmel auf, steht schnell die Frage im Raum, wer oder was genau den Schaden verursacht hat: eine mangelhafte Baukonstruktion oder unzureichendes Heizen und Lüften. Damit es nicht gleich zu einem Streit kommt, ist oft rechtliche Hilfe für die richtige Vorgehensweise sinnvoll. Bewohner einer Miet- oder Eigentumswohnung sollten einen Schimmelbefall – auch im Sinne ihrer Gesundheit – schnellstmöglich schriftlich dem Vermieter oder Verwalter melden. Nur so haben diese die Gelegenheit, schnell bauliche Ursachen zu ermitteln und zu beseitigen. Kommt es zu einem Konflikt, empfiehlt es sich, sowohl fachlichen als auch rechtlichen Rat einzuholen. Örtliche Mietervereine beraten ihre Mitglieder hierzu. Sie können oft Fachleute vermitteln, die die Suche nach den Ursachen des Schimmelbefalls unterstützen. Mietervereine helfen beim erforderlichen Schriftverkehr mit dem Vermieter und/oder den Wohnungsaufsichtsbehörden. In NRW ist eine rechtliche Erstberatung auch über die Mietrechtsberatung in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale möglich. Haus- und Grundeigentümervereine beraten Mitglieder ebenfalls zu diesen Themen.
Bei der Suche nach den Ursachen für Feuchte- und Schimmelschäden müssen oft Sachverständige aus dem Bauwesen, der Baubiologie oder der Bauphysik eingeschaltet werden. Sie analysieren die Ursache und erstellen ein Konzept für die Sanierung. Bei der Suche nach diesen Fachleuten und qualifizierten Handwerksbetrieben helfen die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen, Schimmelnetzwerke wie etwa das Landesnetzwerk Schimmelberatung NRW sowie die Datenbanken der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern.
Der Ratgeber "Feuchtigkeit und Schimmelbildung – Erkennen, beseitigen, vorbeugen" der Verbraucherzentrale gibt umfassende und praxisorientierte Antworten zu folgenden Themen:
Den Ratgeber können Sie im Ratgeber-Shop der Verbraucherzentrale bestellen.
Um Schimmel dauerhaft zu beseitigen, muss zunächst die Ursache für den Befall gefunden und behoben werden. Mehr zu den Ursachen im Abschnitt "Was sind die Ursachen für Schimmel?". Wichtig ist, den Schimmel schnell und vollständig zu beseitigen beziehungsweise beseitigen zu lassen. Mieter sind verpflichtet einen Schimmelbefall sofort dem Vermieter zu melden.
Auf kleinen Flächen: Schimmelbefall selbst entfernen
Kennen Sie die Ursache und haben diese behoben, ist es bei nur oberflächlich befallen, kleinen Flächen bis zu einem halben Quadratmeter möglich, mit entsprechenden Fachinformationen den Schimmelbelag selbst zu entfernen.
Wenn Sie Schimmel selbst entfernen: Tragen Sie vorsorglich Handschuhe, einen Mundschutz mit Feinstaubfilter (mindestens Schutzklasse P2), eine Schutzbrille und eventuell einen Einweg-Overall. Achten Sie darauf, dass Sie keinen Staub aufwirbeln, in der Wohnung verteilen oder einatmen!
Schimmelablagerungen auf glatten Oberflächen sind meist leicht zu reinigen: Mit einem Haushaltsreiniger und einem Tuch abwischen. Das Tuch anschließend wegwerfen.
Poröse Materialien lassen sich oft nicht reinigen und müssen entfernt werden.
Möbel und Stoffe lassen sich nur schwer von Schimmelpilzen befreien und können oft nur entsorgt werden.
Auf großen Flächen: Schimmelbefall fachgerecht sanieren lassen
Bei größeren Schimmelschäden ab einem halben Quadratmeter müssen qualifizierte und sachkundige Fachleute ran, die auf eine Schimmelsanierung spezialisiert sind. Nur sie kennen mögliche Gefahren und sind mit den nötigen Techniken, den erforderlichen Schutzvorkehrungen sowie den aktuellen Vorschriften vertraut. Zu ihren Aufgaben gehören je nach Fachgebiet: die Maßnahme planen und vorbereiten, die Ursache des Schadens beseitigen, den Schimmel entfernen, anschließend den Wohnraum reinigen und eine abschließende Kontrolle von externen Sachverständigen durchführen lassen.
Das Landesnetzwerk Schimmelberatung NRW hat Mindestqualifikationen an die Weiterbildung zur Sachkunde "Erkennen, Bewerten und Sanierungen von Schimmelschäden" beschrieben. Geeignete Fachleute sollten diese Qualifikation nachweisen können.
In der Regel wird es je nach Größe und Umfang der Schäden erforderlich sein, das betroffene Bauteil und die befallenen Materialien ganz oder teilweise auszubauen.
Lautet der Sanierungsvorschlag der Fachfirma aber, den Bereich mit einer weiteren Konstruktion "einzuschließen" und zu dem übrigen Wohnbereich luftdicht "abzuschotten", sollten vorab einige technischen Überlegungen und rechtliche Fragen geklärt werden.
Das Netzwerk Schimmelpilzberatung Deutschland hat hierzu eine Entscheidungshilfe erarbeitet, die Eigentümerinnen und Eigenümer des Gebäudes oder der Wohnung dabei unterstützen soll, über die notwendigen Maßnahmen zu entscheiden und das gewünschte Sanierungsziel festzulegen.
Der Handel hält neben Schimmelbekämpfungsmitteln auch eine ganze Palette an vorbeugenden Produkten bereit: Anti-Schimmel-Grundierungen, besondere Küchen- und Badfarben, Kleisterzusätze oder spezielles Silikon, das ein Ansiedeln der Pilze in den Fugen verhindern soll. Wenn aber das Feuchte-Problem, das den Schimmel letztlich verursacht, nicht behoben wird, können auch Anti-Schimmelfarben und andere vorbeugende Produkte den Befall in der Regel nicht dauerhaft verhindern. Es hat also keinen Sinn, auf eine verschimmelte Tapete Anti-Schimmelspray zu sprühen und diese anschließend mit Anti-Schimmelfarbe zu streichen. Stattdessen muss die befallene Tapete entfernt und die Ursachen für überschüssige Feuchtigkeit – zum Beispiel eine schlecht gedämmte Wand oder Kochen ohne zu lüften – gefunden und abgestellt werden. Dann sind Anti-Schimmelprodukte schlicht überflüssig.
Zudem können bestimmte Substanzen, die Schimmel vorbeugen oder in Produkten Schimmelpilze und Bakterien bekämpfen sollen, lebenslange Kontaktallergien hervorrufen. Da sich die Wirkstoffe oft im Hausstaub oder in der Raumluft wiederfinden, sind auch die Bewohner:innen diesen Substanzen ausgesetzt. Außerdem besteht die Gefahr, dass Bakterien resistent gegen die Wirkstoffe werden und zunehmend mit diesen nicht mehr bekämpft werden können. Die meisten Anti-Schimmel-Substanzen sind auch für Wasserorganismen sehr schädlich.