Das Wichtigste in Kürze:
- Als Airline-Kund:innen haben Sie ein Recht auf Ausgleichszahlungen, wenn Ihr Flieger überbucht ist oder der Flug gestrichen wird.
- Das regelt die Fluggastrechte-Verordnung, die seit Februar 2005 in Kraft ist.
Überblick über die Fluggastrechte
Die so genannte "Fluggastrechte-Verordnung" (VO (EG) Nr. 261/2004) gilt für alle Flüge, die von einem in der EU gelegenen Flughafen abgehen, unabhängig davon, wo die ausführende Fluggesellschaft ihren Sitz hat.
Für Flüge von einem Drittstaat zu einem Flughafen in der EU gilt sie nur, wenn sie von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt werden. Sie sieht unter bestimmten Voraussetzungen folgende Leistungen vor.
Welche Rechte habe ich bei Verspätungen?
Ausgleichszahlung
bei Ankunftsverzögerung am Endziel von mindestens 3 Stunden.
- 1.500 Kilometer oder weniger → 250 Euro
- mehr als 1.500 Kilometer innerhalb der EU oder 1.500 bis 3.500 Kilometer → 400 Euro. Bei einer Verspätung von maximal 3 Stunden → 200 Euro.
- mehr als 3.500 Kilometer → 600 Euro. Bei einer Verspätung von maximal 4 Stunden → 300 Euro.
Keinen Anspruch haben Sie, wenn die Fluggesellschaft außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände nachweist.
Unterstützungsleistung
bei einer Abflugverzögerung von mindestens 5 Stunden.
- Verzicht auf den Flug und vollständige Erstattung des Flugpreises für nicht geflogene und gegebenenfalls für bereits zurückgelegte Strecken mit kostenlosem Rückflug zum Ausgangsort bei zwecklos gewordenem Flug
- Bei Verzicht auf den Flug oder Abbruch der Reise an einem Zwischenstopp entfällt der Anspruch auf Ausgleichszahlung.
Betreuungsleistung
bei Abflugverzögerung auf Strecken von
- 1.500 Kilometern oder weniger → mindestens 2 Stunden
- mehr als 1.500 Kilometer. innerhalb der EU oder 1.500 bis 3.500 Kilometern → mindestens 3 Stunden
- mehr als 3.500 Kilometern mindestens 4 Stunden
Das muss die Fluggesellschaft unentgeltlich anbieten:
- Essen und Getränke,
- zwei Telefonate, Telexe, Telefaxe oder E-Mails
- bei Weiterbeförderung am/an nächsten Tag/en Hotelübernachtung mit Transfer
Wie sieht die Entschädigung bei Annullierung eines Fluges aus?
Ausgleichszahlung
je nach Strecke und Verspätung am Endziel bei einem Alternativflug
- 1.500 Kilometer oder weniger → 250 Euro
- mehr als 1.500 Kilometer innerhalb der EU oder 1.500 bis 3.500 Kilometer → 400 Euro (bei Information über die Annullierung < 7 Tage vor Abflugtermin + Verspätung mehr als 2 h und max. 3 h → 200 Euro)
- mehr als 3.500 Kilometer → 600 Euro (bei Information über die Annullierung < 7 Tage vor Abflugtermin + Verspätung Verspätung mehr als 2 h und max. 4 h → 300 Euro)
kein Anspruch bei Unterrichtung über die Annullierung
- ≥ 14 Tage vor Abflugtermin
- 7-13 Tage vor Abflugtermin + Alternativflug mit Abflug max. 2 h früher und Ankunft max. 4 Stunden später
- < 7 Tage + Alternativflug mit Abflug max. 1 Stunden früher und Ankunft max. 2 Stunden später
kein Anspruch, wenn die Fluggesellschaft außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände nachweist
Unterstützungsleistung (Wahlrecht des Fluggasts alternativ)
- vollständige Erstattung des Flugpreises (für nicht geflogene und ggf. für bereits zurückgelegte Strecken mit kostenlosem Rückflug zum Ausgangsort bei zwecklos gewordenem Flug)
- anderweitige Beförderung zum Ziel zum frühestmöglichen oder wunschgemäßen Zeitpunkt
Betreuungsleistung
Die Fluggesellschaft muss unentgeltlich anbieten: Essen und Getränke, zwei Telefonate, Telexe, Telefaxe oder E-Mails, bei Weiterbeförderung am/an nächsten Tag/en bzw. verlängertem Aufenthalt am Reiseziel Hotelübernachtung mit Transfer.
Was gilt bei Nichtbeförderung, etwa wegen Überbuchung eines Fluges?
Ausgleichszahlung
je nach Strecke und Verspätung am Endziel bei einem Alternativflug
- ≤ 1.500 Kilometer → 250 Euro (Verspätung max. 2 h → 125 Euro)
- > 1500 Kilometer innerhalb der EU oder 1500-3500 Kilometer → 400 Euro (Verspätung max. 3 h → 200 Euro)
- > 3500 Kilometer → 600 Euro (Verspätung max. 4 h → 300 Euro)
Unterstützungsleistung (Wahlrecht des Fluggasts alternativ)
- vollständige Erstattung des Flugpreises (für nicht geflogene und ggf. für bereits zurückgelegte Strecken mit kostenlosem Rückflug zum Ausgangsort bei zwecklos gewordenem Flug)
- anderweitige Beförderung zum Ziel zum frühestmöglichen oder wunschgemäßen Zeitpunkt
Betreuungsleistung
Die Fluggesellschaft muss unentgeltlich anbieten: Essen und Getränke, zwei Telefonate, Telexe, Telefaxe oder E-Mails, bei Weiterbeförderung am/an nächsten Tag/en bzw. verlängertem Aufenthalt am Reiseziel Hotelübernachtung mit Transfer.
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