Zwischen Weihnachten und Neujahr hat die Verbraucherzentrale Hessen Betriebsferien. Wir wünschen frohe Feiertage!

Vorsicht bei Lebensmitteln mit dem Hanf-Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD)

Stand:
Lebensmittel mit dem Hanf-Inhaltsstoff CBD liegen im Trend – sind aber alles andere als unbedenklich. Wie riskant sie sind, ist nicht geklärt. Und als Lebensmittel, einschließlich als Nahrungsergänzungsmittel, haben sie keine Zulassung.
Cannabis Öl

Das Wichtigste in Kürze:

  • Cannabidiol (CBD) ist ein Bestandteil der Hanfpflanze.
  • CBD in Lebensmitteln hat keine Zulassung als neuartiges Lebensmittel, CBD-Produkte dürften daher als Lebensmittel nicht verkauft werden.
  • Die Sicherheit von Produkten mit CBD ist nicht ausreichend gewährleistet.
On

Lebensmittel mit Hanf liegen im Trend. In Drogerien, Supermärkten und Onlineshops sind mit dem Hanf-Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD) angereicherte Bonbons, Gummibärchen, Kekse, Brownies, Kaffee, Erfrischungsgetränke oder Kaugummis erhältlich. Ihren erhöhten CBD-Gehalt haben sie in der Regel durch den Zusatz entsprechender Öle oder Extrakte. Bei den meist in kleinen Fläschchen angebotenen CBD-Ölen handelt es sich in der Regel um Extrakte der Gesamtpflanze (inkl. Blüten und Stängel), sie werden hauptsächlich als Nahrungsergänzungsmittel verkauft

Diese Produkte können jedoch gesundheitlich beeinträchtigende Mengen des psychoaktiven Stoffes Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten. Solche hohen, oral aufgenommenen THC-Dosen können u. a. zu Herzrasen, Bindehautreizung, "High-Gefühl" oder Niedergeschlagenheit führen. Außerdem meinen wir, dass die Produkte illegal im Handel sind.

Lebensmittel mit Hanfsamen und daraus gewonnenem Öl oder Mehl sind als traditionelle Zutaten für Lebensmittel in der Regel erlaubt. Für Tees dürfen die Hersteller auch die Hanfblätter verwenden.

CBD – Zulassung umstritten, gesundheitlich riskant

Aus Sicht des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) müssen die Anbieter, bevor sie CBD-haltige Lebensmittel auf den Markt bringen, einen Antrag auf Zulassung als neuartiges Lebensmittel ("Novel Food") stellen. Zulassungen als Novel Food liegen aber bislang nicht vor. Die Produkte dürften also gar nicht verkauft werden.

Ein weiterer Weg CBD-haltige Produkte auf den Markt zu bringen, wäre ein Antrag auf Zulassung als Arzneimittel. Dafür sind aber noch höhere Anforderungen notwendig. 

Zwar hat CBD im Gegensatz zu THC keine berauschende (psychoaktive) Wirkung. Es sind jedoch zahlreiche unerwünschte Effekte bekannt:

  • So kann CBD bei jedem Zehnten Schläfrigkeit und Benommenheit auslösen.
  • Genauso häufig scheint CBD aber auch zum Gegenteil, also zu Schlaflosigkeit, Schlafstörungen und innerer Unruhe zu führen.
  • Zudem sind Fragen zu Dosierung, Sicherheit und Wechselwirkungen noch nicht geklärt.

Die Verbraucherzentralen raten daher von einem Verzehr ab!

Verkauf trotz fehlender Zulassung

Den Verkauf von Lebensmitteln, also auch Produkten mit Cannabidiol, überwachen die jeweils zuständigen Landesbehörden. In manchen Bundesländern wurden Produkte vom Markt genommen.

Zum Teil werden CBD-Produkte auch als reine "Hanföle" deklariert, um der Novel-Food-Zulassung zu entgehen. Es handelt sich dann allerdings nicht um ein klassisches Hanföl aus Hanfsamen, sondern um ein zusammengesetztes Produkt aus Hanfsamenöl und Gesamthanfextrakt.

Unserer Ansicht nach ist es nicht akzeptabel, dass beispielsweise CBD-haltige Kaugummis, Fruchtgummis oder Kekse im Verkauf sind, obwohl sie keine Zulassung haben. Es fehlen Erfahrungswerte und wissenschaftliche Daten, dass ihr Verzehr sicher ist. Durch die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer werden die Verfahren unnötig kompliziert. Stattdessen braucht es ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen der zuständigen Behörden. Hinzu kommt, dass die Überwachungsbehörden nicht jedes erhältliche Produkt prüfen können.

Besonders sensible Zielgruppen wie Kinder und Jugendliche müssen geschützt werden. Bonbons, Schokolade oder Erfrischungsgetränke enthalten oft fragwürdige Hanf-Zutaten, deren Ursprung unklar ist. Zudem nutzen die Anbieter Abbildungen von Hanfblättern und Begriffe wie "berauschend", "high" oder "Achtung Suchtgefahr!", um gezielt mit dem berauschenden Image zu werben. Das halten wir für eine gefährliche Verharmlosung von Cannabis.

Auf einem Holzbrett steht ein Glas Joghurt, in den Chia-Samen gemischt sind.

Was Novel Food ist und worauf Sie bei den Lebensmitteln achten sollten

Novel Food heißt übersetzt "Neuartige Lebensmittel". Damit sind Produkte gemeint, die in der EU vor dem Jahr 1997 praktisch nicht verzehrt wurden. Sie benötigen im Gegensatz zu "normalen" bzw. traditionellen Lebensmitteln eine Zulassung. Wir stellen einige vor und hinterfragen Nutzen und Risiko.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.