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Metallverpackungen: Das sind die Vor- und Nachteile

Stand:
Metall, vornehmlich Weißblech und Aluminium, wird in erster Linie für Getränke- und Konservendosen sowie für Schraubglasdeckel und Kronkorken von Glasflaschen verwendet. Ein Großteil des Weißblechs, das in Deutschland produziert wird, wird zur Herstellung von Verpackungen genutzt.
Dosen aus Aluminium

Das Wichtigste in Kürze:

  • Unter dem Einfluss von Säure oder Salz sind Metallbestandteile löslich und können ins Lebensmittel übergehen.
  • Auch Bestandteile von Beschichtungen können ins Lebensmittel abgegeben werden.
  • Lebensmittel in Konservendosen haben die längste Haltbarkeit aller verpackten Lebensmittel.
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Aluminium wird nicht nur als Dose, sondern auch in Form von Folien, Tuben, Menü- oder Grillschalen verwendet. Unter dem Einfluss von Säure oder Salz können allerdings Aluminiumbestandteile in die Lebensmittel übergehen. Daher werden Verpackungen wie Getränkedosen, Joghurtbecherdeckel sowie Aluminiumtanks für Fruchtsäfte auf der Innenseite beschichtet.

Was sind die Vorteile von Verpackungen aus Aluminium und Weißblech?

Die Metalle zeichnen sich durch gute Barriere-Eigenschaften gegenüber Gasen, Licht, Fremdkörpern, Feuchtigkeit und Gerüchen sowie durch eine hohe Festigkeit aus. Lebensmittel in Konservendosen haben die längste Haltbarkeit aller verpackten Lebensmittel. Der Inhalt kann nach dem Verschließen der Dose durch Hitze pasteurisiert oder sterilisiert werden.

Zusätzlich haben Metallverpackungen die höchste Recyclingrate unter allen Verpackungen. Das Material kann bis zu 100 Prozent wiederverwertet werden, ohne dass es seine ursprünglichen Qualitäten verliert.

Metallverpackungen: Das sind die Nachteile

Bei langjähriger Lagerdauer von Lebensmitteln müssen Dosen vor Korrosion geschützt sein. Damit soll verhindert werden, dass sich Metalle lösen und auf den Füllinhalt übergehen. Verfärbungen und geschmackliche Beeinträchtigungen wären die Folge. Korrosionen können außerdem zu Leckagen und sogar Bombagen führen. Das heißt, Inhalte können austreten oder das Blech sich biegen. Es könnten sich gesundheitsschädliche Keime vermehren.

Deshalb versiegelt man die innere Oberfläche der Dose heute ganz oder teilweise mit einer dünnen Folie aus Epoxid-Kunststoff. Diese enthält jedoch meist Bisphenol-A (BPA), das vor allem während des Sterilisationsprozesses in das Lebensmittel übergehen kann.

Temperaturschwankungen, das Erhitzen zu Konservierungszwecken und ein hoher Fett- oder Säuregehalt im Lebensmittel intensivieren den Stoffübergang (Migration) häufig noch. Mit der EU-Verordnung 2018/213 gilt für Lacke und Beschichtungen mit Lebensmittelkontakt ein Migrationsgrenzwert von 0,05 Milligramm BPA pro Kilogramm Lebensmittel. Liegt der Stoffübergang (Migrationswert) höher, ist das Material als Lebensmittelverpackung nicht geeignet.

In der Wissenschaft werden mögliche schädliche Wirkungen von BPA auf das Hormonsystem und die Fortpflanzungsfähigkeit diskutiert. Dazu schreibt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): "Die Verwendung von Bisphenol A zur Herstellung von Säuglingsflaschen aus Polycarbonat wurde bereits im Jahr 2011 EU-weit verboten. Das Verbot wurde im Jahr 2018 allgemein auf Trinkgefäße und Flaschen aus Polycarbonat für Säuglinge und Kleinkinder erweitert. Für alle anderen Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff wurde ein Grenzwert für den Übergang von Bisphenol A in Lebensmittel festgelegt."

Das BfR erklärt außerdem: "Lacke und Beschichtungen, die auf Materialien und Gegenstände aufgebracht werden und mit Lebensmitteln in Berührung kommen können (beispielsweise Innenbeschichtungen von Konservendosen), fallen nicht unter die Kunststoffverordnung."

Für sie gilt entsprechend der EU-Verordnung 2018/213 ein spezifischer Migrationsgrenzwert von 50 Mikrogramm pro Kilogramm Lebensmittel. Ein Übergang von Bisphenol A auf folgende Lebensmittel ist nicht zulässig:

  • Säuglingsanfangsnahrung,
  • Folgenahrung,
  • Getreidebeikost,
  • andere Beikost,
  • Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die für die Ernährungsanforderungen von Säuglingen und Kleinkindern entwickelt wurden sowie
  • Milchgetränke und gleichartige Erzeugnisse, die für Kleinkinder bestimmt sind.

Aktuell fehlen jedoch praxistaugliche Alternativen von BPA-freien Beschichtungssystemen. Vorhandene Lösungen sind mit Nachteilen verbunden, wie verkürzte Lagerfristen und geringere Korrosionsbeständigkeit. Zum Teil steht die gesundheitliche Bewertung noch aus.

BPA in Lebensmittelbedarfsgegenständen wird neu bewertet

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veröffentlichte im April 2023 eine Neubewertung für die ernährungsbedingte Exposition gegenüber BPA und senkte den Grenzwert für die akzeptable tägliche Aufnahmemenge, auch Tolerable Daily Intake (TDI) genannt, deutlich ab: statt bisher 4 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht auf nur noch 0,2 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht. 

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) unterstützt diesen Wert der EFSA nicht und hat einen eigenen TDI-Wert abgeleitet. In der BfR-Stellungnahme wird ein Grenzwert von 0,2 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag als akzeptable tägliche Aufnahmemenge genannt.

Gleichzeitig beschreibt das BfR, dass eine zuverlässige und umfassende Risikobewertung von BPA erst durchgeführt werden kann, sobald aktuelle Expositionsdaten vorliegen. Eine rechtliche Regelungsänderung für BPA müsste durch die Europäische Kommission initiiert werden.

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