Die Dauer von sechs Monaten kann nicht verlängert werden. Wenn die sechs Monate ver-strichen sind, muss ein:e Betreuer:in bestellt werden. Dies kann auch der:die Ehegatt:in sein.
Ausschlussgründe
Ausschlussgründe sind
- Trennung vom Ehegatten
- dem Arzt bekannt ist, dass der:die erkrankte Ehegatt:in eine Vertretung durch den Ehegatten nicht wünscht
- Vollmacht in der Gesundheitssorge für eine andere Person
- Bestehende Betreuung
- Widerspruch gegen das Notvertretungsrecht
Der Widerspruch kann im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden. Der:die Ärzt:in kann in das Vorsorgeregister einsehen.
Das Notvertretungsrecht ist also thematisch und zeitlich eingeschränkt. Daher ist es sinnvoll, weiterhin eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Denn nur damit erfassen Sie zum einen alle Aufgabenbereiche und zum anderen gilt diese Vorsorgevollmacht ohne Zeitbegrenzung
Hier finden Sie weitere Informationen zu Vorsorgevollmacht.
Hilfen bei der Erstellung
Sie können Ihre individuellen Dokumente mit dem Online-Tool „Selbstbestimmt - die Online-Vorsorgedokumente der Verbraucherzentralen“ erstellen. Dieser Online-Service ist kostenfrei hier erreichbar. Hier können Sie interaktiv und Schritt für Schritt eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung sowie Betreuungsverfügung zusammenstellen. Erklärtexte und Hinweise helfen dabei, die Tragweite der eigenen Entscheidung zu verstehen. Am Ende erhält man individualisierte Vorsorgedokumente. Damit die Dokumente allerdings Wirksamkeit entfalten, müssen diese ausgedruckt und unterschrieben werden.
Sie können bei der Erstellung Mustervordrucke verwenden (Muster des Bundesministeriums der Justiz , Musterformulare aus dem Ratgeber „Betreuungsrecht - mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht" oder dem "Vorsorge-Handbuch" der Verbraucherzentralen).