Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Versicherung gegen Kinderinvalidität

Stand:
Kinder sind hier bei Invalidität viel umfassender versichert als bei der häufiger abgeschlossenen Kinderunfallversicherung. Sie ist für Familien eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt und so bedeutend wie die Berufsunfähigkeit für die Eltern.
Ein Kind isst ein Eis aus einem Hörnchen
Off

So ist es etwa sehr viel wahrscheinlicher, dass der Nachwuchs durch Krankheiten invalide wird als durch einen Unfall. Die Versicherungsgesellschaft leistet bei der Invaliditätsversicherung auch, wenn eine Erkrankung zu dauernden Beeinträchtigungen der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit oder seelischen Gesundheit des Kindes führt.

Wegen Invalidität zahlen Versicherungen sehr häufig, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • die an dauernde Beeinträchtigung des Kindes weicht mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem Zustand ab, der für das jeweilige Lebensalter typisch ist,
  • der Grad der Behinderung gemäß Sozialgesetzbuch IX liegt bei mindestens 50 %.

 

Die Versicherer bieten die Verträge in der Regel ab dem ersten Geburtstag an; in seltenen Fällen auch schon 6 Wochen nach der Geburt. Vertragsabschlüsse sind nur bis zum einem bestimmten Alter möglich - teils bis zum 14., teils bis zum 16. Lebensjahr. Bestehende Verträge laufen je nach Gesellschaft bis zur Vollendung des 18., teilweise auch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs oder sogar noch später.

Wird das Kind invalide, zahlt die Versicherung die Renten bis zu dessen Tod, teilweise erfolgt auch eine einmalige Kapitalleistung. Oftmals schließt die Police noch eine kleine Risikolebensversicherung für den Fall ein, dass der Versicherungsnehmer stirbt: dann besteht für die Kinderinvaliditätsversicherung Beitragsfreiheit bis zur Volljährigkeit des Nachwuchses.

Unterschiedlich breiter Versicherungsschutz

Kinderinvaliditätsversicherungen haben unterschiedlich große Einschränkungen bezüglich nicht versicherter Krankheiten. Es ist daher sinnvoll, auf Tarife mit wenigen Krankheits-Ausschlüssen zu achten. Nicht zu verwechseln sind Kinderinvaliditätsversicherungen mit Versicherungen, die finanziellen Schutz nur für einzelne Krankheiten anbieten oder nur bei "Schulunfähigkeit" eintreten. Von solche Sparten raten wir regelmäßig ab.

Kombinierte Versicherungen

Kinderinvaliditätsversicherungen gibt es als eigenständigen Schutz und als Zusatzversicherung. Wesentlich ist diese Unterscheidung nicht, solange die Kinderinvaliditätsversicherung als Zusatzmodul zu einer Kinderunfallversicherung angeboten wird. Eine Kombination der finanziellen Absicherung von Kinderinvalidität mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung ist jedoch meist nicht empfehlenswert. Solche Produkte sind wenig transparent - so kann man kaum die Rendite der Versicherung mit anderen Geldanlagen vergleichen. Vor allem aber kostet der Anlageteil so viel, dass die ausreichende Absicherung für den Fall der Invalidität des Kindes vielen Eltern nicht mehr möglich ist.

Der Antragsteller muss unbedingt darauf achten, die Gesundheitsfragen korrekt auszufüllen, damit der Versicherer im Leistungsfall die Zahlung nicht verweigern kann.

Ratgeber-Tipps

Handbuch Testament
Liegt kein Testament vor, geht das Gesetz davon aus, dass die verstorbene Person ihr Vermögen den nächsten…
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.