Zwischen Weihnachten und Neujahr hat die Verbraucherzentrale Hessen Betriebsferien. Wir wünschen frohe Feiertage!

Unfallversicherung für Senioren hilft, Unterstützung zu organisieren

Stand:
Ein Unfall ereignet sich schneller als man denkt. Spezielle Senioren-Unfallversicherungen sind darauf eingestellt, dass ältere Menschen nach einem Unfall Unterstützung brauchen.
Ein Senior lässt sich Lebensmittel nach Hauser bringen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Spezielle Unfallversicherungen für Senioren zahlen nicht nur Geld nach einem Unfall, sondern helfen auch bei der Organisation von Unterstützung.
  • Für Senioren kann das sinnvoll sein, wenn sie allein leben und keine Verwandten oder Bekannte haben, die sie nach einem Unfall unterstützen.
  • Wer eine "normale" Unfallversicherung mit guten Leistungen und günstigen Beiträgen abgeschlossen hat, sollte diesen Vertrag so lange wie möglich fortsetzen und ihn nicht für eine Senioren-Unfallversicherung kündigen.

 

On

Warum eine spezielle Unfallversicherung für Senioren?

Die ältere Generation ist heute deutlich aktiver als es früher der Fall war. Gleichzeitig steigt im Alter das Risiko, einen Unfall zu erleiden und damit auch das Risiko, auf Pflege angewiesen zu sein. Die finanziellen Belastungen tragen die gesetzlichen Versicherungen aber oft nicht oder zumindest nicht in voller Höhe.

Mit dem Ruhestand haben Sie keine gesetzliche Unfallversicherung mehr. Wer in Rente ist, hat, grob gesagt, diesen gesetzlichen Grundschutz:

  • Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für "Häusliche Krankenpflege" – allerdings nur dann, wenn dadurch der Krankenhausaufenthalt verkürzt, eine Krankenhausbehandlung vermieden werden kann oder die Krankenpflege für die ärztliche Behandlung erforderlich ist.
  • Leistungen der sozialen Pflegeversicherung sind abhängig vom Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Bewertet wird das mit den Pflegegraden.

Diese Versicherungen und die Altersrente reichen nach einem Unfall oft nicht aus – es bleiben meist erhebliche finanzielle Lücken.

Mit der privaten Unfallversicherung gibt es ein standardisiertes Produkt. Für ältere Menschen reicht das aber oft nicht aus. Außerdem können Personen über 75 Jahre kaum noch eine Unfallversicherung neu abschließen, weil die Versicherer ihr Risiko zu hoch bewerten. Und wer eine Unfallversicherung abgeschlossen hatte, muss damit rechnen, dass der Vertrag mit 75 Jahren endet, Leistungen gekürzt oder die Beiträge deutlich angehoben werden.

Anders die Senioren-Unfallversicherung, die auf die Bedürfnisse von älteren Menschen zugeschnitten ist. Sie ist eine Kombination aus umfangreichen Hilfe- und Geldleistungen, wobei die Hilfeleistungen im Vordergrund stehen. Die meisten Verletzungen durch Unfälle heilen aus, eine dauerhafte Invalidität bleibt nicht zurück. Oft ist der ältere Mensch nach einem Unfall – nur zeitweise – nicht in der Lage, ohne fremde Hilfe den Alltag zu bewältigen. Eine Dauerlösung ist die Senioren-Unfallversicherung aber nicht, da sie in der Regel nur einige Monate nach dem Unfall Hilfeleistungen erbringt.

Sie sollten bei einer solchen Versicherung allerdings darauf achten, dass sie nicht ausschließlich die Folgen von Unfällen berücksichtigt. Die drei folgenden Punkte sollten unserer Ansicht nach unbedingt von einer Unfallversicherung für Senioren abgedeckt sein:

  1. Viele ältere Menschen erleiden einen Oberschenkelhalsbruch und Armbrüche. Häufig ist nicht ein Unfall für derartige Brüche verantwortlich, sondern eine Überlastung oder eine im Alter zunehmende Osteoporose. Eine vernünftige Unfallversicherung für Senioren muss diese Gefahren darum in den Versicherungsschutz einbeziehen.
  2. Das gilt auch für alterstypische Erkrankungen. Gemeint sind Leistungen, wenn der Unfall durch eine Bewusstseinsstörung wie eine Ohnmacht infolge eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls verursacht wird.
  3. Medikamentenbedingte Unfallfolgen müssen ebenfalls unter den Versicherungsschutz fallen.

Was der Versicherer übernimmt

Die wesentlichen Bausteine einer Senioren-Unfallversicherung sind:

  • Hilfe- und Pflegeleistungen
  • Rentenleistungen
  • einmalige Kapitalleistungen

Zu den Hilfe- und Pflegeleistungen, auf die Sie achten können, gehören

  • der Hausnotrufdienst mit einer 24-Stunden-Erreichbarkeit
  • der Menü-Service
  • die Begleitung bei Arzt-, Therapie- und Behördengängen
  • Unterstützung bei Besorgungen und Einkäufen
  • die Wohnungsreinigung
  • das Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung
  • Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Zubereitung von Mahlzeiten und bei der Nahrungsaufnahme und der Nahrungsausscheidung
  • eine Tag- und Nachtwache nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation bei medizinischer Notwendigkeit, die Versorgung und / oder die Unterbringung von Haustieren und eine Beratung bei Umbau der Wohnung oder des Autos
  • die Beratung zur gesetzlichen Pflegeversicherung

Entscheidend ist, dass die Versicherer die Hilfeleistungen nicht nur organisieren, sondern auch bezahlen, und zwar unabhängig davon, ob der Unfall zu einer Invalidität führt oder nicht. Die Leistungsdauer ist meist beschränkt auf 6 Monate ab dem Unfalltag.

Die Hilfeleistungen werden in der Regel von der Caritas, der Johanniter-Unfall-Hilfe, dem Malteser Hilfsdienst oder dem Roten Kreuz erbracht. Eine wichtige Regelung, auf die Sie beim Vertrag achten sollten, ist, dass Sie an keine Organisation gebunden sind, sondern die freie Wahl haben.

Neben den Hilfe- und Pflegeleistungen kann bei schwerwiegenden Unfallfolgen auch eine finanzielle Absicherung notwendig sein:

  1. Lebenslange monatliche Renten werden bei Vereinbarung dann gezahlt, wenn Unfälle zu einer Invalidität von mindestens 50 Prozent führen.
  2. Als weitere Geldleistung wird eine einmalige Kapitalleistung gezahlt, wenn unfallbedingt eine dauerhafte Invalidität entsteht. Das Geld können Sie gut gebrauchen, wenn Sie zum Beispiel nach einem Unfall Ihre Wohnung barrierefrei umbauen lassen müssen.

Der Invaliditätsgrad und damit die Höhe der Versicherungsleistung werden anhand der Gliedertaxe ermittelt. Bei Vollinvalidität wird die vereinbarte Versicherungssumme in voller Höhe ausgezahlt, sonst entsprechend dem Grad der Invalidität.

Aber Vorsicht: Haben Krankheiten oder Gebrechen den Unfall (mit) ausgelöst oder mit zur Invalidität beigetragen, wird die Leistung gekürzt. Eine unfallfremde Mitwirkung bis 25 Prozent führt zu keinen Abzügen. Manche Versicherer berücksichtigen die Vorerkrankungen erst dann, wenn sie in noch stärkerem Umfang zur Invalidität beigetragen haben.

Da weniger der Einkommensausfall abgesichert werden muss, sondern die Finanzierung von Ausgaben für den behindertengerechten Umbau der Wohnung und / oder des Autos, für einen Umzug in ein betreutes Wohnen oder Pflegeheim und für die Bezahlung von laufenden Mehrausgaben für Haushaltshilfen und Pflegekräfte im Vordergrund steht, sollten Sie Angebote mit einer Kapitalleistung denen mit einer Rente gegenüber bevorzugen.

Gesundheitsfragen

Die im Versicherungsantrag gestellten Gesundheitsfragen müssen Sie vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, um im Leistungsfall den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Einige Versicherer bieten auch einen Abschluss ohne Gesundheitsprüfung an.

Aufnahmehöchstalter

Das Aufnahmealter und die Altersbegrenzung bei Vertragsabschluss werden von Versicherungsgesellschaften sehr unterschiedlich geregelt.

Die Gesellschaften versichern Personen in der Regel ab 50 Jahren. Meist ist das Aufnahmehöchstalter auf 75 Jahre begrenzt. Es gibt auch Gesellschaften, die auf ein Aufnahmehöchstalter verzichten.

Wichtig ist, dass die Verträge auch bei fortschreitendem Alter ohne Leistungseinschränkungen und Beitragserhöhungen unverändert fortgeführt werden.

Wie kann der Vertrag beendet werden?

Wenn der Vertrag weder von Ihnen noch vom Versicherer mit einer Frist von (meist) drei Monaten zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.

Manche Versicherer haben ein Höchstversicherungsalter von 85 Jahren festgelegt. Hat der Kunde dieses Alter erreicht, endet der Vertrag automatisch ohne Kündigung. Solche Verträge sollten Sie nicht abschließen.

Checkliste für die richtige Versicherung

Die Senioren-Unfallversicherung ist eine Kombination aus Hilfe-, Pflege- und Geldleistungen, wobei die Hilfeleistungen im Vordergrund stehen. Es gibt eine ganze Reihe Regelungen, die wir für eine gute Versicherung für notwendig halten. Überlegen Sie, eine Senioren-Unfallversicherung abzuschließen, können Sie sich an dieser Checkliste orientieren:

  1. Die Leistungsdauer für die Hilfeleistungen sollte mindestens 6 Monate betragen.
  2. Eine Beschränkung auf die Organisation von Hilfeleistungen durch die Versicherer ist nicht ausreichend. Die Versicherung sollte auch die Kosten für Hilfen übernehmen.
  3. Krankheiten wie ein Oberschenkelhals- oder Armbruch, Herzinfarkt, Schlaganfall und Diabetes sollten als Unfall gelten und daher versichert sein.
  4. Auch müssen Unfälle, die durch die Einnahme von Medikamenten ausgelöst wurden, unter den Versicherungsschutz fallen.
  5. Eine Leistungseinschränkung bei mitwirkenden Krankheiten oder Gebrechen sollte bei Beanspruchung von Hilfeleistungen und Oberschenkel- und Armbrüchen, aber auch bei Herzinfarkten und Schlaganfällen entfallen.
  6. Der Vertrag sollte ohne Höchstversicherungsalter und altersunabhängig ohne Leistungseinschränkungen und Beitragserhöhungen fortgeführt werden.

Für viele Senioren kann die Senioren-Unfallversicherung dann eine Alternative sein, wenn sie allein leben und keine Verwandten oder Bekannte haben, die sie nach einem Unfall unterstützen. Dennoch ist fraglich, ob die Koppelung "Unfallschutz" und "Hilfeleistungen" zwingend ist. Eine Haushaltshilfe, eine Pflegekraft oder Essen auf Rädern können Hilfebedürftige auch selbst organisieren, allerdings müssen die Hilfeleistungen dann bezahlt werden.

Wenn Sie eine "normale" Unfallversicherung mit guten Leistungen und günstigen Beiträgen abgeschlossen haben und Sie die vom Versicherer organisierten Hilfeleistungen nicht benötigen, dann sollten Sie versuchen, diesen Vertrag so lange wie möglich fortzusetzen.

Einen passenden Anbieter und Tarif wählen

Informationen zur Auswahl der passenden Versicherung finden Sie

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.