Zwischen Weihnachten und Neujahr hat die Verbraucherzentrale Hessen Betriebsferien. Wir wünschen frohe Feiertage!

Der Fernseher: Das ist bei Bildqualität und Auflösung wichtig

Stand:
Wir informieren über Bildqualität und Auflösung
Mann vor dem Fernseher
Off

Bildwiederholfrequenz

Wichtig für die Bildqualität ist die Bildwiederholfrequenz. In der Produktbeschreibung ist sie in Hertz (Abkürzung Hz) angegeben. Die Bildwiederholfrequenz besagt, wie oft sich ein Vorgang pro Sekunde wiederholt. Ein 50-Hertz-Fernseher zeigt Bilder fünfzig Mal pro Sekunde, ein 100-Hertz-Gerät hundert Mal und so weiter.

Bei Röhrenfernsehern stand "100 Hertz" für ein nahezu flimmerfreies Bild.

Flachbildschirme erzeugen die Fernsehbilder aber mit einer anderen Technik und flimmern kaum oder gar nicht. Bei Flachbildschirmen kann eine höhere Bildwiederholfrequenz dafür sorgen, dass schnelle Bewegungen im Bild flüssiger dargestellt werden. 100 Hertz reichen für eine gute Bildqualität völlig aus.

Standard- oder hochauflösende Qualität

Seit es Fernsehen gibt, wird das Fernsehprogramm in einer Standard-Auflösung übertragen, auch Standard Definition Television (SDTV) genannt. Diese Auflösung besteht sowohl bei der analogen als auch bei der digitalen Übertragung aus 576 Bildzeilen. Seit vielen Jahren gibt es Bestrebungen, diese Bildauflösung zu verbessern. Seit ca. 2006 wächst das Angebot an hochauflösendem Fernsehen, dem sogenannten High Definition Television (HDTV), ständig. HDTV bietet gegenüber dem normal auflösenden Fernsehen eine deutlich bessere Bildqualität. Die ARD hat angekündigt, dass ihre Programme in Standardqualität am 07. Januar 2025 abgeschaltet werden und die Sender dann nur noch in HDTV verbreitet werden.

Ultra High Definition Television

UHDTV ist die Weiterentwicklung von HDTV. Es gibt zwei Auflösungen: 4k also 3840 x 2160 Pixel. Dies entspricht der vierfachen HDTV-Auflösung. Die zweite Auflösung, 8k, bietet 7680 x 4320 Pixel. Dies entspricht der 16-fachen HDTV-Auflösung.

Zwar gibt es im Handel schon entsprechende Fernseher zu kaufen, allerdings können Sie die sehr hohe Auflösung kaum nutzen, da die Inhalte in absehbarer Zeit nicht über die reguläre Fernsehübertragung ausgestrahlt werden und zudem die Empfangsteile (Tuner) der Geräte teilweise noch kein UHDTV darstellen können.

Es gibt bereits über Satellit einige UHD-Testsender und auch UHD-Blu-Ray Player auch auf dem Markt, jedoch ist das Angebot derzeit noch relativ überschaubar. Lediglich bei Streamingportalen gibt es schon ein größeres Angebot in UHD-Qualität. Vorraussetzung ist hier allerdings ein sehr breitbandiger Internetanschluss.

Der Unterschied zwischen einem 50-Hz-Fernseher und einem 100-Hz-Fernseher ist deutlich sichtbar, aber Unterschiede zwischen einem 100-Hz-Fernseher und einem 200-Hz-Fernseher bzw. 600-Hz-Fernseher sind hingegen kaum zu erkennen.

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.