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Altgeräte recyceln: Daten vorher löschen

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Ausgediente Geräte gehören ins Recycling. Persönliche Einträge und sensible Informationen sollten Sie vorher aber auf sichere Weise löschen. Hierfür gibt es spezielle Programme.
Eine Frauenhand zerschlägt eine Festplatte mit einem Hammer.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Man kann sich und der Umwelt einen nützlichen Dienst erweisen, wenn man ausgedienten Elektronikgeräte weiterverkauft oder zum sachgerechten Recycling bringt.
  • Beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) finden Sie empfohlene Vorgänge, mit dem die gespeicherten Daten mehrmals überschrieben werden.
  • Eine Überprüfung der Stiftung Warentest ergab, dass das Zurücksetzen auf Werkseinstellungen, sowohl bei Apple als auch Android Smartphones, die privaten Daten im internen Speicher so weit löscht, dass sie so gut wie nicht mehr wiederherstellbar sind.
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Ganz gleich ob Handy, Smartphone, Tablet oder PC mit Festplatte - wer einen dienstbaren elektronischen Geist mit gespeicherten Daten ausrangiert oder weiterverkauft, sollte vorher persönliche Einträge und sensible Informationen auf sichere Weise löschen, damit private Dokumente, Fotos oder auch Passwörter nicht in falsche Hände geraten.

So kann man sich und der Umwelt einen nützlichen Dienst erweisen, wenn man die ausgedienten Elektronikgeräte weiterverkauft oder zum sachgerechten Recycling bringt. Denn ein Mobiltelefon enthält viele edle Metalle wie Silber, Gold und Kupfer. Das Herauslösen dieser wertvollen Metalle aus Altgeräten ist eine wichtige Rohstoffquelle, die noch viel zu wenig genutzt wird.

Daten löschen auf die softe Tour

Wenn auf Altgeräten sensible persönliche Daten, etwa Adressen, Krankenakten oder Urlaubsfotos, gespeichert sind, sollten diese vor der Weitergabe der Geräte unbedingt physikalisch gelöscht werden. Bei diesem vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfohlenen Vorgang werden die gespeicherten Daten mehrmals überschrieben. Diese etwas zeitaufwendige Prozedur macht eine Wiederherstellung von Daten unmöglich. Entsprechende Schredder-Software für die physikalische Löschung wird im Internet teilweise kostenfrei zum Download angeboten – auch als App für Smartphones.

Speicherkarten aus Handy oder Digitalkamera müssen in der Regel entnommen werden und mittels Kartenlesegerät sowie PC-Programm gelöscht werden. Für nicht entfernbare Speicherkarten in Smartphones gibt es spezielle Apps zum Download. Wer sich unsicher ist, wie die Daten gelöscht werden oder wo die Speicherkarte überhaupt versteckt ist, sollte einen computerkundigen Bekannten fragen.

Eine Auswahl an Lösch-Programmen erhält man mit dem Suchworten "physikalisch löschen Programm". Manche Anbieter von Handysammlungen oder auch Elektroaltgeräten versprechen eine sichere Datenlöschung. Da dies vom Verbraucher nicht nachvollzogen werden kann, ist es ratsam, die Daten vorher selbst sicher zu entfernen. Eine Überprüfung der Stiftung Warentest ergab, dass das Zurücksetzen auf Werkseinstellungen, sowohl bei Apple als auch Android Smartphones, die privaten Daten im internen Speicher so weit löscht, dass sie so gut wie nicht mehr wiederherstellbar sind.

Bei hochsensiblen Informationen empfiehlt sich eine mechanische Vernichtung des Datenträgers durch Schreddern. Dies übernehmen Firmen, die auch Akten vernichten.

Sonderfall SSD

SSD Festplatten sicher zu löschen funktioniert nicht mit allen Löschprogrammen. Hierzu muss der ATA Secure erease ausgeführt werden. Am einfachsten lässt sich dies mit der zumeist von den Festplattenherstellern zum Download angebotenen Software erledigen. Ob und welche SSD-Festplatte in Ihrem Computer verbaut ist, können Sie in den Systemeinstellungen einsehen.

Sicher in die Reparatur

Muss ein Gerät zur Reparatur, bieten auch viele Service-Dienste eine Datensicherung an. Nutzer gehen jedoch auf Nummer sicher, wenn sie ihre Daten vor der Abgabe selbst als Kopie, etwa auf einer externen Festplatte, sichern und auf dem Gerät löschen, bevor es zur Reparatur geht. Für Smartphones und Tablets bietet sich die Sicherung der Daten auf einem anderen Computer an.

Richtige Entsorgung von Altgeräten und Datenträgern

Defekte Festplatten, Speichersticks und Co. dürfen nicht in den Restmüll wandern. Sie gehören in den Elektroschrott, der auf Wertstoffhöfen entgegengenommen wird. Auch größere Geschäfte, die Elektrogeräte anbieten, müssen Altgeräte – auch Datenträger - kostenlos zurücknehmen. Seit  dem 1. Juli 2022 sind Lebensmittelgeschäfte, die Elektrogeräte verkaufen, zur Rücknahme verpflichtet.

Sonderfall Silberlinge: CDs und DVDs zählen nicht zum Elektroschrott. Für die ausgedienten Scheiben stehen in Elektronikmärkten oftmals Sammelboxen bereit oder sie können ebenfalls separat auf dem Wertstoffhof abgegeben werden. Enthalten CDs und DVDs sensible Daten, sollte ihr Auslesen vor der Entsorgung ebenfalls unmöglich gemacht werden. Für Disks gibt es im Handel spezielle Vernichter - ähnlich den Aktenvernichtern. Doch wer die Lesefläche von CDs und DVDs mit Schmirgelpapier bearbeitet, kann ebenso sicher sein, dass seine Daten nicht mehr ausgelesen werden können.

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.