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Fragwürdige Börsentipps des Gevestor-Verlags

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Der Gevestor-Verlag wirbt mit Mondpreisen für seine Veröffentlichungen - Abonnenten seiner Börsenbriefe sollen Unmengen Geld sparen
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Darum geht’s

Der Gevestor-Verlag wirbt für Gratis-Newsletters mit wichtigen Börsentrends und vertraulichen Wirtschaftsnachrichten. Wer sich hier einträgt, erhält teils mehrmals täglich Werbemails. Darin werden in reißerischer Aufmachung Videos und kostenpflichtige Börsenbrief-Abonnements angepriesen. Mit Mondpreisen für die Publikationen und Abonnements des Verlags errechneten sich riesige „Geldgeschenke“, die die Abonnenten erhalten sollen. Eine ablaufende Uhr suggerierte, dass man nur noch wenig Zeit hat, sich zu entscheiden. Der Ticker lässt sich aber mit jedem neuen Seitenaufruf neu starten.

Das ist geregelt

Werbung mit übersteigerten Preisen, aus denen dann hohe Rabatte abgeleitet werden, ist unzulässig. Auch dürfen Anbieter nicht vorspiegeln, dass ein Produkt nur für einen sehr begrenzten Zeitraum zur Verfügung steht. Dies würde Verbraucher zum Kauf drängen, ohne dass sie Zeit und Gelegenheit haben, sich über das Angebot zu informieren und dann zu entscheiden.

Das haben wir erreicht

Im Rahmen des Projekts Marktwächter haben wir den für Gevestor verantwortlichen VNR Verlag 2018 abgemahnt. Das Unternehmen unterzeichnete eine Unterlassungserklärung, in der es sich verpflichtete, die irreführende Werbung mit Preisvorteilen und „Geldgeschenken“ zu unterlassen. Ein Countdown ist inzwischen aus der Werbung entfernt worden.

Das können Sie tun

Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Unternehmen mit einem Preisnachlass wirbt, der in Wahrheit nicht besteht, können Sie dies den Verbraucherzentralen melden.

Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.