Zwischen Weihnachten und Neujahr hat die Verbraucherzentrale Hessen Betriebsferien. Wir wünschen frohe Feiertage!

Fragwürdige Börsentipps des Gevestor-Verlags

Stand:
Der Gevestor-Verlag wirbt mit Mondpreisen für seine Veröffentlichungen - Abonnenten seiner Börsenbriefe sollen Unmengen Geld sparen
Off

Darum geht’s

Der Gevestor-Verlag wirbt für Gratis-Newsletters mit wichtigen Börsentrends und vertraulichen Wirtschaftsnachrichten. Wer sich hier einträgt, erhält teils mehrmals täglich Werbemails. Darin werden in reißerischer Aufmachung Videos und kostenpflichtige Börsenbrief-Abonnements angepriesen. Mit Mondpreisen für die Publikationen und Abonnements des Verlags errechneten sich riesige „Geldgeschenke“, die die Abonnenten erhalten sollen. Eine ablaufende Uhr suggerierte, dass man nur noch wenig Zeit hat, sich zu entscheiden. Der Ticker lässt sich aber mit jedem neuen Seitenaufruf neu starten.

Das ist geregelt

Werbung mit übersteigerten Preisen, aus denen dann hohe Rabatte abgeleitet werden, ist unzulässig. Auch dürfen Anbieter nicht vorspiegeln, dass ein Produkt nur für einen sehr begrenzten Zeitraum zur Verfügung steht. Dies würde Verbraucher zum Kauf drängen, ohne dass sie Zeit und Gelegenheit haben, sich über das Angebot zu informieren und dann zu entscheiden.

Das haben wir erreicht

Im Rahmen des Projekts Marktwächter haben wir den für Gevestor verantwortlichen VNR Verlag 2018 abgemahnt. Das Unternehmen unterzeichnete eine Unterlassungserklärung, in der es sich verpflichtete, die irreführende Werbung mit Preisvorteilen und „Geldgeschenken“ zu unterlassen. Ein Countdown ist inzwischen aus der Werbung entfernt worden.

Das können Sie tun

Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Unternehmen mit einem Preisnachlass wirbt, der in Wahrheit nicht besteht, können Sie dies den Verbraucherzentralen melden.

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.