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Rechtsirrtümer im Alltag

Stand:
Wie ist das eigentlich mit dem Probieren im Supermarkt? Darf der Händler mein Sparschwein voller 1-Euro-Stücke zur Bezahlung ablehnen? Und ist reduzierte Ware wirklich vom Umtausch ausgeschlossen? Wir sprechen über die häufigsten Rechtsirrtümer des Alltags.
Ein junger Mann in hellblauem Hemd legt nachdenklich einen Finger an den Mund
Off

Darf ich im Laden eine Zeitschrift durchblättern? Müssen Verträge immer schriftlich geschlossen werden - und kann man jeden Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen?

Auf manche Fragen, die uns im Verbraucheralltag begegnen, gibt es eindeutige Antworten - und nicht immer sind das die, die man erwartet. Die Liste der Rechtsirrtümer im Alltag ist lang. Und bei machen Fragen gilt eben: "Es kommt darauf an..." 

Im Vortrag kommen wir den häufigsten Rechtsirrtümern auf die Spur und decken die Fehlinterpretationen bei weit verbreiteten Annahmen auf. 

Zielgruppe: Verbraucherinnen und Verbraucher jeden Alters

Format: Online- oder Präsenzveranstaltung

Dauer: etwa eine Stunde. Im Anschluss haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Kostenbeitrag: Für unsere Bildungsangebote nehmen wir in der Regel ein Entgelt. Bitte sprechen Sie uns an.

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Unsere Bildungsangebote für Institutionen: Vier Personen besprechen sich in einem Büro

Bildungsangebote für Institutionen

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Tablet auf dem Schoß einer Person mit dem Logo "ebay" auf dem Display

Ebay: Persönliche Daten für KI-Training ab 21. April

Am 21. April tritt bei Ebay eine neue Datenschutzerklärung in Kraft. Dann will die Auktions- und Verkaufsplattform die personenbezogenen Daten der Mitglieder für KI-Trainings nutzen. Wie Sie widersprechen, lesen Sie in diesem Artikel.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Comicdarstellung einer Person im Anzug, die die Hände an den Kopf hält und ängstlich oder verärgert aussieht. Daneben ein Briefumschlag mit einem Brief auf dem "Job" steht, eine kriminelle Person am Laptop und ein Smartphone mit Pfeilen und einem Euro-Icon. Ganz rechts befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Finanztransfers für Dritte: Warnung vor Jobangeboten

Immer wieder stoßen Verbraucher:innen im Internet auf lukrative Stellenangebote, bei denen sie Finanztransaktionen für Kund:innen eines Unternehmens durchführen sollen. Achtung: Sie können sich bei solchen Tätigkeiten strafbar machen!