Ein Anbieter hat Ihnen eine Frist gesetzt, Ihr Beratungstermin kann aber erst nach Ablauf dieser Frist stattfinden? Beantragen Sie schriftlich eine Fristverlängerung!
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Sollte Ihr Beratungstermin erst nach einer von Ihrem Anbieter gesetzten Frist stattfinden, können Sie schriftlich eine Fristverlängerung beantragen. Nutzen Sie dazu den Text, den wir hier zur Verfügung stellen.
Hinweise zur Verwendung des Texts
- Öffnen Sie in Ihrem Textverarbeitungsprogramm (zum Beispiel Microsoft Word, LibreOffice, Pages...) ein leeres Dokument.
- Kopieren Sie den Text im roten Rahmen aus dieser Seite heraus und fügen Sie ihn in das Dokument ein.
- Setzen Sie an allen Stellen, wo im Text eckige Klammern [...] stehen, Ihre Daten ein:
- Setzen Sie bei „Absender“ Ihren Namen und Ihre Anschrift ein.
- Setzen Sie bei „Adressat“ die Anschrift des Anbieters ein
- Fügen Sie das Datum ein, an dem Sie den Brief versenden, und geben Sie das Aktenzeichen des Anbieters an.
- Ergänzen Sie im Brieftext das Datum des Schreibens, das Sie vom Anbieter erhalten haben, und das Datum der Frist, die der Anbieter Ihnen gesetzt hat, sowie das Datum, bis wann Sie um Fristverlängerung bitten.
- Unterschreiben Sie den fertigen Brief und schicken Sie ihn an den Anbieter - nicht an die Verbraucherzentrale!
- Fertig!
[Absender]
[Adressat]
[Datum]
Bitte um Fristverlängerung
Ihr Zeichen: [XXX]
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom [XXX], in dem Sie mir eine Frist bis zum [XXX] gesetzt haben.
Ich lasse mich hinsichtlich der Forderung bei der Verbraucherzentrale Hessen beraten und bitte daher um Fristverlängerung bis zum [XXX].
Ich bitte um kurze Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
Bitte beachten Sie, dass die Gegenseite in der Regel nicht dazu verpflichtet ist eine Fristverlängerung zu gewähren.
Der Musterbrief stellt lediglich eine Formulierungshilfe dar. Die Verbraucherzentrale sichert durch die Verwendung des Musterbriefs keine Fristverlängerung zu. Durch die Verbraucherzentrale erfolgt keine Fristenkontrolle (wie z.B. Verjährung, Angebotsfristen, Gewährleistungsfristen u.a.).
Wir weisen darauf hin, dass einige Fristen zudem nicht verlängerbar sind (wie zum Beispiel beim Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Verteidigungsanzeige). Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen für fristenwahrende Unterstützung an einen Rechtsanwalt oder an eine Rechtsanwältin.