Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Die Sache mit den AGB

Stand:
AGB sind wie Zahnschmerzen. Sie gehen nicht weg, nur weil man sie ignoriert. Aber wenn es Streit gibt, helfen wir. Ein paar typische Beispiele haben wir euch heute mitgebracht. Und eine Beruhigungspille gibt es dazu. Das alles garantiert ohne Abofalle
Off

10 miese Klauseln und eine gute Nachricht

Drei Buchstaben garantieren, dass die Verbraucherzentrale wahrscheinlich immer Arbeit haben wird: AGB. Unternehmen werden nicht müde, auf ihre AGB zu verweisen. Und wir werden nicht müde, die AGB immer wieder auf Fehler zu prüfen. Wir haben einen Job daraus gemacht und er wäre nicht mehr lange unser Job, wenn wir nicht immer wieder Fehler finden würden.

Wir gehören also zu den wenigen, die diese unlesbaren Ungetüme mit dem sperrigen Namen „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ jemals genauer anschauen. Heute haben wir euch für Folge 5 unseres Podcasts doppelt so viele Klauseln mitgebracht, die uns dabei immer wieder auffallen. Die Liste erhebt nicht den Anspruch, vollständig zu sein. Für Ergänzungen sorgen die Anbieter regelmäßig.

Manche berechnen uns pro E-Mail 5 Euro, manche verstecken hinter dem deutschen Link zu „AGB“ englischsprachige Terms of Service und bei manchen basiert das Geschäftsmodell darauf, dass Kundinnen und Kunden rechtzeitige Kündigungen vergessen und deswegen monatelang weiterzahlen. Aber es reicht, wenn ihr eure Serien in der Originalversion guckt und allen davon erzählt. Die AGB müsst ihr noch lange nicht auf Englisch ignorieren bzw. lesen.

Wenn ihr Hilfe im Kampf mit den AGB braucht, nutzt gerne unsere Beratungsangebote. Und wenn ihr euch nur über ein paar Klauseln beschweren wollt, schreibt uns gerne eine Mail an beschwerde@verbraucherzentrale-hessen.de. Manchen Anbieter konnten wir mit einem Abmahnschreiben schon davon überzeugen, dass es Zeit ist, die AGB verbraucherfreundlicher zu gestalten.

Shownotes - Hier gibt es noch mehr Informationen zum Thema


Logo des Podcasts "recht auf audio"

 

Mehr Folgen hören? Die gibt es hier auf unserer Übersichtsseite

 


Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.