Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Paketspam

Stand:
Wenn aus 2 Euro eine Abofalle wird
Off

Das ärgert uns

Statusupdates für Pakete per Mail sind zahlreich, zumal gegenwärtig viele Geschäfte auf Versandhandel ausweichen müssen. „Ihr Paket wurde versandt, Ihr Paket ist auf dem Weg zu Ihnen, Ihr Paket wurde zugestellt“. Zwischen die seriösen Updates mogeln sich aber auch zunehmend betrügerische Mails. Sogar die Paketdienstleister selbst warnen bereits vor Spam und Phishing mit solchen Nachrichten. Ein Negativ-Beispiel zeigen wir hier:

Screenshot einer gefälschten E-Mail zur Benachrichtigung über eine Paketzustellung

2 Euro Transportkosten wurden nicht bezahlt? Klingt unseriös und ist es auch. Paketdienstleister prüfen beim Versand, welches Porto anfällt. Im Nachhinein wird nur kassiert, wenn es sich um Nachnahme handelt. Das geschieht aber nicht per Mail.

Wir haben genau hingeschaut. Hinter der Mail steckt eine Abofalle. Ganz klein in Hellgrau auf Weiß: Statt der 2 Euro werden 39,99 berechnet, möglicherweise sogar mehrfach. Das ist natürlich nicht erlaubt, aber einem solchen Anbieter möchte gewiss niemand hinterherlaufen müssen, um Geld zurückzufordern.

Screenshot der Folgeseite der Fake-Paketbenachrichtigung, wo Adressdaten abgefragt werden

Vergrößert:

Das Kleingedruckte der Fake-Paketbenchrichtigung, in dem Kosten von 39,95 Euro für ein Abonnement stehen

Das rät die Verbraucherzentrale Hessen

Wenn Sie in Mails zur Nachzahlung von Portokosten aufgefordert werden, gilt das, was immer bei Mails gilt: Prüfen Sie ganz genau, von wem die Mail stammt. Links oder Anhänge sollten Sie nur anklicken, wenn Sie absolut sicher sind, dass die Mail seriös ist. Wenn Sie unsicher sind, ob eine Mail von Firma X kommt, suchen Sie über die echte Website der Firma X die Service-Hotline und fragen dort nach. Im Zweifel wandern Mails in den Papierkorb

Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Ein Mann steht nachdenklich vor einem geöffneten Kühlschrank

Fragen zu Lebensmitteln? In unserem Forum antworten Expert:innen!

Kostenlose Auskunft von den Verbraucherzentralen: Unter lebensmittel-forum.de bekommen Sie unkompliziert eine fachkundige Antwort zu Fragen rund um Lebensmittel. Mehr als 300 Beiträge sind schon zum Stöbern da.
Eine Frau blickt enttäuscht in ein Paket

Fragen zu Rückgabe, Garantie und Co.? Machen Sie den Umtausch-Check!

Wer Waren kauft – ob im Internet oder im stationären Handel – hat eine Reihe klarer Rechte. Mit unserem kostenlosen Tool finden Sie schnell heraus, wie sich typische Probleme lösen lassen und worauf Sie bei Ärger mit dem Händler bestehen können.