Das ärgert uns
Herr S. aus Dietzenbach soll zahlen. So will es jedenfalls eine angebliche Inkassofirma namens „Hauptzentrale“. Mit einem Inkassoschreiben wendet sich die Hauptzentrale an Herrn S. Angeblich bestünden Forderungen von fast 400 Euro bei „DEUTSCHE JACKPOT LOTTO 6-49“, die das angebliche Inkasso geltend machen will.
Das Inkasso mahnt „letztmalig mit Nachdruck“ zur Eile. Innerhalb von sieben Tagen müsse Herr S. zahlen, sonst drohten zahlreiche Konsequenzen, darunter die Zwangsvollstreckung und die Pfändung von Renten oder Arbeitslosengeld. Um weiter Druck aufzubauen, kündigt das Schreiben an, in Kürze das Konto des Herrn S. zu sperren.
Das rät die Verbraucherzentrale Hessen
Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Zahlen Sie nicht. Die Forderung erscheint unberechtigt und unseriös. Die Firma sitzt angeblich in Frankfurt, verlangt aber Zahlung auf ein slowakisches Bankkonto. Auf dem beigefügten Überweisungsträger ist angegeben, dass Zahlungsempfänger „MERCEDES“ sei. Es wird allerdings mit keinem Wort erklärt, warum MERCEDES die Zahlung entgegennehmen soll, obwohl das Inkasso-Unternehmen sich ganz anders nennt.
Für eine Zwangsvollstreckung braucht man einen sogenannten vollstreckbaren Titel (zum Beispiel ein Urteil). Den Titel erhält ein Unternehmen grundsätzlich nicht, ohne dass die Betroffenen davon etwas mitbekommen. Gegen unberechtigte Forderungen kann man sich dann immer noch zur Wehr setzen.
Mit unserem kostenlosen Inkasso-Check können Sie bei Inkassoschreiben prüfen, ob Sie überhaupt zahlen müssen und ob die Höhe der Kosten gerechtfertigt ist. Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe.
Schreiben wie diese erreichen hessische Verbraucherinnen und Verbraucher regelmäßig. Die Namen der Unternehmen ändern sich ständig. Wenn Sie den Verdacht haben, dass die Schreiben unter neuem Namen versendet werden, melden Sie das gerne unter beschwerde@verbraucherzentrale-hessen.de. Da es sich bei ausgedachten Forderungsschreiben um Betrug handelt, können Sie auch Anzeige bei der Polizei erstatten.