Zwischen Weihnachten und Neujahr hat die Verbraucherzentrale Hessen Betriebsferien. Wir wünschen frohe Feiertage!

Gewinnbescheinigungen: Meistens Abzocke

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Urplötzlich und von unbekanntem Absender zum "Gewinner" erklärt? Meistens soll den Empfängern solcher Schreiben Geld abgeknöpft werden - oder überteuerte Produkte untergeschoben
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Das ärgert uns

„Sie sind bestätigter Gewinner! 9.750,00 €!“ Diesen Brief fand Herr F. in seinem Briefkasten. Der Brief war an ihn direkt adressiert und enthielt eine Gewinnbescheinigung mit angeblichem Ergebnis-Zertifikat. Um den Gewinn zu bekommen, müsse er nur den Scheck anfordern, indem er das mitgelieferte Schreiben zurücksende.

Stempel "Sie haben gewonnen!"
Erstellt mit Canva.com

Der Haken: Mit der Rücksendung des Schreibens bestellte er automatisch Produkte wie einen Glasreiniger oder Häkeldeckchen. Die erhielt Herr F. auch, seinen Gewinn jedoch nicht.

Auf Rückfrage von Herrn F. bei der in den Niederlanden ansässigen Firma hieß es nur lapidar: Seine Gewinn-Nummer stimme mit dem Gewinn nicht überein. Er habe nicht gewonnen.

Ein klarer Fall von unseriöser Masche. Die Absender solcher Gewinnaktionen sitzen wohlweislich im sicheren Ausland oder verbergen ihre Identität hinter einer Postfachnummer. Versuche, gegen solche Unternehmen rechtlich vorzugehen oder gar den Gewinn einzufordern, scheitern daher meist.

Das rät die Verbraucherzentrale Hessen

Seien Sie misstrauisch, wenn Sie Nachrichten per Telefon, E-Mail oder per Post erhalten, in denen Sie erfahren, dass sie gewonnen haben. Sehr wahrscheinlich handelt es sich um eine Falle. Auch bei Herrn F. sollte der angebliche Gewinn nur dazu führen, ihm Produkte unterzujubeln, die er niemals gekauft hätte und die zudem oft völlig überteuert sind. Auch wenn der Gewinn verlockend scheinen mag: Füllen Sie solche Unterlagen nicht aus und antworten Sie nicht auf die Nachricht.

Wenn Sie bereits geantwortet haben, können Sie widerrufen und die Produkte zurückschicken. Allerdings müssen Sie meist für das Rücksende-Porto aufkommen.  

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