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Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verfahren gegen service-rundfunkbeitrag.de

Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Klage gegen SSS-Software Special Service GmbH.
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Grundsätzliches

Worum geht es in dem Verfahren?

Das Unternehmen SSS-Software Special Service GmbH betreibt die Webseite service-rundfunkbeitrag.de und bietet dort Formulare für die Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung beim ARD-ZDF-Beitragsservice an. Der Anbieter verlangt eine Gebühr (29,99 Euro bzw. 39,99 Euro) dafür, dass er von den Verbraucher:innen eingetragenen Informationen an den Beitragsservice schickt. Der Anbieter macht nicht ausreichend kenntlich, dass er Geld für einen Service verlangt, der bei der offiziellen Stelle kostenlos ist.

Außerdem wirft die Verbraucherzentrale dem Unternehmen vor, dass es bei Verbraucher:innen, die die Webseite bis zum 27.06.2024 genutzt und den Widerruf erklärt haben, diese Widerrufe zu Unrecht zurückgewiesen hat. Mit der Sammelklage sollen die Verbraucher:innen ihr Geld zurückbekommen, wenn sie das geforderte Entgelt gezahlt haben.

Welches Ziel verfolgt die Klage?

Nach Ansicht des vzbv muss die intransparente Darstellung der Kosten auf service-rundfunkbeitrag.de untersagt werden. Außerdem sollen die Verbraucher:innen ihr Geld zurückbekommen, wenn sie das geforderte Entgelt gezahlt haben. Erstattet werden sollen nicht nur die vom Unternehmen geforderte Entgelte, sondern auch eventuell gezahlte Verzugs- und Inkassokosten. Bislang sind nach Schätzungen des vzbv mehr als 90.000 Verbraucher:innen auf die Webseite hereingefallen.

Wer ist betroffen?

Jeder, der eines der Online-Formulare auf service-rundfunkbeitrag.de genutzt hat und dafür 29,99 Euro bzw. 39,99 Euro bezahlt hat oder bezahlen soll. 

Wie funktioniert die Sammelklage?

Wie eine Sammelklage allgemein funktioniert, erläutern wir gesondert unter Fragen und Antworten zu Sammelklagen.

Termine

Wann kann ich mich für die Klage anmelden?

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat das Klageregister geöffnet. 

Unsere Terminübersicht verschafft Ihnen einen Überblick über das Verfahren. Abonnieren Sie unseren News-Alert, damit wir Sie über Termine und den Verlauf des Verfahrens direkt informieren können.

Teilnehmen

Kostet mich die Teilnahme etwas?

Nein. Anmeldung und Teilnahme an der Klage sind kostenlos.

Wie kann ich bei der Klage mitmachen?

Sie müssen sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen, um an der Klage teilzunehmen. Das Bundesamt schickt Ihnen anschließend eine Anmeldebestätigung zu. Außerdem stellen wir Ihnen einen Klage-Check bereit, mit dem Sie prüfen können, ob Sie mitmachen können. Er enthält Textbausteine, die Sie für die Anmeldung nutzen können.

Wie kann ich mich im Klageregister eintragen?

Das Bundesamt für Justiz stellt ein Online-Formular und eine Ausfüllanleitung bereit. Wir empfehlen Ihnen, vor der Anmeldung unseren Klage-Check zu nutzen und sich online anzumelden. Wir bieten Ihnen für Ihre Anmeldung Textbausteine an, die Sie im Klage-Check erhalten.

Wie verwende ich das Online-Formular des Bundesamtes für Justiz?

Füllen Sie bitte alle Pflichtfelder aus. Die „Angaben zu Gegenstand und Grund“ sind für die wirksame Anmeldung sehr wichtig. Nutzen Sie den Klage-Check  um einen passenden Textbaustein zu erhalten.

Versichern Sie „die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben“ durch Auswahl des Feldes zum Ankreuzen. Wenn Sie das Feld „Senden“ anklicken, wird automatisch geprüft, ob Sie alle Pflichtfelder ausgefüllt haben.

Muss ich der Anmeldung Unterlagen beifügen?

Sie müssen keine Unterlagen beifügen, um sich in das Klageregister einzutragen. Bitte übermitteln Sie keine weiteren Dokumente an das Bundesamt für Justiz. Diese werden nicht bearbeitet.

Bis wann kann ich mich in das Klageregister eintragen?

Sie können sich bis drei Wochen nach der letzten mündlichen Verhandlung anmelden. Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst frühzeitig anzumelden. Abmelden können Sie sich ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt.

Was passiert nach der Anmeldung?

Das Bundesamt für Justiz bestätigt Ihnen den Eintrag in das Klageregister schriftlich per Briefpost. Mit der Bestätigung per Post erhalten Sie ein Geschäftszeichen. Wichtig: Bitte bewahren Sie diese schriftliche Bestätigung zur späteren Verwendung gut auf.

Wann kann ich nicht an der Klage teilnehmen?

Wenn Sie mit dem Unternehmen bereits einen Vergleich oder eine sonstige gütliche Einigung abgeschlossen haben, können Sie an der Klage nicht mehr teilnehmen.

Kann ich mich von der Klage wieder abmelden?

Sie können sich bis drei Wochen nach der letzten mündlichen Verhandlung abmelden.

Einzelheiten zur Anmeldung im Register

Welche Person soll sich unter II. für das Register anmelden?

Im Formular des Bundesamtes für Justiz soll stehen, wer Inhaber des geltend gemachten Anspruchs ist. In der Regel ist es die Person, die den Vertrag geschlossen hat. Haben mehrere Personen den Vertrag inne, sollte jede eine Anmeldung für sich vornehmen.

Bei besonderen, anderen Konstellationen können Sie diese in dem Formularfeld „Angaben zu Gegenstand und Grund“ unter IV. darlegen.

Wen trage ich im Online-Formular unter IV. als Vertretung ein?

Sie können diesen Bereich frei lassen. Bitte tragen Sie keinesfalls “Verbraucherzentrale Bundesverband“ / “vzbv“ oder ähnliches als Vertreter ein. Auch wenn der vzbv die Musterfeststellungsklage als Kläger führt und die Interessen der Verbraucher:innen insgesamt wahrnimmt, ist er nicht der Vertreter einzelner Verbraucher:innen. 

Für die Anmeldung zum Klageregister benötigen Sie grundsätzlich keine anwaltliche Unterstützung oder einen sonstigen Beistand. Falls Sie durch einen Rechtsbeistand, einen Betreuer oder einen sonstigen Vertretungsberechtigten unterstützen werden, geben Sie dies unter II. an. Es ist sinnvoll, dass der jeweilige Vertreter das Formular ausfüllt. Die Bestätigung über die Registereintragung wird an den Vertreter übersandt, falls Sie einen solchen benannt haben.

Was gebe ich unter VI. zum „Gegenstand und Grund“ an?

Die korrekten Angaben in dem Feld „Gegenstand und Grund“ sind wichtig dafür, dass die Anmeldung wirksam ist. Deswegen sollten Sie bei den Angaben sehr sorgsam sein. Um Ihnen die Eintragung zu erleichtern, haben wir Textbausteine vorbereitet. Nutzen Sie unseren Klage-Check um den für Sie passenden Text zu erhalten.

Was soll ich unter VII. in das Feld „Angaben zur Höhe des Anspruchs“ eintragen?

Dieses Feld kann leer bleiben.

Wie gehe ich vor, wenn ich mehrere Verträge habe?

Bitte melden Sie sich für jeden Vertrag einzeln an und füllen Sie für jeden Vertrag ein neues Anmeldeformular aus.

Ergebnis der Klage: Vor- und Nachteile

Was passiert, wenn der vzbv gewinnt?

Wenn Sie sich wirksam für die Sammelklage angemeldet haben, können Sie vom Ausgang des Verfahrens profitieren. Wir verfolgen zwei Ziele:

  • Leistung: Das Gericht soll das Unternehmen zur Zahlung verurteilen. Dann muss es den Gesamtbetrag aller einzelnen Zahlungsansprüche der Verbraucher:innen an einen „Sachwalter“ zahlen. Dieser prüft anschließend für jede angemeldete Person ob sie berechtigt ist. Außerdem berechnet er, wie hoch der einzelne Anspruch ist und zahlt ihn aus.
  • Feststellung: Trifft das Gericht nur eine Feststellung, führt das nicht direkt zu einem Zahlungsanspruch gegen das Unternehmen. Sollte das Unternehmen sich auch nach einem Urteil uneinsichtig zeigen, kann das bedeuten, dass Sie ein weiteres Verfahren führen müssen. Wir gehen davon aus, dass Unternehmen Forderungen im Falle einer Verurteilung begleichen. Aus Rücksicht auf ihr öffentliches Ansehen und zur Vermeidung weiterer Klagen sollten sie das tun. 
Welche Vorteile hat der Antrag auf Musterfeststellung?

Im Urteil getroffenen Feststellungen binden alle deutschen Gerichte, die in einem möglichen Anschlussverfahren über Ihre Ansprüche entscheiden. Die Musterfeststellungsklage entlastet Sie von einem Großteil des Gerichtsverfahrens, dem damit verbundenen Aufwand und den Kostenrisiken. Nach einer erfolgreichen Klage haben Sie es einfacher, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Die Musterfeststellung kann verhindern, dass Ihre Ansprüche verjähren. Wenn Sie sich an der Sammelklage beteiligen, wird die Verjährung der Ansprüche gehemmt, ohne dass Sie selbst verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen müssen.

Welche Nachteile habe ich, wenn ich teilnehme?

Möglich ist, dass das Gericht nicht im Sinne der Verbraucher:innen entscheidet. Ein solches Urteil bindet diejenigen, die sich ins Klageregister eingetragen und der Klage angeschlossen haben. Sie können in dieser Sache dann nicht mehr individuell klagen.  

Tipps und Beratung

Was kann ich sebst tun?

Sie sind auf service-rundfunkbeitrag.de hereingefallen? Die Verbraucherzentrale erklärt in einem Artikel, wie Sie sich - neben der Teilnahme an der Sammelklage - gegenüber dem Unternehmen verhalten können. 

Wer kann mich beraten?

Nutzen Sie gerne das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe. Wir, der Verbraucherzentrale Bundesverband, können Sie leider nicht individuell beraten.

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