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Umfrage: Hat Ihr Makler unrechtmäßige Reservierungsgebühren zurückgezahlt?

Stand:
Nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes können sich die Makler in aller Regel nicht auf die Verjährung von drei Jahren berufen. Diese Verjährungsfrist beginnt erst, wenn die betroffenen Verbraucher:innen erfahren, dass die Reservierungsgebühr rechtswidrig war. Die Umfrage des vzbv zu Reservierungsgebühren ist beendet.
Junges Paar besichtigt mit Makler eine Wohnung.

Wer eine Wohnung oder eine Immobilie sucht, kann für die Suche einen Makler beauftragen. Gut zu wissen: Makler dürfen keine Reservierungsgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbaren (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. April 2023 - I ZR 113/22). In dem vom BGH beurteilten Fall schlossen die Parteien einen Makler- und Reservierungsvertrag, mit dem sich der Makler verpflichtete, das Grundstück gegen Zahlung einer Reservierungsgebühr bis zu einem festgelegten Datum exklusiv für die Kläger vorzuhalten. Die Kläger nahmen vom Kauf Abstand und verlangten von der Beklagten die Rückzahlung der Reservierungsgebühr. Der BGH gab ihnen Recht.

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Haben Sie eine "Reservierungsgebühr" an einen Makler gezahlt?

Wenn Sie eine „Reservierungsgebühr“ an ein Maklerunternehmen gezahlt haben, können Sie einen Anspruch auf Rückzahlung haben. Machen Sie Ihren Anspruch mit dem Musterbrief der Verbraucherzentrale geltend.

Nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes können sich die Makler in aller Regel nicht auf die Verjährung von drei Jahren berufen. Diese Verjährungsfrist beginnt erst, wenn die betroffenen Verbraucher:innen erfahren, dass die Reservierungsgebühr rechtswidrig war.

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Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Comicdarstellung einer Person im Anzug, die die Hände an den Kopf hält und ängstlich oder verärgert aussieht. Daneben ein Briefumschlag mit einem Brief auf dem "Job" steht, eine kriminelle Person am Laptop und ein Smartphone mit Pfeilen und einem Euro-Icon. Ganz rechts befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Finanztransfers für Dritte: Warnung vor Jobangeboten

Immer wieder stoßen Verbraucher:innen im Internet auf lukrative Stellenangebote, bei denen sie Finanztransaktionen für Kund:innen eines Unternehmens durchführen sollen. Achtung: Sie können sich bei solchen Tätigkeiten strafbar machen!