Schildern Sie Ihre Erfahrungen in unserer Umfrage
Haben auch Sie Erfahrungen mit 1N Telecom gemacht? Bitte lassen Sie es uns wissen!
Zwischen Weihnachten und Neujahr hat die Verbraucherzentrale Hessen Betriebsferien. Wir wünschen frohe Feiertage!
Das Wichtigste in Kürze:
Die Verbraucherzentralen haben von Januar 2023 bis Juli 2024 mehr als 11.000 Beschwerden über den Telekommunikationsanbieter 1N Telecom erhalten. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen mit dem Angebot eines 24-Monats-Vertrags für Festnetz und DSL-Internet an. Viele Verbraucher:innen erkennen zu spät, dass sie mit ihrer Antwort nicht Vertragskonditionen mit der Deutschen Telekom anpassen, sondern einen neuen Vertrag mit einem anderen Unternehmen eingehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Unterlassungsklage gegen Vertragsklauseln des Anbieters erhoben. Außerdem prüft der vzbv eine Sammelklage.
Betroffene merken oft erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist, dass sie nicht auf Post der Deutschen Telekom reagiert haben, sondern einen Vertrag mit einem anderen Anbieter eingegangen sind. Verhindern Verbraucher:innen anschließend die Portierung ihrer Telefonnummer, kündigt 1N Telecom, fordert Schadenersatz in Höhe von 419,88 Euro und lässt das Geld von einer Inkassofirma eintreiben.
Wir möchten eine Sammelklage erheben, um diesen Schadenersatz für die Betroffenen zurückzuholen und direkte Rückzahlungen an die Betroffenen zu erreichen.
Nehmen Sie an unserer Umfrage teil. So können wir erkennen, wie viele Verbraucher:innen an einer Erstattung interessiert sind. Für Sie ergeben sich daraus keine Verpflichtungen.
Haben auch Sie Erfahrungen mit 1N Telecom gemacht? Bitte lassen Sie es uns wissen!
Die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband gehen juristisch gegen Anbieter vor, die gegen Verbraucherrecht verstoßen. Hier erfahren Sie mehr über Abmahnungen, Klagen und Urteile.