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Videoberatung zu Gesundheitsdienstleistungen in der Verbraucherzentrale

Stand:
In unseren Beratungsstellen in Darmstadt und Wiesbaden bieten wir Beratung zu Gesundheitsdienstleistungen per Video an. Dort sind dafür spezielle Video-Beratungsplätze eingerichtet. Sie stehen Ihnen nach telefonischer Terminvereinbarung zur Verfügung.
ältere Frau in Videokonferenz, junge Frau unterstützt
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Sie suchen Beratung zu Gesundheitsdienstleistungen, haben aber selbst nicht die notwendige technische Ausstattung für eine Videoberatung? 

In unseren Beratungsstellen in Darmstadt und Wiesbaden, wo wir zu diesem Thema keine persönliche Beratung anbieten können, stehen jetzt Video-Beratungsplätze zur Verfügung. Hier können Sie mit unseren Expertinnen sprechen.   

Unser Team vor Ort hilft zu Beginn der Beratung, die Videoberatung einzurichten. Im Anschluss sprechen Sie per Video mit unseren Fachberaterinnen. 

Die Videoberatung in der Verbraucherzentrale zu Gesundheitsdienstleistungen können Sie zu folgenden Zeiten nutzen:

  • Darmstadt: Dienstags 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Wiesbaden: Dienstags 10:30 Uhr bis 11:30 Uhr

Bitte vereinbaren Sie für die Beratung einen Termin über unseren Verbraucherservice: 069 972010-900

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.