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Korn und Kredit - Geschichte des Verbraucherschutzes

Stand:
Wenn der Sturm das Korn niederwirft oder die Pandemie den Job kostet – in der Krise muss sich Verbraucherschutz bewähren. Wir blicken heute auf Parallelen im Verbraucherschutz und landen bei Sülze, den ältesten Gesetzen der Welt und einigen jungen.

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Auch wenn wir das zwischenzeitlich vergessen: Sogar die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in den höchsten Staatsämtern laufen manchmal mit dem Einkaufswagen durch den Supermarkt und kaufen Wein oder Klopapier. Oder sie fahren in den Urlaub.

Wir sind alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Und wir alle haben Rechte. Rechte, die sich immer wieder verändert und weiterentwickelt haben. Aber der Kern des Verbraucherschutzes blieb unverändert: Schutz der Schwächeren. Das galt für eine Norm im Codex Hammurabi, das gilt aber auch für eilig in einer Pandemie gestrickte Ausnahmeregeln für Verbraucherdarlehen.


Hier könnt ihr die Podcastfolge hören:


 

Shownotes - Hier gibt es noch mehr Informationen zum Thema

 

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.