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Fördermitgliedschaft

Wie Sie den Verbraucherschutz in Hessen und unsere Arbeit unterstützen können
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Möchten Sie unsere Arbeit unterstützen? Werden Sie Fördermitglied!

Als privates Fördermitglied unterstützen Sie die Arbeit der Verbraucherzentrale mit einem jährlichen Beitrag von mindestens 20 Euro und stärken damit den anbieterunabhängigen Verbraucherschutz in Hessen.

Fördermitglieder werden zu den Mitgliederversammlungen eingeladen. Die Verbraucherzentrale Hessen e. V. ist vom Finanzamt Frankfurt am Main (Freistellungsbescheid vom 11.11.2022) als gemeinnützige Organisation anerkannt.

Senden Sie uns gerne die ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung zu. Diese finden Sie hier im Anschluss. Sie können das PDF-Dokument herunterladen, am PC ausfüllen und uns im Anschluss per Post oder per E-Mail zuschicken.

Die nächsten Schritte: Ein Kalender, farbige Pins markieren einzelne Tage

Klage gegen Stromio: Das sind unsere nächsten Schritte

Bei einer Musterfeststellungsklage zieht ein Verband wie die Verbraucherzentrale Hessen für viele Betroffene gleichzeitig vor Gericht. Von dem erstrittenen Urteil oder dem erzielten Vergleich profitieren dann alle, die sich an der Klage beteiligt haben, gleichermaßen.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.