Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht/Lebensmittelrecht: Werbung mit unzulässiger gesundheitsbezogener Angabe
Das Nahrungsergänzungsmittel „Sheko Fb Fett Burner“ wird unzulässiger Weise unter der Produktbezeichnung „Fett Burner“ beworben bzw. in den Verkehr gebracht.