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Klage gegen ALDI SE & Co. Kommanditgesellschaft

Wettbewerbsrecht – Verstoß gegen Preisangabenverordnung (§§ 8 Abs. 1, 3 Nr. 3, 3a UWG iVm §§ 4,2 Nr. 4 PAngV)

Rechtswidrige Preisauszeichnungen ohne Angabe des Grundpreises und rechtwidrige Preisauszeichnungen unter Angebe des Grundpreises, der sich jedoch nicht auf den Gesamtpreis bezieht

Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht
Oberlandesgericht Frankfurt
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Hessen
Geht vor gegen

ALDI SE & Co. Kommanditgesellschaft
Am Seegraben 16
63505 Langenselbold
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Standdatum

In der Filiale ALDI Süd, Seckbacher Landstraße 76, 60389 Frankfurt am Main,

  • rechtswidrige Preisauszeichnung des Produktes „Lachsforellenfilet“ ohne Angabe des Grundpreises, wenn dies geschieht wie nachfolgend dargestellt:

Rechtswidrige Preisauszeichnung bei Aldi Süd

  • rechtswidrige Preisauszeichnung des Produktes „Lachsforellenfilet“ unter Angebe des Grundpreises, der sich jedoch nicht auf den Gesamtpreis bezieht, wenn dies geschieht, wie nachfolgend dargestellt:

Rechtswidrige Preisauszeichnung bei Aldi Süd