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Klage gegen ALDI SE & Co. Kommanditgesellschaft

Wettbewerbsrecht – Verstoß gegen Preisangabenverordnung (§§ 8 Abs. 1, 3 Nr. 3, 3 Abs. 1, 3a, 5 Abs. 1 UWG iVm §§ 4,2 Nr. 4 PAngV)

Rechtswidrige Preisauszeichnung mit einer nicht zuordnenden Grundpreisangabe

Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
6 U 133/24
Zuständiges Gericht
Oberlandesgericht Frankfurt
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Hessen
Geht vor gegen

ALDI SE & Co Kommanditgesellschaft
In der Alböhn 1
35510 Butzbach
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Standdatum

Rechtswidrige Preisauszeichnung des Produktes „Backfisch Sortiment“ in der Filiale ALDI Süd, Große Friedberger Straße 23-27, 60313 Frankfurt am Main, mit einer nicht zuordnenden Grundpreisangabe, wenn dies geschieht wie nachfolgend dargestellt:

Rechtswidrige Preisauszeichnung in einer Aldi Süd-Filiale