Der niederländische Lastenfahrradhersteller Babboe bereitet jetzt auch in Deutschland eine Rückrufaktion für vier seiner Modelle vor. Der Grund: Behördliche Prüfungen haben ergeben, dass die Sicherheit dieser Modelle nicht gewährleistet werden kann. Betroffen sind die Modelle CITY, CITY E, MINI und MINI E. Besitzerinnen und Besitzer werden daher gebeten, diese nicht mehr zu benutzen. Die Verbraucherzentrale Hessen informiert darüber, was Kundinnen und Kunden bei Rückrufaktionen beachten sollten und was sie in diesem Fall tun können.
Die Anfragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die die Verbraucherzentrale Hessen zum geplanten Rückruf des Lastenrades der Marke Babboe erreicht haben, zeigen deren Verunsicherung und Verärgerung. Das Lastenrad, das als Transportmittel vor allem für Familien eine große Erleichterung im Alltag darstellt, sorgt nun für Unannehmlichkeiten.
"Rückrufaktionen dienen in erster Linie dazu, Betroffene vor fehlerhaften Produkten zu schützen und Schadenersatzforderungen zu vermeiden", so Olesja Jäger, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen und fügt hinzu: „Sie sind für Unternehmen eine Art Notbremse, das letzte Mittel, um Produkte mit einem gefährlichen Mangel aus dem Verkehr zu ziehen“.
Folgen des Produktrückrufs
Kundinnen und Kunden können unter www.kontrollieredeinenrahmen.de die Rahmennummer ihres Babboe-Lastenrades eingeben, um zu erfahren, ob das Lastenrad den Sicherheitsanforderungen entspricht oder ob es von der Rückrufaktion betroffen ist. „Welche Maßnahmen letztendlich ergriffen werden, um den Kundinnen und Kunden in diesem Fall für die Unannehmlichkeiten entgegenzukommen, ist die Entscheidung des Herstellers“, so Jäger. Nach Angaben von Babboe erhalten die Kunden im Rahmen der Rückrufaktion entweder ein Ersatz-Lastenrad oder eine andere geeignete Alternative sowie eine Entschädigung für die erlittenen Unannehmlichkeiten.
Versicherungsschutz bei Nutzungsstopp
Entscheidet sich der Kunde, das Fahrrad zu verwenden, obwohl er über den Produktrückruf informiert worden ist oder vom Hersteller auf die Sicherheitsrisiken hingewiesen wurde, verliert er seinen Ersatzanspruch gegenüber dem Hersteller, falls es zu einem Unfall aufgrund des festgestellten Fehlers kommt.
Kommt in einem solchen Fall ein Dritter zu Schaden, kann dies - je nach Versicherungsbedingungen - zu Leistungskürzungen oder sogar zur Leistungsverweigerung der Privathaftpflichtversicherung wegen Obliegenheitsverletzung führen.
Garantie und Gewährleistung
Unabhängig vom Rückruf können sich die Kunden innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist an den Verkäufer wenden. Grundsätzlich hat der Verkäufer die Pflicht zur Lieferung einer mangelfreien Sache. Tut er dies nicht, kann der Käufer verlangen, dass der Verkäufer entweder nachbessert oder nachliefert. Wird jedoch festgestellt, dass die Sicherheitsmängel nicht am konkreten Lastenrad des Kunden aufgetreten sind, hilft auch der gesetzliche Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer nicht weiter.
Babboe gewährt fünf Jahre Garantie auf Konstruktions- und Materialfehler am Rahmen, allerdings nur, wenn der Fehler am Lastenrad auftritt und die Garantie nicht ausgeschlossen ist, beispielsweise wegen nachweislich fehlender regelmäßiger Wartung.