Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Kabel-TV: Vorsicht vor übereilten Vertragsabschlüssen an der Haustür

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Hessen informiert über Haustürgeschäfte mit Kabel-TV
Zwei paar Hände halten eine Fernbedienung und eine Schüssel mit Popcorn

Ab Juli 2024 fällt das Nebenkostenprivileg weg. Das heißt, Mieter dürfen künftig selbst entscheiden, ob sie für den Kabelanschluss zahlen möchten. In diesem Zusammenhang ist zu beobachten, dass immer häufiger Vertreter von Kabelanbietern an der Haustür klingeln und versuchen, Bewohner zum Abschluss eines neuen Kabelvertrages zu bewegen. Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind Haustürgeschäfte mit Ärger und Unannehmlichkeiten verbunden. Die Verbraucherzentrale Hessen informiert darüber, wie man sich in einer solchen Situation am besten verhält, woran man einen seriösen Vertreter erkennt und wie man sich von einem versehentlich abgeschlossenen Vertrag wieder lösen kann. 

Off

Tanja W. aus Dietzenbach wurde von einer Vertreterin eines Kabelanbieters an der Haustür überrascht und zum Kabelanschlussvertrag überredet. Sie ließ die Vertreterin in ihre Wohnung und unterschrieb auf dem Tablet. Es wurde ihr mitgeteilt, dass sie eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung erhalten würde. Auf die Frage, was passiert, wenn sie nicht bestätige, erhielt sie von der Vertreterin die Antwort, dass diese dann in zwei Wochen wieder vor der Tür stehe. Andere Verbraucherinnen und Verbraucher berichten, dass das beworbene Angebot nur zum jetzigen Zeitpunkt gültig sei und sie unter Druck gesetzt worden seien, den Vertrag sofort zu unterschreiben, da sie sonst ab Juli vor einem schwarzen Bildschirm sitzen würden. 

In der Ruhe liegt die Kraft 

„Es besteht kein Grund zur Eile. Auch wenn mit der Abschaltung des Kabelanschlusses gedroht wird, wird niemand von heute auf morgen den Fernsehanschluss abschalten“, sagt Olesja Jäger, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen. Den Verbrauchern werden keine günstigeren oder besonders attraktiven Rabatte angeboten, die nicht auch regelmäßig online oder im örtlichen Geschäft des Anbieters erhältlich sind. 

Die Unterschrift vor der Haustür 

Wer jedoch an der Haustür unterschrieben hat, um möglicherweise lästige Vertreter loszuwerden, hat grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht, gerechnet ab Vertragsschluss.

Die Anbieter von Telekommunikationsverträgen müssen den Kunden vor jeder Bestellung vorvertragliche Informationen und eine Zusammenfassung des Vertrages zur Verfügung stellen. Wenn die Vertragszusammenfassung nicht an der Haustür ausgehändigt wird, sondern später per E-Mail übermittelt wird, muss der Kunde den Inhalt des Vertrags nochmals bestätigen.

Auch gut zu wissen: Wer auf eine Vertragszusammenfassung per E-Mail nicht reagiert, stimmt nicht automatisch einem Abschluss des Vertrages zu. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde der Zusammenfassung zugestimmt hat. Wenn der Verbraucher ohne seine Zustimmung eine Auftragsbestätigung erhält, sollte er den Vertrag vorsorglich innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen. 

Darauf sollten Sie bei Haustürgeschäften mit Kabelfernsehanbietern achten 

  • Unterschreiben Sie nicht an der Haustür. Wer sich für ein Angebot interessiert, lässt es sich am besten aushändigen, liest es durch und lässt sich Zeit, darüber nachzudenken. Wird diese Möglichkeit nicht eingeräumt, ist das Angebot wahrscheinlich unseriös. Ein Blick ins Kleingedruckte vor Abschluss des Vertrages ist immer ratsam, auch wenn das Angebot nach Aussage des Vertreters unverbindlich ist.
  • Seriosität des Anbieters: Überprüfen Sie die Identität des Vertreters und vergewissern Sie sich, dass er rechtmäßig für den Kabelanbieter handelt. Seit letztem Jahr gibt es einen Branchenkodex für Haustürgeschäfte. Darin verpflichten sich einige Unternehmen, sich an bestimmte Standards zu halten. Darunter auch die Pflicht, sich auszuweisen. Verstöße werden mit Sanktionen geahndet.
  • Ziehen Sie andere Empfangskanäle in Betracht. Informieren Sie sich frühzeitig, welche TV-Anbieter und Verbreitungswege zu Ihnen passen. Live-Fernsehen kommt nicht nur per Kabel, sondern auch per Antenne, Satellit oder Internet zu Ihnen nach Hause. Finden Sie den individuell und technisch besten Weg und wägen Sie dabei auch die jeweiligen Kosten ab.
  • Prüfen Sie Preise und Vergleichsangebote. Überprüfen Sie alle Kosten, einschließlich monatlicher Gebühren, Installation und eventueller Zusatzleistungen. Achten Sie auf versteckte Gebühren. Lassen Sie sich Zeit und treffen Sie eine informierte Entscheidung. Vergleichen Sie verschiedene Angebote, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. 
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.