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Einkaufen im Netz

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Hessen bietet Online-Vortrag an
Online-Shopping: ein kleines Paket liegt auf einer Laptop-Tastatur

Die Verbraucherzentrale Hessen bietet am Freitag, den 24. November 2023 von 17.00 bis 18.30 Uhr einen Online-Vortrag zum Thema „Einkaufen im Netz“ an. Die Teilnahme ist nach Anmeldung kostenfrei. Anmeldungen auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/veranstaltungen

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Der Black Friday wird auch in diesem Jahr wieder viele Schnäppchenjäger vor den PC und in die Geschäfte locken. Die Jagd nach Schnäppchen ist an diesem Tag für viele Menschen besonders attraktiv.

Doch woran erkenne ich im Getümmel der Rabattvielfalt, dass das Superangebot ein echtes und günstiges Schnäppchen ist? Welche Rechte habe ich? Worauf muss ich beim Einkaufen im Internet achten, um nicht in die Rabattfalle zu tappen? Diese und andere Fragen rund um das Einkaufen im Internet möchten wir in unserem Vortrag näher beleuchten.

„Ziel der Veranstaltung ist es, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher selbstkritisch mit ihrem eigenen Verhalten beim Einkaufen im Internet auseinandersetzen und bereits präventiv vor den Fallstricken des Online-Shoppings gefeit sind,“ sagt Olesja Jäger, Referentin bei der Verbraucherzentrale in Hessen. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.