Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Black-Friday-Wochen locken mit günstigen Deals

Pressemitteilung vom
Fünf Tipps der Verbraucherzentrale Hessen für die Schnäppchenjagd
Schriftzug "Sale" und "Black Friday", an den Buchstaben hängen Rabattschilder

Black-Friday, Cyber-Monday, Prime-Days oder Singles-Day: Heiße Sale-Aktionen mit satten Rabatte verlocken, schnell zuzuschlagen und vermeintliche Schnäppchen zu angeblichen Schnäppchenpreisen zu kaufen. Doch nicht alle Rabatte halten, was sie auf den ersten Blick versprechen. Wer von solchen Aktionen profitieren will, sollte sich vorher gut informieren. Die Verbraucherzentrale Hessen gibt fünf Tipps, wie man dem Kaufrausch entgeht und nicht auf Lockangebote oder gar Fake-Shops hereinfällt. 

Off

In Zeiten hoher Inflation und steigender Energiepreise wird es für viele immer wichtiger, Schnäppchen zu nutzen. „Doch auch, wenn die Angebote locken: Lassen Sie sich durch Aktionsangebote nicht unter Druck setzen“, rät Olesja Jäger, Juristin bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Nach dem Sale ist vor dem Sale und auch am Black Friday gibt es nichts umsonst.“ 

Tipp 1: Rabattangaben nicht blind vertrauen 

Viele Aktionsangebote basieren auf einem Vergleichsrabatt, nämlich einem Rabatt der sich auf die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) bezieht. Die meisten Produkte sind jedoch das ganze Jahr über nicht zum empfohlenen Verkaufspreis, sondern günstiger im Angebot. In solchen Fällen erscheint der Rabatt wegen des Bezugs auf die UVP höher als er tatsächlich ist. Größere Anschaffungen sollten daher nicht aus einer Laune heraus getätigt werden. Wunschlisten können helfen, Impulskäufe zu vermeiden. Auch wäre zu überlegen, zu einem Zeitpunkt zu kaufen, an dem andere weniger kaufen, weil dann die Nachfrage sinkt und die Preise fallen. Wer im Herbst kauft, was er im nächsten Frühjahr braucht, zahlt in der Regel weniger. 

Tipp 2: Den eigenen Preis kennen 

Ein Preisvergleich im Vorfeld ist ratsam, wenn man Aktionstage optimal nutzen will. Nur wenn man die Preise in Relation zum üblichen Marktpreis setzt, kann man das vermeintliche Schnäppchen richtig einordnen. Mit Preissuchmaschinen im Internet kann man sich einen guten Überblick verschaffen. „Es hilft auch, wenn man weiß, wie viel einem selbst ein Produkt wert ist“, so Jäger. „Dann hat man schnell ein Gefühl dafür, was ein gutes Angebot und was ein Wucherpreis ist.“
Bereits seit Ende Mai 2022 gibt es übrigens eine gesetzliche Neuerung in der sogenannten Preisangabenverordnung. Sie sorgt für mehr Preistransparenz bei Sonderangeboten. Neben dem reduzierten Preis müssen die Händler auch den niedrigsten Preis angeben, der in den letzten 30 Tagen erzielt wurde.

Tipp 3: Anonym im Netz unterwegs sein 

Wer häufig nach einem bestimmten Produkt sucht, dem werden höhere Preise angezeigt. Wer online einkauft, ist gut beraten, mit seinen persönlichen Daten sparsam umzugehen. Die Verbraucherzentrale Hessen empfiehlt, so wenig digitale Spuren wie möglich zu hinterlassen und sich anonym im Netz zu bewegen. Das lässt sich erreichen, wenn man Cookies regelmäßig löscht, den Inkognito-Modus des Browsers aktiviert und die IP-Adresse verbirgt. 

Tipp 4: Widerrufsrecht nutzen 

Wer einen Online-Kauf im Nachhinein bereut, kann innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Ware ohne Angabe von Gründen den Widerruf erklären. Wer die Rücksendekosten trägt, ist in der Widerrufsbelehrung geregelt. Auch hier gilt: Vergleichen lohnt sich. Außerdem gilt für Neuwaren immer eine Gewährleistung von zwei Jahren, unabhängig vom Widerruf. „Sie müssen sich also nicht mit Mängeln abfinden“, ergänzt Jäger. 

Tipp 5: Vorsicht Fake-Shops 

Da an solchen Rabatt-Tagen fast alle Online-Shops mit hohen Rabatten locken, werden günstige Preise zum Normalfall. Gerade die günstigen Preise sind aber auch dann ein typisches Merkmal für einen Fake-Shop. Betrügerische Angebote fallen an diesen Tagen daher weniger auf. Ein gefälschtes Prüfsiegel, ein fehlendes Impressum, fehlende Geschäftsbedingungen oder das Verlangen einer Vorauszahlung sind weitere Hinweise auf einen Fake-Shop. „Hier ist besondere Vorsicht geboten, um nicht genau auf diese Art von Betrug hereinzufallen“, sagt Olesja Jäger. Deshalb: Am besten per Rechnung oder Lastschrift bezahlen und sich nicht zum Vorkasse-Kauf drängen lassen.

Um zu erkennen, ob es sich bei dem Online-Shop um einen seriösen Shop oder um einen Fake-Shop handelt, kann der kostenlose Fake-Shop-Finder der Verbraucherzentralen helfen. 

Ergänzendes Vortragsangebot 

Für den reibungslosen Einkauf im Netz bietet die Verbraucherzentrale Hessen auch den Online-Vortrag „Einkaufen im Netz“ an. Für die digitale Veranstaltung am 24.11.2020 um 17:00 Uhr ist eine Anmeldung auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/veranstaltungen möglich. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.