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Vorsicht, falsche Verbraucherschützer!

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Hessen warnt vor betrügerischen Anrufen
"Original" und "Fälschung", jeweils unter einer Lupe zu sehen

Aktuell häufen sich die Beschwerden über betrügerische Anrufe durch angebliche Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Hessen. Dabei wird auch die Nummer der Frankfurter Geschäftsstelle missbraucht. Den Angerufenen wird ein verbraucherrechtliches Problem vorgetäuscht und zugleich eine Lösung offeriert - gegen ein stattliches Entgelt. Die Verbraucherzentrale rät, Anrufe dieser Art sofort zu unterbrechen, am Telefon keine persönlichen Daten weiterzugeben und sich vor allem nicht zu Geldzahlungen überreden zu lassen.

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Die Maschen sind nicht neu, jedoch vielfältig, um schnell an das Geld oder persönliche Daten der Verbraucher zu gelangen. So behaupten die Anrufer beispielsweise, dass ein Mahnverfahren der EuroWin über eine offene vierstellige Forderung eröffnet wurde und bieten zur Unterstützung eine Ratenzahlungsvereinbarung an. In einem anderen Fall sollte die angerufene Person durch eine Sofortüberweisung von mehreren hundert Euro eine fünfstellige Forderung abwehren. Die Verbraucherin ließ sich unter Druck setzen und überwies das Geld.

Um die Betrugsmasche echt wirken zu lassen, werden die Verbraucher mit der Rufnummer des Servicetelefons der Verbraucherzentrale Hessen angerufen. "Call-ID-Spoofing" heißt der Fachbegriff dafür. Dazu werden gefälschte Anrufer-ID-Informationen verwendet, um die echte Quelle des Anrufs zu verschleiern.

Verbraucherzentralen rufen nie unaufgefordert an

Die Verbraucherzentrale ruft niemals bei Privatpersonen unaufgefordert an, um persönliche Daten abzufragen oder für eine Beratung im Nachgang Geld zu verlangen.

Die Verbraucherzentrale Hessen rät:

  • Seien Sie skeptisch, vor allem wenn Sie unter Druck gesetzt werden und von Ihnen verlangt wird Geldzahlungen zu leisten.
  • Folgen Sie nicht den Aufforderungen der Anrufer, lassen Sie sich nicht in ein Gespräch verwickeln oder unter Druck setzen - beenden Sie den Anruf.
  • Machen Sie keine Zusagen am Telefon und überweisen Sie niemals einen geforderten Betrag an einen unbekannten Empfänger.
  • Geben Sie am Telefon niemals ihre persönlichen Daten und vor allem keine Kontonummer preis.
  • Für eine erfolgreiche strafrechtliche Ermittlung notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und den Grund des Anrufs, den Namen des Anrufers und die ange-zeigte Rufnummer und stellen eine Strafanzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle.
  • Melden Sie den Vorfall unverzüglich an die Bundesnetzagentur.  
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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