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Verbraucherrechtsberatung in Fritzlar

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Hessen bietet zusätzliche Beratungstermine im Deutschordenshaus an
Panoramaansicht der Stadt Fritzlar in Hessen

Ab dem 19.11.2024 bietet die Verbraucherzentrale Hessen weitere Beratungstermine für ihre Verbraucherrechtsberatung im Deutschordenshaus, Fraumünsterstraße 23 in Fritzlar an. Die Beratungen finden dann alle zwei Wochen, jeweils dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr statt. Terminvereinbarungen sind erforderlich – entweder telefonisch über das hessenweite Servicetelefon (069) 97 20 10 900 oder die Beratungsstelle Kassel (0561) 772934 oder online über www.verbraucherzentrale-hessen.de/beratung-he

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Wie bisher können sich die Ratsuchenden aus Fritzlar und dem Schwalm-Eder-Kreis mit ihren Fragen zu Reklamation und Gewährleistung, Reise- und Telekommunikationsrecht oder zu Problemen mit dem Energieversorger an die Beraterinnen der Verbraucherzentrale Hessen am Standort in Fritzlar wenden. „Wir freuen uns, dass wir unsere Verbraucherrechtsberatung in Fritzlar zeitlich erweitern können. Wir stellen immer wieder fest, dass wohnortnahe Beratungsangebote neben digitalen Angeboten ihren Stellenwert behalten“, sagt Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen. Die Verbraucherzentrale Hessen startete im Jahr 2020 mit der Schuldner- und Insolvenzberatung in Fritzlar und im April 2022 mit der Verbraucherrechtsberatung. 

 

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Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.