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Verbraucherrechte gestärkt

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Hessen berichtet über Erfolge ihrer Rechtsdurchsetzung
Skulptur der Justizia, im Hintergrund ein Hammer als Symbol des Gerichtsurteils

15 anhängige Klagen, eine Musterfeststellungsklage und 55 Abmahnungen – das ist die Bilanz der Verbraucherzentrale Hessen in der Rechtsdurchsetzung. Die Unternehmen, denen die Juristinnen der Verbrauchzentrale Hessen auf die Finger schauen, sind namhaft: Mars, REWE, Aldi Süd, ZARA, Vtours, Handelsblatt, Zeit online oder Tagesspiegel. In den Verfahren geht es um Verstöße gegen die Preisangabenverordnung, die Verletzung von Informationspflichten oder den fehlenden Kündigungsbutton auf der Website der Unternehmen.

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„Wir sind stolz, dass wir in diesem Jahr im größeren Umfang gegen rechtswidriges Verhalten von Unternehmen vorgehen konnten. Damit stärken wir Verbraucherrechte und tragen zu einem fairen Wettbewerb bei“, sagt Kerstin Wolf, Leiterin der Fachgruppe Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale Hessen. „Neben dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher unterstützen wir so auch redliche Unternehmen gegenüber solchen, die sich durch rechtswidriges Handeln einen Vorteil verschaffen wollen“, so Wolf.

Stück für Stück

So konnte die Verbraucherzentrale Hessen nach mehrjährigen Rechtsstreitigkeiten vor den Zivil-  und Verwaltungsgerichten gegen Ferrero und Storck in diesem Jahr mit der Mars Deutschland GmbH eine Vereinbarung treffen, die Auswirkung für die gesamte Süßwarenindustrie hat. Bei einzeln verpackten Süßigkeiten, die in einer sogenannten Vorverpackung angeboten werden, müssen die Unternehmen zukünftig neben der Grammangabe auch die Stückzahl auf der Vorverpackung angeben.

Diese Verpflichtung trifft die Unternehmen allerdings erst ab Mitte 2025. Die Unternehmen hatten in der Vereinbarung eine Umsetzungsfrist erbeten, damit ihnen genügend Zeit bleibt, die Maschinen umzurüsten.

„Wer Kindergeburtstage ausrichtet weiß, dass die Angabe der Stückzahl für eine genaue Planung zwingend notwendig ist“, mahnt Wolf. Die Angabe der Stückzahl beuge zudem Verschwendung vor.

Transparenz sichergestellt

Insbesondere der Lebensmittelhandel fiel in diesem Jahr mit unklaren, zum Teil falschen und damit irreführende Preisauszeichnung verschiedener Produkte auf. REWE bot HARIBO Goldbären, Schlümpfe und Frösche mit irreführenden Verpackungsgrößen und somit falschen Grundpreisangaben an. ALDI Süd bot in verschiedensten Regionalmärkten frische Produkte mit falschen Grundpreisen oder Streichpreisen an. Die REWE Markt GmbH zeigte sich einsichtig und verpflichtete sich zukünftig zu sorgfältiger Preisgestaltung. Gegen verschiedene ALDI Süd Regionalverwaltungen hat die Verbraucherzentrale Hessen inzwischen Klage eingereicht.

Erreichbarkeit sichergestellt

Kommerzielle Webseiten benötigen ein Impressum, das die wichtigsten Anbieterinformationen enthält. Selbst große Unternehmen wie ZARA und Vtours machen dabei Fehler. Das erschwert die Kontaktaufnahme. Die Verbraucherzentrale Hessen hat beide Unternehmen erfolgreich abgemahnt.

Rechtsordnung ist einzuhalten

Informationen im Impressum dürfen zudem den Boden der deutschen Rechtsordnung nicht verlassen, weshalb die Verbraucherzentrale Hessen gegen zahlreiche Reichsbürger des „Königreiches Deutschland“ vor Gericht zieht. Für den Kauf von Produkten, die im Internet angeboten wurden, sollte nicht deutsches Recht gelten, sondern das Recht eines „Königreiches Deutschland“.

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